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Der Jude · 1768-01-01 · Achtes Stück (1768) · p. Seite 126

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Journal
Der Jude
Volume
Erster Band (1768)
Issue
Achtes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 126 (sequence 19)
Language
German
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126 HK OMU LK " die geschloffene. Bey diesen verschiedenen AbS theilungen, wird auch in derSchrft ein Unterschied beobachtet, welchen wir bey der Beschreibung der Gesetzrolle ausführlich erklären werden. Außerdem lässet der Schreiber auch zwischen jedem Verse einen leeren Raum; ja, auch bey jedem Worte muß ein Zwischenraum, so groß als ein Buchstabe, gelassen werden. Mit der Unken Hand darfer keine Denkzettel schreiben. Frauenspersonen, Unmündige und Leibeigene, Christen und Abgefallene, wenn sie auch wieder zum Judenthum umkehrten, entbehren das Vorrecht, Denkzettel zu schreiben; denn das Gebot, ihr sollt sie anknüpfen und schreiben, zeige deutlich, sagen die Lehrer, daß niemand Denkzettel schreiben dürfe, als nur diejenigen, denen es auch zustehek, Denkzettel zu tragen. Ein jeglicher Jude hingegen, wenn er nur geübt ist, darf diese Rollen auch schreiben; und sie gelten anch.von der Hand eines jüdischen Proselpten, wenn er gleich zu seiner vorigen Religion wieder umgekehrt seyn sollte. Im Gchülchan Aruch wird noch bemerket, daß man denen Ropfdenkzetteln eine umso viel zierlichere Proportion geben könne, wenn '' man Röllchen von dreyerley Pergament: nähme, wo immer eins ein wenig dicker wäre, als das

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