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Der Jude · 1768-01-01 · Siebendes Stück (1768) · p. Seite 112

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Erster Band (1768)
Issue
Siebendes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 112 (sequence 45)
Language
German
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Mortes iny, di. der Einige. Endlich knüpft .er noch zween Lnoeerr. So oft ex dreyinaj umwickelt hat, lasset er einen , kleinen Zwischenraum frey. Die Faden werden am Ende noch -durch Knoten befestiget, damit sie sich nicht, aufiwickeln. Die Anocen nebst der ganzen Umwickeluirg müssen vier Oaunienbreicen betragen: und die ganzen Fäden selbst, dürfen nun nicht law ger.oder kürzer, als acht Daumen bremen seyn. Eine lDeibsperson darf diese Zubereitung nicht machen; Es darf auch während der Zeit nichts .gesprochen werden; denn der Jude soll itzt seine Gedanken ununterbrochen auf den Hainen Gottes richten. Es ist dem Juden nicht erlaubt, diese Faden von einander zu peissen; vielweniger darf er sie mit einem Messer zerschneiden; rnip den Zähnen muß er fte zepheiflen. Den Grund zu dieser Satzung giebk das ^ehillath xGchloino, und der Brandfpiegel, so an: „Der .»Mensch hat zy)ee»r und dreißig Zahne, und .„hier sind zween und dreyßig Fäden."

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