Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Viertes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 57 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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?7 H.L- OXR verachten das Gesetz des Herrn der Heerschaaren- und schmähen das More de» Heiligen in Israel. „Dieses Gesetz des „Herrn der Heerscharen, heißt es im Ja!- „kut Schimmoni S. l6;, Cöl. 2, ist das „geschriebene Gesetz, und das Wort des „Heiligen in Israel bedeutet das mündliche „Gesetz." Und R. Isaaß im Amude Hagola S. ZA, ist unverschämt genug, zu sagen: „Denke nicht etwa», die Hauptsache komme „auf das geschriebene Gesetz an, sondern in „jedem Punkte ist das mündliche Gesetz „der Hauptgrund. Gott hat auch um des „mündlichen Gesetzes willen den Bund „gemacht, wie 2 B. Mos. 34, 27 stehet: „Rach dem Munde dieser Worte habe ich „mit dir einen Bund gemacht; und diese „sind der Schatz des heiligen und hochge- „benedeieten Gottes. Denn er wußte, daß „die Israeliten unter die Völker ins Elend „kommen sollten, und daß die Heiden ihre „Bücher übersetzen würden; daher wollte „er das mündliche Gesetz nicht schriftlich „verfassen lassen." Talm. Tr. Baba mezia S. zz, Col. i: „Wenn sich jemand mit „der Mikra, beschäftigt, (so nennen sie D; die