Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 12 (1885)
- Issue
- 1 (1885)
- Date
- 1885-01-01
- Page
- Seite 168 (sequence 172)
- Language
- German
- Belongs to
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168 S. Goldschmidt. vorhanden waren, und wie in allen Ländern so auch hier in einen ziemlich engen Verkehr mit den Christen getreten waren. Eine Nachricht, die wir aus jener Zeit besitzen, zeigt uns auch, daß die Juden Landbesitz in England erwerben durften. Denn in einer Urkunde des Königs Witglaff von Mercia vom Jahre 833 werden den Mönchen des Klosters Croyland alle die Besitzungen bestätigt, welche ihnen von den früheren Königen von Mercia, von Fürsten oder anderen gläubigen Christen verliehen worden sind, daneben auch diejenigen, welche sie von ben Juden als Geschenk, Pfand oder sonst erhalten hatten״). Diese drei Zeugnisse sind in der That die einzigen") Nachrichten, die sich über de» Aufenthalt der Jadeit vor der Eroberung erhalten haben; sie zeigen uns, daß sie mindestens um die Mitte des siebenten Jahrhunderts schon in größerer Anzahl in England ansässig waren. ״) Die Urkunde ist datirt vom Feste des heit. Augustin des Jahres 833 und ist überliefert in Ingulphi: Hiatoria abbatiae CroyJandensis bei John Fell: Rerum Anglicarum Scriptores Veteres Tom. I p. 9. Der Passus lautet: eonürmo etiam clieto monaaterio omnea terras et tenementa, possess ione8 et larum peculia, qua praeclecessores mei Reges Merciorum et eorum proceres vel alii fideles Christiani 8ive Judaei dictis monachis dederunt, vendiderunt vel invadiaverunt ant aliquo modo in perpetuam possessionem tradiderunt. 12) Man hat früher auch ein Gesetz Eduard des Bekenners als Beleg dafür anführen wollen, daß die Juden vor Wilhelm dem Eroberer in England ansässig waren. Jedoch dieses Gesetz gehört in eine Gesctzsammlung aus der Zeit Heinrich's II., hat also für diese Frage gar keine Beweiskraft. Bergt. Note 39.