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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1893-01-01 · 1 (1893) · p. Seite 171

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
20 (1893)
Issue
1 (1893)
Date
1893-01-01
Page
Seite 171 (sequence 174)
Language
German
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171 mani gegenüber nur zu bald mit unserem Verse vorge- "rückt war. Er benutzt ihn zur üblichen Beweisführung.1) dass eine dritte Person den Dialog vor König Jakob I. von Aragonien unterbrach. In den Worten de Genova’s äussert sich ein gewisses Wohlwollen für Nachmani; es ist wohl der bei G-raetz ib. 134 erwähnte Franziskanerinöch und der ״Bruder P . . . von Genua“ (nach Tourtoulon, Jaime I , t. II, 371 ff.) in Ms. XXXIII, 507 (und vielleicht identisch mit dem Oensurcommissionsmitglied, dem ״Dominikaner“ Petrus de Janua bei Graetz ib. 136; cf. Ms. 512). ג) Ber Bericht über diese berühmte Disputation liegt in einer doppelten Relation vor, im ויכוח הרמב״ץ (Nachmanidis disputatio publica) und im Conferenzprotokolle aus dem Archivo de Corona de Aragon. Eeg. 12, als ״Instrumentum Disputationis de fide cum quodam Rabbi Moyse dicto magistro Gerundensi habitae per fratrem Paulum Christiani ord. Praed.“, welches nach Tourtoulon II, 594, No. XVI in gen. Ms. 508 ff abgedruckt ist. Einen correcteren Text desselben giebt Pater H. Denifle, Disputation Pablo’s Christiani mit Mose Nachmani“ im Historischen Jahrbuch der Görres-Gesellschaft VIII (1887), 231 ff.; auf Grund dessen erliebt er nun zugleich die schwere Anklage, dass Alle, die unter den Juden den Hergang dieses religiösen Zweikampfs erzählen, von Nachmani bis auf Graetz seine einzelnen Phasen falsch beschrieben, den wahren Sachverhalt entstellt — gelogen hätten. Nachmani, dessen strenge Wahrhaftigkeit wir nach dem, was uns von diesem edlen Manne über ihn bekannt ist, gar keinen Grund zu bezweifeln haben, versichert zwar, dass er in seinen Mitteilungen aus dem Disput wissentlich nichts geändert oder in einem für sich günstigen Lichte dargestellt habe (s. Graetz VII, 134), und auch Tourtoulon :(s. den Auszug in deutscher Uebersetzung Ms. 505a.) giebt zu, dass das lateinische Dokument zu kurz gefasst sei, um als Controlle für alle Behauptungen des Rabbiners dienen zu können, im Ganzen jedoch betreffs der behandelten Punkte bis auf das Resultat der Discussiön mit der ״Disp. Nachm.“ bei Wagenseil übereinstimmt; trotzdem könnte man noch immerhin annehmen, dass die Darstellung auf beiden Seiten, wie es unwillkürlich geschehen mochte, ein wenig subjektiv verfärbt wurde, aber der gegen Nachmani erhobene Vorwurf absichtlicher Täuschung wurde damit keineswegs gerechtfertigt. Jeder Schein vom Verdacht schwindet vollends, wenn man die gegebenen Relationen einer sorgfaltigen Prüfung unterzieht, deren Ergebnis wesentlich zur Ehrenrettung Nachmani’s beizutragen vermag. Es stellt sich dann näm-

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