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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1893-01-01 · 1 (1893) · p. Seite 83

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
20 (1893)
Issue
1 (1893)
Date
1893-01-01
Page
Seite 83 (sequence 86)
Language
German
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Das Vergeltungsprtnetp im biblischen and talmudischen Strafrecht. Von Dr. ־fi. Goitein. (Schluss). Passt man den Satz imperativisch auf: ״die übrigen sollen es hören und sich fürchten,“ dann liegt die Pflicht der Publikation in demselben. Denn wie sollte sonst das ganze Volk (die übrigen) es ״hören“, wenn nicht durch gerichtliche Veröffentlichung? In diesem Sinne hat auch das talmudische Recht diesen Satz aufgefasst und es als Pflicht des Gerichtshofes hingestellt in diesen 4 Fällen die Bestrafung in ganz Israel bekanntmachen zu lassen.1) Wurden falsche Zeugen verurteilt, so mussten nach talm. Rechte Sendschreiben an alle Städte geschickt werden des Inhalts: ״A. und B. haben die und die Aussage gemacht, sind überführt worden und sind deshalb zu einer Lebens-Leibes- [Geissei-] oder Geldstrafe verurteilt worden. (Maim. Hilch. Eduth 18,7.) Der Talmud hat nämlich ebenfalls das Wort ״sarah“ in dem Sinne von ״Lüge“ genommen und die Vergeltungsstrafe für jedes falsche Zeugnis, welches die Verurteilung einer Person zu einer Lebens-Leibes- oder Geldstrafe herbeigeführt hat, angesetzt, selbst in civilrechtlichen Sachen, selbst dann, wenn sich die Aussage auf ein Factum bezieht, welches gar kein Unrecht in sich schliesst.*) Sanh. 89 a; Maim. Hilch. Eduth 18,7; H. Mamrim 7,13 und 3,8 Ende. [M. recipiert die Ansicht R. Akiba’s, dass ein Richter, der sich der Insubordination gegen den obersten Gerichtshof schuldig macht (Deut. 17,12) erst zum Feste getötet werde, damit ganz Israel es höre, eine Ansicht, der R. Jehuda entgegenhält, dass es ja nicht heisst, ״sie sollen sehen!“]. 2) Wenn die Zeugen z. B. aussagen, A. habe drei Jahre lang von den Früchten eines Feldes genossen [wodurch er nach talmudischem Recht als Eigentümer dieses Feldes betrachtet wird (Baba bathra 28 a)], und sie werden überführt, so haben sie dem Magazin, Heft II. 1893. 6

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