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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1893-01-01 · 1 (1893) · p. Seite 33

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
20 (1893)
Issue
1 (1893)
Date
1893-01-01
Page
Seite 33 (sequence 36)
Language
German
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Das Yergeltungsprincip im bibliselBt;n and talmadischcn Strafreebt. Von Dr. JE. Goitein. (Fortsetzung). c. Die richterliche Vergeltung bei Angriffen auf das Eigentum. Wenn auch nicht so klar und ausdrücklich wie bei den bisher besprochenen Delikten, so kommt doch auch bei den Vergehen gegen das Eigentum der Vergeltungsgedanke teils in der Form der Strafdrohungen, teils in den Strafansätzen selbst zum Vorschein. Zunächst kann das Vergeltungsprinzip bei diesen Delikten schon aus dem Umstande erkannt werden, dass es kein einziges Eigentumsdelikt giebt, welches durch eine andere richterliche Strafe, als durch eine Geldstrafe geahndet wird. Diese Thatsache würde sich nicht erklären lassen, wenn irgend ein anderes Prinzip — etwa das der Abschreckung, der Unschädlichmachung oder selbst der Besserung - bei der Kriminalisierung dieser Delikte massgebend gewesen wäre. Das Princip der Abschreckung hätte Verstümmelungen, Brandmarkungen und andere schimpfliche Strafen, wie bei vielen Völkern, zum Vorschein gebracht.1) x) Der Diebstahl namentlich wurde bei den verschiedensten Völkern des Altertums sehr hart bestraft, ebenso auch Münzfälschung. Bei den Aegyptern findet sich für letzteres Abhauen der Hände, bei den Indern (Manu VIII, 320—334) für das erstere Abhauen des Gliedes, mit welchem der Dieb die Leute beschädigt hat. Eine Menge Völkerschaften zählt Post auf, Magazin, Heft 1 1893. 3

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