Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 19 (1892)
- Issue
- 1 (1892)
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 10 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2572068-2572094-2572095--4323-2576265- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
10 Diese Allgemeingültigkeit ergiebt sich aber daraus, dass eine Ansicht entweder von einer Mehrheit einer Minderheit gegenüber vertreten wird, oder ohne Widerspruch bleibt, oder, wenn sie, wo dies nicht der Fall ist, in der Diskussion den Sieg davonträgt. Die Literatur über das mosaische Strafrecht ist umfangreich. Besonders hervorzuheben sind: J. D. Michaelis, Mos. Recht, 1770, V u. VI. Welcher, Die letzten Gründe von Recht etc., 1813, S. 157—165 u. S. 279 - 308. Salvador, Institutions de Moise et du peuple hebreu, 1829. J. Schnell, das israelitische Recht, Basel 1853. Hetze!, Die Todesstrafe etc., Berlin 1870, S. 40 48. Bitzius, Die Todesstrafe etc., Berlin 1870. Diestel, Die religiösen Delikte im A. T. in Jhrbb. für protest. Theo!, 1879, S. 250-290. Ygl. auch dessen: Die Idee der Gerechtigkeit im A. T. Jahrbb. für deutsche Theologie, 1860, S 174.200. Das talmudische Recht berücksichtigen ausser dem schon erwähnten Salvador: J. L. Saalschütz, Das mos. Recht etc., Berlin 1848. Ders., Archäologie der Hebräer II, Königsberg 1856, S. 271—306. *S. Mayer, Rechte der Israeliten, Trier 1866/76, I—111. Z. Frankel, Der gerichtliche Beweis etc., Berlin 1846. Duschak, Das mos.-talmudische Strafrecht, Wien 1869. * Dieses Werk ist schon wegen des reichlichen Materials sehr schätzenswerth, und können wir uns keineswegs dem Urteile Diestels (Jhrb. f. protest. Theol. 1879 S. 249) anschliessen, welcher dasselbe für „völlig unbrauchbar“ hält, weil es das talmudische vom biblischen Recht nicht genügend auseinander halte. Denn einerseits genügt diese Begründung wohl kaum zu einem solchen Verdammungsurteil, anderseits ist dieser Grund sogar nicht gerade stichhaltig, da die Anmerkungen sofort zeigen, was aus dem Talmud stammt.