Mannheim
Compact Memory

Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1891-01-01 · 1 (1891) · p. Seite 231

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
18 (1891)
Issue
1 (1891)
Date
1891-01-01
Page
Seite 231 (sequence 234)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
85% known words query
IRI
…/2572068-2572096-2572097--4177-2576119
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

231 auf dem jüd. irrweg gerathen möge, wie leyder schon oft geschehen ist, wie dan viehl dergleichen bücher wider die Juden, die ich erzehlen könnte, in der teutschen sprach sind geschrieben, aher niemahlen von denselben angefochten und dagegen geklagt worden, wie jetz und gegen mich unbefugter weise geschieht. Ueber dass auch so ist schon im verwichenen Jahr Ihrer Churf. Durchlaucht meinem gnädigsten Herrn von Cantzley unterthänigst berichtet worden, dass ich solches nun angefochtene werck Ew. Kais. Mayestät und allen Churfürsten allerunterthänigst und unterthänigst dediciren werde, woraus geurteilet werden kann, dass nichts ungebührliches darin enthalten sein müsse. Dieweil nun aus Obigem Sonnen Clar erhellet, dass des Juden Sambson Wertheimbers gegen mich angestellte klag in lauter unyeranttworttlichen erdichtung und unerträglichen injurien und calumnien bestehet, welche ich auf mir nicht ersitzen lassen kan, nam vita et honor pari ambulant passu et crudelis est qui famam negligit, dass gantze werck aber zu Gottes ehr und der christl. Religion Verthätigung, wie auch erweisung der jüd. seltzsammen Thelogy und greulicher irrthumb verfertiget ist und es ausser allem Zweyffel erlaubet sein wirdt, weil die Juden viel bücher wider den christl. glauben geschrieben und darinnen denselben auf das schimpflichste durchzogen haben, dass man auch wieder gegen Sie schreiben und ihre grosse irrthumb, sowohl ihnen als der Christenheit vor äugen stellen möge, zumalen dass es ja denen Christen erlaubet ist, in gebührlicher manier gegen einander zu schreiben und die Juden hierinnen keinen Vorzug haben. Was aber die von mir mit Bescheidenheit vorgebrachten lesterungen betrifft, ich darinnen dem Wortt Gottes Levitici am 5ten V. 1 ten und dem Reichsabschied so anno 1530 zu Augspurg aufgerichtet tit. 1 § 3tio, wie auch demjenigen, welcher a. 1577 allhier in Franckfurt aufgesetzet worden, tit 1 § 2do gemäss thue und solches zu thun in meinem gewissen mich verbunden empfinde. — Alss gelanget an Ew. Kay. May. mein aller-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.