Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 18 (1891)
- Issue
- 1 (1891)
- Date
- 1891-01-01
- Page
- Seite 224 (sequence 227)
- Language
- German
- Belongs to
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224 Auch die kurpfälz. Regierung gibt in einer vom Kur־ fürsten veranlassten und am 14. August abgehaltenen Sitzung, nach Vorlage und Prüfung der von E, an den Kurfürsten gerichteten Bittschrift, ihr Votum dahin ab: es sei an die ״Herren Generalstaaten“ sowie an die Stadt Hamburg ein Schreiben in gemeldetem Sinne zu richten; es sei ferner Kurmainz zu ersuchen, in gleicher Weise an die eben genannten 2 Stellen zu schreiben; falls diese Schritte erfolglos verlaufen, solle man E. entweder hinlängliche satisfaction von den Juden verschaffen, oder den Verkauf des Buches um so eher erlauben ״als es sonsten wider alle recht und billigkeit laufen thete, wann ein tertius sich cum alterius damno locupletiren, mithin von dessen zusammen getragener mühe und arbeit den genuss entwenden und solchen sich unbilliger weise appropriiren wollte.“ Der Kurfürst, in vollkommenem Einverständnis mit diesen Vorschlägen, schreibt am 23. August den Kurmainz und am folgenden Tag an die Generalstaaten von Holland und an die Stadt Hamburg; letztere Zuschriften mit der Begründung, man wisse ״wie hart und sehr Supplieant bei vorgewesener Zerstörung unserer Residenz Statt Heidelberg mitgenommen und ruinirt worden“. Kurmainz antwortet d. d. Mainz 8. September, dass von seiner Seite die gleichen Schritte zur Verhinderung des Nachdrucks geschehen werden Was den andern Punkt betrifft, so werde der Kurfürst sich wohl noch dessen erinnern, wie schon im vorigen Jahre durch ihre beiderseitigen Vertreter ,,der Judenschaft in Frankfurt ziemblich zugesprochen worden sei, selbige sich auch erboten habe, durch einen Ihro ohn verfängligen Weeg abgedachten E. als auctori mehrerwehnten Buchs etwas zu seinem aliqualen Soulagement durch die dritte Handt geben zu lassen, um derentwillen aber aus dem Werk nichts habe werden können, weil jetzgemelter E. mit seiner prätension weit über dasjenige quantum, auf welches Ew. Ld. abgelebter