Mannheim
Compact Memory

Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1890-01-01 · 1 (1890) · p. Seite 147

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
17 (1890)
Issue
1 (1890)
Date
1890-01-01
Page
Seite 147 (sequence 150)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2572068-2572098-2572099--3713-2575655
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

147 beamte, Schatzmeister und Vorsteher*) mussten, wie Sifre- Num. 116 wiederholt einschärft, von den Leviten gewählt werden. Die Behauptung Yogelstein’s, dass um 360 v. Chr. das Vorrecht der Leviten auf die Richter- und Beamtenstellen beseitigt wurde, ist also nachweislich der Wahrheit diametral entgegengesetzt. Wir kommen jetzt zu der Einziehung der Zehnten. Die verwerflichste Unwahrheit ist unseres Erachtens diejenige, die sich an etwas Thatsächliches anklammern kann. Nicht durch die aus der Luft gegriffenen Verleumdungen, sondern durch die falschen Beschuldigungen, welche irgend welchen thatsächlichen Hintergrund hatten, haben die Juden am meisten zu leiden gehabt. Eine solche verdammenswerthe falsche Anklage hat auch Vogelstein gegen den Hohenpriester Jochanan erhoben. Eine alte Mischna (Ende M. scheni) berichtet: מ Jochanan der Hohepriester schaffte das Gebet beim Zehnten (Deut. 26,13—15) ab.״ Wer vermag aus diesem Berichte zu entnehmen, dass Jochanan den Zehnten den Leviten entrissen und den Priestern zugetheilt habe? Zu einer solchen Annahme musste eine Erklärung des babylonischen Talmuds, der noch dazu im Jerusch, widersprochen wird, herhalten. In Sota 47 b wird als Grund der Massregel Jochanan’s angegeben: ״Weil man ihn (den Zehnten) nicht gab, wie es sich gehört, denn die Thora befahl, dass man ihn den Leviten gebe, und wir geben ihn den Priestern.״ Diese Erklärung wäre von einem gewissenhaften Forscher, der nicht den Talmud blos zu seinen bodenlosen Hypothesen missbrauchen will, zuerst zu prüfen, zumal ein alter Tanna die Ansicht ausgesprochen hat, dass man auch nach dem Gesetz den Zehnten an den Priester entrichten darf* 2); Jochanan hätte sich also ebenso wie dieser Tanna mit dem Gesetze abfinden können (vgl. *) גזברים und אמרכלים, vgl. Schekalim 5, 2 und Jer. das. 2) Die Rechtfertigung dieser Ansicht nach dem Gesetze Num. 18 ist Jer. M. scheni V. 56 b zu finden, vgl auch Joseph, ant, IV 8, 8.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.