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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1888-01-01 · 1 (1888) · p. Seite 193

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
15 (1888)
Issue
1 (1888)
Date
1888-01-01
Page
Seite 193 (sequence 195)
Language
German
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Povidl Purim in Jungbunzlau. 193 Krankheit gestorben und nach sorgfältiger Untersuchung fanden sie, daß keinerlei Gift, wohl aber eine Ader gesprungen sei. Die Fachmänner, der Doctor wie der Feldscherer äußerten sich einstimmig dahin, daß er lungenkrank gewesen und in Folge des starken Speiens und Erbrechens die Ader gesprungen, und er daran gestorben sei. Dann zur Zeit des Mincha (Abendgebetes) ging die erwähnte Commission mit dem Apotheker und sie schickten nun Rabbi Samuel Porjes, Schreiber der Cultusgemeinde Jungbunzlau, und befahlen ihm, das Gewölbe, wie das Magazin zu öffnen, um sie vom Verdachte zu reinigen, man untersuchte alle Gewürzbüchseu und alle übrigen Waaren ganz genau, fand aber nichts von einem Gifte. Auch die Tochter des Buchbinders war dabei, und das Faß Powidl, von dem sie welche gekauft, und sie bezeugte vor der Commission, daß ihr Povidl aus diesem Fasse gewesen sei. Da nahm ich und mein Sohn Meir sofort in Gegenwart der Commission von dieser Povidl und aßen sie, damit man sich überzeuge, daß von uns nichts Böses ausgegangen sei. Sonntag ging ich dann zum Herrn Bürgermeister, sprach mit ihm zu Herzen gehende Worte und bat ihn, das Magazin zu öffnen, unseren Nahrungsunterhalt uns nicht zu entziehen, umsomehr, da wir gute Bürgen haben und alles den Bürgen anvertraut, das Netz ausgebreitet sei, der Laden geöffnet werden möge und der Kaufmann die Runde machen dürfe, um zu leihen. So befahl denn der Bürgermeister dem Rechter das Siegel abzunehmen. — Als die Tochter des Buchbinders sah, daß ihr Plan, von uns eine Summe Geldes zu erhalten, fehlgcschlagen, ging sie Dienstag den 9. Schebat nach dem Begräbniß ihres Vaters nach Prag und gab Vollmacht dem Advokaten Schabner, er möge dieß beim Appelationsgericht anmelden. Dieser verfaßte ein Memorial an das Appellationsgericht, worin er Leben für Leben forderte, als ob wir freventlich Gift in die Powidl gegeben Hütten und in das Memorial schrieb er, daß der Buchbinder nicht der erste gewesen wäre, der an dieser Powidl gestorben, sondern es sei schon jemand früher daran gestorben; auch den Senat beschuldigte er als lügnerisch und falsch. Da erließ nun das Appelationsgericht

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