Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 14 (1887)
- Issue
- 1 (1887)
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 138 (sequence 170)
- Language
- German
- Belongs to
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138 Benzion Behrend. Eroberungskämpfen im Lande der Kretim, daher das Recht, die eroberten Städte als ihr Eigenthum zu verzeichnen. Der Stamm Juda hatte also zur Zeit das Recht des Eroberes zur Geltung gebracht, indem er die eroberten Gebiete, wenn auch nicht im Besitz genommen, so doch in dem Sinne sich zugeschrieben, daß sie als seine Besitzungen galten und als נגב יהודה gekennzeichnet waren. Die Simeoniten bewohnten sie faktisch und erachteten diese ihre Wohnsitze als Eigenthum, aber Formell gehörten sie dem Stamme Juba, ואשר 1ליהודה. Diesem Zwitterverhältniß zwischen verjährtem Recht und Eroberungsrecht gab David nach Antritt seiner Regierung eine nach beiden Seiten hin zufriedenstellende Wendung. — Auf welche Art und Weise der Stamm Simeon entschädigt und zusriedengestellt worden ist, das wissen wir bereits; das Aecquivalent bestehend in 5 Landstädten, die dem Stamm zum Eigenthum zugesprochen worden sind für das vermeinte Besitzrecht auf die 13 Städte, konnte, zumal der Stamm durch diese Ueber- Weisung das Bewußtsein der Unabhängigkeit erlangt hat, als vortheilhafter Ersatz wohl gelten. Der Stamm Juda jedoch hatte auf seinen Negeb zu vezichten, einmal deswegen, um beim Stamm Simeon nicht den Gedanken aufkommen zu lassen, daß er zu Gunsten Judas entschädigt worden sei und hauptsächlich, um aus sämmtlichen Besitzungen der verschiedenen Familien des Stammes, die gleich den 5 Kantonen der Philister in 5 Distrikten: Jerachmeel, Kelubai Schela, Kaleb und Chur bestanden, den Einheitsstaat ״Jehuda" zu gründen, neben welcher Bezeichnung Nicht ferner noch der Name ״Negeb Jehuda" fortbestehen konnte und sollte. Nächstdem hat die Weisheit Davids, um die Integrität des Einheitsstaates nicht zu schädigen oder gar in Frage zu stellen, dafür gesorgt, daß der Territorialbesitz beider Stämme erhalten wurde, und zwar durch Uebertragung des Namens dessen, von welchem der Besitz erobert worden, aus ein von ihm gegründetes Institut zum Schutz und zur Sicherheit des Staates. Die Ueberschrift zu seiner Trauerrede über den Tod Sauls und Jonathans (2. Sam, 1. 18) enthält unverkennbar Davids Programm zur Gründung eines Volksheeres, das er nach kaum