Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 14 (1887)
- Issue
- 1 (1887)
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 59 (sequence 91)
- Language
- German
- Belongs to
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Noten. 59 ״der Sohn soll auf den Namen des Bruders erstehen, nach dem geraden Sinne." — Und wenn nun die talmudischen Erklärer dem Bibelverse eine ganz andere Auslegung gegeben, so ist das nicht etwa aus dem Grunde geschehen, weil sie den graden Sinn des Verses verkannt haben, sondern weil die Rabbinen hier, wie so oft, ihre Erörterungen und Deductinnen nur an den Bibelvers anlehnten, ohne jedoch über den wirklichen Sinn dieses Bibel- Verses in Zweifel zu sein. — Das talmudische Leviratsgesetz soll in einem besondern Abschnitte behandelt werden. Ziehen wir das Facit des Gesagten, so ist das deuteronomische Leviratsgesetz gegeben worden, um den in der Volkssitte wurzelnden Usus des einmaligen יבום die Weihe der jüdischen Ehe zu geben, mit dem höheren Ziele, dadurch die Integrität des Familienackers zu wahren. — Es trat in Kraft bei Brüdern, die auf das väterliche Erbe gemeinsam Anspruch hatten, wenn der Eine ohne einen Sohn zu hinterlassen gestorben war und die Wittwe nicht notorisch unfruchtbar ist, und hatte die Folge, daß der im Levirate gezeugte Erstgeborene das Erbe seines Onkels antrat und auf diese Weise sein Geschlecht und seinen Namen fortpflanzte. Dieses deuteronomische Leviratsgesetz fand einerseits eine Einschränkung durch das Ersetz über die ״Erbtochter", andererseits eine erweiterte Anwendung durch das Lösegesetz. (Fortsetzung folgt.) Noten. י) Vergl. Michaelis mos. Recht S. 198 ff. 2) Leo. 25,4 ff.; Exod. 23,11. 3) Deut. 15,1 ff. *) Deut. 19,14. 27,17. s) Lev. 19,19. Deut. 22,9. «) Exod. 22,4 f.