Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 13 (1886)
- Issue
- 1 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- Seite 128 (sequence 130)
- Language
- German
- Belongs to
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128 c) Die öffentliche Lehre der Wissenschaft des Judenthums soll gefördert werden durch Remuneration oder Unterstützung derjenigen, welche an Universitäten oder anderen öffentlichen Lehranstalten diese Wissenschaft streng wissenschaftlich vortragen. d) Reisen oder andere Unternehmungen, welche im Dienste der Wissenschaft des Judenthums ausgeführt werden, sollen unterstützt werden. § 4. Die leitenden Grundsätze für Erreichung der gedachten Zwecke und für Verwendung der Stiftungsmittel sind folgende: a) Alle im § 3. a bis d gedachten Zwecke sollen gleich geachtet sein; nach Massgabe der vorhandenen Mittel sollen sie je nr״ch dem innern Werth und der zeitlichen Dringlichkeit der gebotenen Gelegenheit entweder einzeln oder gleichzeitig berücksichtigt werden. b) Beiträge zur Erfüllung der genannten Zwecke können von der Stiftung für sich allein oder betheiligungsweise in Verbindung mit Anderen gewährt werden; ebenso kann die Vergebung der Stiftungsmittel an einzelne Personen oder an Vereine und Institute stattfinden, welche der Pflege der Wissenschaft des Judenthums gewidmet sind. Unter Einweisung auf obige Bestimmungen ersuchen wir hiermit diejenigen, welche behufs Erreichung der Stiftungszwecke auf Ver- Wendung resp. Gewährung von Stiftungsmitteln Anträge stellen wollen, dieselben (nebst den dazu gehörigen Unterlagen) spätestens bis zum 15. August 1886 bei dem Unterzeichneten Vorsitzenden des Curatoriums einzureichen. Für das laufende Jahr sind ca. 1400 Mk. verwendbar. — Exemplare des Statuts können bei dem Unterzeichneten Vorsitzenden in Empfang genommen werden. Berlin, den 17. April 1886. Das Curatorium der Zun*-Stiftung;. Dr. 8. Neumann, Vorsitzender. Dr. Abraham, Schriftführer.