Mannheim
Compact Memory

Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1886-01-01 · 1 (1886) · p. Seite 111

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
13 (1886)
Issue
1 (1886)
Date
1886-01-01
Page
Seite 111 (sequence 113)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2572068-2572090-2572091--2605-2574547
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

111 Geschichte der Juden in England. einzelnen Herrschern erlassenen Verordnungen sind ja an ihrer Stelle jedesmal besprochen worden. Die Aufzeichnungen der Rollen sind in zwiefacher Hinsicht für uns von Wichtigkeit. Sie zeigen uns, wie die Könige von England ihr Eigenthumsrecht an den Juden ihres Landes ausgeübt haben und geben uüs den besten Aufschluß über deren rechtliche Stellung gegenüber ihren Mitbürgern. Beror wir zur Beleuchtung dieser Verhältnisse übergehen, wollen wir uns mit denjenigeu Einrichtungen erst genauer bekannt machen, welche von den englischen Königen für die Verhältnisse ihrer jüdischen Unterthanen besonders getroffen worden waren. Schon unter Heinrich II. gab es eine besondere Schatzkammer, Scaccarium Judaeorum oder Judaismi genannt, in welcher die Einkünfte, die der König von seinen Juden einzog, eingeliefert wurden. Ueber diese Eingänge wußte besondere Rechnung geführt werden. In einem besonderen Raume, der sogenannten Schtar-Kammer') wurden die Schuldscheine der Inden aufbewahrt. Das Scaccarium Judaeorum wurde von den Justitiarii Judaeorum verwaltet, die entweder durch direkte königliche Handschreiben auf ihre Posten berufen ober durch die Barone des großen Scaccarium (Reichs-Schatzkammer) auf Befehl des Königs in ihre Aemter eingesetzt wurden^). Die Zahl der Justitiarii ist uns nicht bekannt; wir wissen nur, daß es mehrere gewesen sind. In älterer Zeit wurden Christen und Juden mit diesem Amt betraut, in späterer Zeit wurden nur Christen auf diesen Posten berufen. Die Justitiarii waren nicht nur Finanzbeamte, sondern 8oi1tar heißt auf Hebräisch ״Urkunde" und diesen Ausdruck hatte man in der älteren Zeit bcibehalten. Nach der Verbannung der Juden wurde dieser Raum als Sitzungssaal für das Hofgericht gebraucht, man nannte ihn »camera itellata« s. die Ableitung dieses Ausdruckes von star bei Blackstone, Lowmoutar^ ok. the Constitutional law■ of England lib. IV cap. IX p. 263 Anmerkung. s) S. die Ernennungen aus der Zeit Heinrich's HI. und Eduards I. bei Madox 1. c. I p. 234 Note a. d.׳; s. Stobbe R 13b.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.