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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1886-01-01 · 1 (1886) · p. Seite 110

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
13 (1886)
Issue
1 (1886)
Date
1886-01-01
Page
Seite 110 (sequence 112)
Language
German
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110 S. Goldschmidt. Fünftes Kapitel. Die Rechtsverhältnisse der englischen Juden im 12. Jahrhundert nach den urkundlichen Aufzeichnungen. Es bleibt uns noch die Aufgabe, das Verhältniß der Juden zum Staat und ihre rechtlichen Verhältnisse in England in dem besprochenen Zeiträume nach dem urkundlichen Material zu characterisiren. Die Hauptquelle bilden natürlich die Aufzeichnungen der Schatzkammerrollen, welche uns über die Einzahlungen der Juden in die Schatzkammer genaue Angaben machen. Ans diesen Einzahlungen aber kann man sich das Bild ihrer socialen und rechtlichen Verhältnisse leicht entwerfen. Diese urkundlichen Berichte sind »011 den jüdischen Geschichtschreibern bis jetzt so gut wie gar nicht benutzt worden, was um so mehr zu bedauern ist, da sie die einzigen Angaben über die Verfassungsverhältnisse der englischen Juden bilden, die uns neben den Schriftstellern und einigen wenigen Urkunden erhalten sind. Es schien uns nun zweckmäßig, diese urkundlichen Angaben am Ende des Ganzen zusammenzustellen und zu besprechen, weil die Verhältniffe, die sich aus ihnen schließen lassen, unter Heinrich II. und Richard I. dieselben gewesen sind, weil sich in dieser Hinsicht keine Scheidelinie zwischen den beiden Regierungen ziehen läßt. Ja, wenn man aus den wenigen Aufzeichnungen, die uns von Heinrich I. erhalten sind, einen Schluß sich erlauben darf, so waren auch schon im Anfang des 12. Jahrhunderts einige der Bestimmungen vorhanden, die wir in den späteren Regierungen als stehendes Recht vorfinden. Die von den

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