Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 13 (1886)
- Issue
- 1 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- Seite 52 (sequence 54)
- Language
- German
- Belongs to
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52 S. Goldschmldt.;׳! vergraben, was verbrennbar war, wurde den Flammen übergeben, und nun rüsteten sie sich zum Tode, nachdem, sie die Burg an den verschiedensten Stellen angezündet hatten. Jeder tödtete erst seine Frau und seine Kinder und dann sich selbst. Joceus, der seine Frau Anna schon getödtet hatte, blieb schließlich allein mit dem Rabbi übrig. Werl er der Angesehenste der ganzen Gemeinde war und auch während der Belagerung alle Anderen an Muth und Tapferkeit überregt hatte, so wurde ihm die Ehre zu Theil, von der Hand seines Lehrers und Meisters geopfert zu werden. Rabbi Jomtob entleibte sich dann selbst. Alles dieses geschah in der Nacht zwischen dem 16. und 17. März des Jahres 1190 86). 86) Die Zeit der Verfolgung wird verschieden angegeben. Be- Radulphus de Diceto a. a. 1190 ed. Stubbs II p. 75 heißt es: 86ptimo deeimo Kalendas Aprilis apud Eboracum fere quingentin eci traditi sunt. Dasselbe Datum gießt Benedict II p. 107: Haec autem interfectio Judaeorum facta fuit in civitate Eboraci anno 1190, feria sexta ante Doinimcam Palmarum vergl. Hoveden III p. 33 u. 34. Palmsonntag fiel auf den 18. März, also Freitag vorher der 16. März. Demgegenüber die Angabe des Wilhelm v. Newbury II p. 29: Sane tempore dominicae passionis pridie scilicet ante dominicam palmarum talia Eboracae contigerunt. Grätz IV Note 9 p. 422 will das Datum bei Diceto emendiren und XVII Lai. Apr. in XVI Kal. Apr. ändern. Das Datum wird aber durch die Zeitgenossen Benedict und Hoveden bestätigt, die noch ausdrücklich feria sexta hinzufügen. Darum kann man die Zahl XVII nicht so ohne Weiteres ändern. Die beiden Zeitbestimmurgen stehen nach unserer Ansicht gar nicht in Widerspruch. Die Ereignisse haben in der Nacht vom Freitag zum Sonnabend stattgesunden; Diceto, Benedict und Hoveden geben die Zeit an, in welcher die Vorgänge sich abspielten, während uns Wilhelm von Newbmy das Ende der Belagerung angiebt. Sonnabend, den 17. März früh war die Burg in den Händen der Belagerer, und alles war vorüber. Wenn Ephraim aus Bonn alle diese Ereignisse am *שבת הגד־מ ״am großen Sabbath" (letzten Sabbath vor dem Passah-Fest) geschehen läßt, so thut er es aus demselben Grunde wie Wilhelm von Newbury oder, was uns noch wahrscheinlicher ist, er rechnet die Nacht von Freitag schon zum Sonnabend, wie es ja jüdisches Gesetz ist. Tovey, welcher p. 21 die Verfolgung in den Monat April verlegt, hat hier seine Quelle Walther v. Hemmingford mißverstanden, denn Hemmingford folgt wörtlich dem Bericht des Wilhelm v. Newbury svergl. W. v H., ed. Ha-