Mannheim
Compact Memory

Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1880-01-01 · 1 (1880) · p. Seite 151

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
7 (1880)
Issue
1 (1880)
Date
1880-01-01
Page
Seite 151 (sequence 154)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2572068-2572077-2572078--1078-2573224
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die neueste Hypothese über den Priestercodex. 161 Priestern nach W.) verzehren, was doch Ez. strengstens untersagt! Von den im Deut, vorgeschriebenen Einkünften haben also die Leviten des Ez. fast gar nichts. — Außerdem ist noch wohl zu beachten, daß Ez. (45, 3—5; 48, 10; 13) den Priestern einen eben so großen Raum zu Wohnsitzen anweist, wie den Leviten. Aus alledem ist nun zu schließen: 1) Ez. setzt die Gesetzgebung des?6. voraus, wo durch die Ueberweisung des Theruma-Zehnten für die Leviten hinreichend gesorgt ist. 2) Ez., der für die Leviten nicht mehr Raum zu Wohnsitzen beansprucht, als für die Priester, muß einer viel spätem Zeit angehören, als der PC., der den Leviten fast dreimal so viel Städte als den Priestern zuweist. Wenn nun dennoch Ez. bei Aufzählung der Priestergaben nicht Alles erwähnt, was in Num. 18 vorgeschrieben ist, so kann dies durch Nichtkenntniß dieser Gesetzesgruppe nicht erklärt werden. Ez. erwähnt ja auch nicht alle die Gaben, die das Deut, den Priestern als Antheil gibt (Deut. 18, 1 ff.), wiewohl er nach der Ansicht W.'s die Vorschrift, den Priestern kein Theil am Lande zu geben (Ez. 44, 28) nur jener Stelle des Deut.'s entnommen haben könnte. Er erwähnt überhaupt gar nicht den Antheil der Priester an den Mahl- und Friedensopfern, und doch ist es unmöglich anzunehmen, Ez. wolle den Priestern vom Schelamim und Sebach gar nichts zu Theil werden lassen.*) Es ist also nothwendig anzunehmen, Ez. habe in 44, 30 mit dem Ausdruck**) ובל־תרומת בל alle sonstigen in Num. 18 erwähnten *) Smend (CommenL. zu Ez. S. 367) hat sich freilich die Erklärung sehr leicht gemacht. ״Ez. schweigt davon als etwas Selbstverständlichem und Nebensächlichem. Als Deputat vom Schlachtopfer muß Ez. aber dasselbe für den Priester beansprucht haben wie das Deut.״ Also Vorderfuß, Kinnbacken und Magen von jedem Sebach ist etwas Nebensächliches und nicht Erwähnenswertes! Diese Abgabe soll auch etwas Selbstverständliches sein, wiewohl sie nur im Deut, vorkommt und nach den Kritikern von 1. Sam. 2. 13 fs. geradezu negirt wird, während die Erstlinge, welche in allen Gesetzestheilen Vorkommen und unstreitig seit der ältesten Zeit abgeliefert wurden, besonders erwähnt werden müssen!! **) Das darauf folgende מכל תרומתיכם ist als Apposition zu fassen und nach Ewald LB. §. 278 c. zu erklären. Die Worte וכל תרומת כל מכל תרומתיכם sind übrigens eine Nachbildung von Num. 18, 29; vgl. auch V. 28.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.