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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1880-01-01 · 1 (1880) · p. Seite 130

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
7 (1880)
Issue
1 (1880)
Date
1880-01-01
Page
Seite 130 (sequence 133)
Language
German
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Uns Briefen. Von Rabbiner Steinhardt in Arad an vr. Steinschneider in Berlin (28. Dez. 1879). Aus Ihrer lehrreichen Abhandlung im diesjährigen Novemberhefte der in Corfu erscheinenden Antologia israelit. entnahm ich, daß Sie bereits im I. 1862 von meinem im Ben - Cbananja erschienenen Berichte über einige in meinem Besitze befindliche שו״ת aus dem 16. Jahrh. Notiz genommen. — Da es mir zu meinem tiefen Bedauern nicht vergönnt war, mir von Ihren, mit Recht hochgeschätzten Werken mehr als einzelne Stücke des המעיר anzuschaffen, so sind mir auch Ihre Bemerkungen über meinen Bericht entgangen, der, einem von mir an den sei. Löw gerichteten Privatschreiben entnommen, in der Redaction einige Kürzungen und sthlistische Aenderungen erfahre», wobei allerdings einzelne Stellen an Deutlichkeit und Genauigkeit verloren haben. Um Ihrem (Antologia S. 412 Anm. 3) geäußerten Wunsche entgegen zu kommen, beehre ich mich, Ihnen die hier beifolgende wörtliche Copie der bezüglichen Stelle mitzutheilen. Wie aus derselben ersichtlich, war die Sicherstellung der כתובה wohl eine zur Zeit des ר'משה אלאשקר bestehende Gepflogenheit, in dem ursprünglichen Statut jedoch nicht vorgeschrieben. Auch der Ausdruck: ״war in den egypt. Gemeinden die Bigamie zu Zeiten des רמב׳ם bereits verboten" — ist etwas zu entschieden gehalten, da dort eben nicht — wie in Deutschland, ein rituelles Verbot (איסור, הרם) gegen die Bigamie, sondern zur Verhinderung dersel ben bloß administrative Maßregeln bestanden ein Unterschied, welcher in kulturgeschichtlicher Beziehung von geringem Belange, für den casuistischen Standpunkt jedoch von wesentlicher Bedeutung ist. Der Verfasser des Gutachtens gründet eben hierauf seinen קל והומר, wie er weiter ausführt: ומה במקום שלא נאסר להם לישא שתי נשים עמדו ותקנו אנו אהה ממה ובמה — daß der חרם דר״ג auf Candia als recipirt gegolten, was in den türkischen Gemeinden nicht der Fall war, ist wohl

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