Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 6 (1879)
- Issue
- 1 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- Seite 100 (sequence 103)
- Language
- German
- Belongs to
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100 Hoffmaun Exod. 12, 14: — וחגתם אתו הג לה׳ לדרתיכם הקת עולם תהגהו. Lev. 23, 41: וחגתם אתו חג לה' — הקת עולם לדרתיכם — תהגו אתו. Die Aehnlichkeit dieser beiden Stellen springt in die Augen. Das; Exod. (Q) aus Lev. entlehnt habe, ist nicht denkbar; vielmehr ist die Stelle in Exod. die llrsprüngliche, weil dort das וחגתם אתו sich auf das unmittelbar vorangehende היום היה bezieht, während das אתו in Lev. keinen rechten Bezug hat. (Man müßte es auf הג in B 39. beziehen, und dann ist der Satz: ״ihr sollet den הג feiern als eineil הג dem Ewigen" doch nicht ohne Schwierigkeit.) Der Ausdruck ist wohl nur wegen Exod. so gewählt wordeil, um die gleiche Heiligkeit beider Feste anzuzeigen. W. aber erklärt die Stelle in Lev. für älter als die in Exod.*)! — Die Einheit der Festgesetzgebung in Lev. 23 erhellt auch aus deren Eiutheilung in zwei gleich große Hälften (VV. 1—22 und VV. 23—43), wovon die erste die Frühlingsfeste und die zweite die Herbstfeste zum Gegenstände hat. Jede Hälfte schließt mit den Worten אני ה׳ אלהיכם (V. 22 und 43). Daß aber Lev. 23, 9—22 und 39—44 als nicht ganz homogen mit den andereil Gesetzen dieses Capitels erscheint und sich wie ein Anhang ausninunt, rührt aus folgendem Nmstande her. Die Gesetzgebung des PC ist eine Wüstengesetzgebung im strengsten Sinne des Wortes, nicht mit in der Wüste, sondern auch für die Wüste gegeben. Dies belveisen z. B. denn Verjöhnungsfeste die Ausdrücke ״.außerhalb des Lagers״ lind ״er komme ins Lager" (Lev. 16, 26 ff.). Da nun die drei großeil Feste außer ihrer historischen Bedeutung nebenbei, zum Theil vorzugsweise, zugleich agrarische Feste sein sollen, die in der Wüste nicht zur Geltung kommen konnten, so mußte in Nachträgen über die Feier der Festtage im heiligen Lande besonders gehandelt werden.**) Daher beginnt *) Mit gleichem Unrechte meint er (S. 103 f.), die Riten der Gersten׳ garbe, der Weizenbrode und der Laubhütten werden in Nnm. 28 — 29 mit Stillschweigen übergangen. Obgleich nur eine Ergänzung zn Lev. 23, weist dennoch Nnm. 28—29 deutlich genug auf diese Riten hin, vgl. Nnm. 28, 26; 29, 12. **) Hier mag eine Bemerkung Platz finden, durch welche manche Schwie-