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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1878-01-01 · 1 (1878) · p. Seite 1

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
5 (1878)
Issue
1 (1878)
Date
1878-01-01
Page
Seite 1 (sequence 4)
Language
German
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Die jüdisch-traditionelle Auffassung -es Gesetzes über falsche Zeugen. Von vr. Hoffmann. In Deuteron. 19, 19 wird in Bezug auf falsche Zeugen die Vorschrift ertheilt: ״Ihr sollet ihm thun, wie er gedacht hat zu thun seinem Bruder (״.(ועשיתם לו כאשר זמם לעשות לאחיי Zn welcher Weise aber documentirt werden soll, daß die Zeugen falsch sind, bestimmt׳ die Schrift nicht. Doch lehren die Mischna (Maccot 1, 4), Toßefta (das. 1,1) und Sifre (zu Deut. 19,16) einstimmig, daß die Zeugen nur in dem Falle bestraft werden, wenn in Bezug auf ihre eigene Person von andern Zeugen ein alibi vorgebracht wird. Die Mischna bestimmt hierüber: אין העדים נעשין ווטטין עד שמומו את עצמן. Diesem Kanon wird folgende Erklärung hinzugefügt: ״Wie ist dies zu verstehen (כיצד)? Wenn die Zeugen sagen: wir zeugen gegen jenen Mann, daß er einen Menschen gemordet, und die Andern zu ihnen sagen: wie könnet ihr dies üezeugen, dieser (angeblich) Ermordete oder der (angebliche) Mörder war ja mit uns an demselben Tage da und da! dann sind jene nicht ווממין (als falsche Zeugen zu bestrafen). Wenn aber die andern.Zeugen sagen: wie könnet ihr dies bezeugen, ihr selbst wart ja mit uns an jenem Tage an einem andern Orte! dann sind jene ״.ווממין Trotzdem diese Lehre sehr ausfallend klingt, gilt sie dennoch in allen Traditionsquellen als Axiom, das Niemand zu bestreiten wagt, und die Authentie dieser Tradition dürfte um so weniger bezweifelt werden, als alle spätern Commentatoren des Talmuds sich vergebens bemühten, einen befriedigenden Grund für

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