Mannheim
Compact Memory

Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1877-01-01 · 1 (1877) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
4 (1877)
Issue
1 (1877)
Date
1877-01-01
Page
Seite 2 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2572068-2572069-2572070--0071-2572217
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Hossrnüun 2 fettigen bestrebt ist, einen nicht unnöthigen Beitrag zum Verständnisse Dieser Gesetzesabschnitte liefern und den Lesern des ״Magazin" nicht unwillkommen sein. Was Cap. 1—5, die erste Abtheilung der Opfergesetze, betrifft, so werden nur einige Stellen, die bereits andere Kri- .liker beanstandet, von Merx angegriffen. So hat auch bereits Vater behauptet, Sünd- und Schuldopfer seien gar nicht vop einander verschieden, und ein großer Theil von Cap. 5 möge wohl nur eine andere Darstellung derselben Gesetze sein, die man in C. 4 lese. Doch wurde allgemein diese Ansicht vermorsen und ein wesentlicher Unterschied zwischen den betreffenden Opferarten angenommen (vgl. Winer, Realwörterbuch Art. Schuldopfer; Ewald, Alterth. S. 64; Knobel, Comment. zum Pent. II. S. 394). Wenn nun Merx (a. a. O. S. 68 ff.) über den Unterschied der Sünd- und Schuldopfer eine Ansicht entwickelt, mit der Lev. 5, 17—19 nicht Harmoniken will, so ist deren Unrichtigkeit leicht darzulegen. Die Behauptung (a. a. O. S. 72), der Inhalt von 5, 17 fei genau derselbe wie der von 4, 27 (vgl. Vater, Comment. über den Pent. II. S. 170 und III, S. 451), beruht auf der irrthümlichen Vor- «ussetzung, daß ולא ידע dem כשגגה entspreche. Gegen die Identistcirung dieser beiden Ausdrücke spricht schon C. 5 V. 18, wo nach dieser Ansicht שגגתו אשר שגג והוא לא ידע eine Tautologie wäre. Ferner müßte dann das והוא ידע in C. 5. V, 3 und 4, als Gegensatz von ולא ידע V. 17, ausdrücken wollen, daß die Sünde vorsätzlich begangen wurde, was aber mit dem unmittelbar vorangehenden ונעלם ממגו in Widerspruch stände. Bedenken wir, daß alle Sündopfer nur in den Fällen gebracht werden sollen, wo dem Sünder seine Sünden bekannt geworden (C. 4 V. 14, 23 u. 28, C. 5 V. 3 u. 4), so ist es klar, daß 17 ,5) ולא ידע) zu dem 28 ,4) או הודע אליו) einen Gegensatz bildet. Wir gehen allen Schwierigkeiten aus dem Wege, wenn wir mit Nabbi Eliescr (Keritot 25;1) annehmen, daß ein Jeder, so oft er nur wollte, ein Ascham Talui (so wird das Schuldopfer in Lev. 5, 17—19 genannt) als freiwillige Gabe bringen konnte, um, falls er etwa unbewußt eine Sünde be-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.