Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1932-07-01 · Heft 7 (Juli 1932) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1932
Issue
Heft 7 (Juli 1932)
Date
1932-07-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2571117-2571190-2571194--656-2572006
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

4L mestern. Diese Bestrebungen sind von der medizinischen Fakultät der Universität Erlangen stets unterstützt worden. Wenn neuerdings die „Erlanger Klinikerschaft" den Beschluß gefaßt hat, fremdstämmige Medizinstudierende ans ihrer Fachschast auszuschließeiy so hat sie damit einen Verstoß gegen die Grundsätze jeder Fachschajt begangen, die einen freien Zusammenschluß Studierender gleicher wissenschaftlicher Richtnng darstellt. Partei- und rassenpolitische Teiwenzen müssen besonders aus einer niedizinischen Fachschaft ferngehalten werden, mcil sie dem Prinzrp der akademischen Freiheit zulviderlaufell und das wahre Arzttum verfälschen. Tie Medizinische Fakultät der Universität Erlangen mißbilligt daher den genannten Beschluß der „Erlanger Klinikerschast". Sie betrachtet das Band, das bisher zwischen den Professoren und der „Klinikerschaft" bestand, so lange als gekost, bis die „Erlanger Klinikerschaft" der einzig richtigen Bestimmung einer Fachschaft wieder treu sein wird. Medizinische Fakultät, gez. Kirch, derzeitiger Dekan. Zu dieser Entschließung nahm die Klinikerschaft nochmals in der Oeffentlichkeit Stellung. Hatte sie in ihrer ersten Veröffentlichung das Wort „Jude" schamhaft umgangen, so schrieb sie jetzt, daß die Klinikerschaft auf Grund ihrer Satzungen zum Ausschluß der Juden, Juden stämmigen und nichtdeutschstämmigen Ausländer berechtigt sei. Oft genug haben sich in der letzten Zeit Professoren vor ihrer Studentenschaft gebeugt, es ist erfreulich, daß die Erlanger medizinische Fakultät den gerechten Geist deutscher Wissenschaft wahrt. EA.< Terror bei riner zwangsvcrilrtgrrung Am 24. Juni fand in einem Orte bei Güttingen die Zwangsversteigerung eines Grundstückes in den: Zimmer einer Gastwirtschaft — das zuständige Gericht liegt nicht im Orte — statt. Das Verfahren wurde von drei nichtjüdischen Gläubigern, darunter einer Kreissparkasse und einer Landeskreditanstalt, betrieben. Ein jüdischer Rechtsanwalt nahm für einen christlichen ' und einen jüdischen Interessenten den Versteigerungstermm wahr. Bei Terminsa u f r uf waren in dem Ga stzi mm er etwa 30 uniformierte SA. -Leute anwesend. Der Richter eröffnete die Sitzung mit dem Hinweis, daß er die Sitzungspolizei ausübe und alle Personen, die sich etwa ungebührlich benehmen würden, aus dem Saale weisen müsse. Auf diese Bemerkung riefen chm die SA.-Leute zu: „Sie haben hier nichts zu melden und niemand hinauszuwersen." Er möge zunächst einmal schriftlich seine Berechtigung für die Ausübung des Hausrechts Nachweisen, denn das Gastzimmer sei am Tage vorher von den SA.-Leuten gemietet worden. Der Richter unterbrach daraufhin die Sitzung und ließ das Überfallkommando alarmieren, das nach etwa einer Stunde in Gestalt von vier Landjägern erschien. In der Zwischenzeit fielen fortgesetzt beleidigende Aeußerungen wie etwa: „Hier,necht's nach Knoblauch, macht die Fenster auf. Die Juden gehören nach Palästina. Hier wollen sie nur schachern und dem Bauern das Geld abnehmen^ usw. Auch nach Erscheinen der Landjäger setzten die SA.-Leute ihr ruhestörendes und beleidigendes Verhalten fort. Mehrfache Aufforderungen zu angemessenem Verhalten blieben erfolglos. Infolgedessen sah sich der Richter genötigt, einen SA.-Mann, der sich besonders pöbelhaft benahm, aus dem Saal zu weisen. Beim Hinausgehen drehte sich dieser an der Tür um und rief dem Richrer oie Worte zu: „Na, warte nur, dich habe ich mir gemerkt. Wenn es so weit ist, ziehe ich mir meine Brille aus und rechne mit dir ab." Selbstverständlich be- Daniel prenn In tennisbegeisterten Kreisen sind zurzeit zwei Rainen in aller Munde: Daniel Prenn und Gottfried von Cramm. Beide vertreten Deutschland in den Spielen um den Davis-Cup, beide bisher mit Erfolgen, wie sie selbst die Zuversichtlichsten nicht zu erhoffen gewagt hatten. Als in Wimbledon der Engländer Austin nur nach schwerstem Kampf dem Alnerikaner Vines unterlag, da gab niemand den Deutschen eine Chance für den Kampf gegen England, in dessen Mannschaft Austin und der noch stärkere Perry gegen Deutschland spielen sollten. Deutschland hat dennoch den Kampf gewonnen. Prenn hat das Unmögliche möglich gemacht und die besten Tennisspieler des Kontinents, Perry und Austin, geschlagen. Als der Kampf nach dem Verlust des Doppels und des Spiels von Cranun gegen Perry 2:2 stand und die Entscheidung für Deutschland von Prenns Spiel abhing, da war er es, der mit ungeheurer Energie in dramatischem Kampf den Sieg für die deutschen Farben sicherstellte. Das begeisterte Publikum trug Prenn, dem einige Offizielle des Tennisbundes wegen seiner Zugehörigkeit zum Judentum noch vor kurzem gleiteten die übrigen diese Worte mit Gejohle, und der Richter mußte zwei weitere SA.- Münner aus dem Saale verweisen. Als die im Grundbuch eingetragenen Rechte verlesen wurden, machten die SA.-Leute, sobald es sich um Posten von Gläubigern mit jüdischem Namen handelte, Bemerkungen antisemitischer Färbung. Schließlich störten die SA.-Männer derartig, daß der Richter sich gezwungen sah, sämtliche uniformierte Personen zum Verlassen des Saales aufzufordern. Sie weigerten sich und riefen, erst müsse der Jude, nämlich der jüdische Rechtsanwalt, heraus. Die Landjäger versuchten die SA.-Leute aus dem Zimmer zu drängen; diese leisteten jedoch so heftigen Widerstand, daß ein christlicher Syndikus der Commerzbank in Kassel, der als Jnteressenvertreter seines Unternehmens an der Sitzung teilnahm, den Polizisten zurief, ob sie denn nicht Waffen besäßen, um sich durchzusehen. Diese Aeußerung steigerte den Tumult immer mebr: die SA.-Leute riesen: „Was, du Hund, du willst hier auch noch hetzen?" Plötzlich sprang ein SA.-Mann auf, stürzte nach vorn und versetzte dem jüdischen Rechtsanwalt einen Schlag i n s Gesicht, der die Brille zertrümmerte und eine große Beule an der Schläfe verursachte. Der Ueberfallene wehrte sich kräftig und bekam hierauf die Worte zu hören: „Was, du Hund, ich muß mich von einem Juden, schlagen lassen? Ich mache dich kalt." Weitere Tätlichkeiten konnten die Landjäger verhindern. Die Zustände waren jedoch inzwischen derart unerträglich und unwürdig geworden, daß der Richter erklärte, er hebeHen Termin im Gastzimmer aus und verlege nunmehr die Sitzung an den Ort des Amtsgerichts. Damit war der Zweck des gerichtlichen Termins vereitelt worden. Es war aber noch nicht genug; ein weiteres beschämendes Nachspiel folgte. Auf dem Hof der Gastwirtschaft schlagen die SA.-Leute den christlichen Vertreter der Commerzbank blutig, im Gastzimmer selbst näherten sie sich dem jüdischen Rechtsanwalt unter Beschimpfungen und stießen ihm den Stuhl, auf dem er saß, fort, so daß er zu Boden fiel. Der Anwalt forderte daher die Polizeibeamten auf, ihm Schutz zu gewähren und ihn aus der Ortschaft herauszugeleiten. Er begab sich Hu Fuß auf die Landstraße. Ihm und den in ferner Begleitung befindlichen Polizisten folgten etwa dreißig Nationalsozialisten, riefen chm Beschimpfungen zu und warfen Steine nach ihm. Nach etwa 600 Meter traf der Anwalt das Auto des Vertreters der Commerzbank, der ihn alsdann mit feinem Wagen mitnahm. ' Das ist der nackte Tatbestand. Die zuständigen Behörden sind von dem Vorfall unterrichtet, und die Beteiligten sowie der Centralverein haben die erforderlichen Schritte eingeleitet. glaubten, Schwierigkeiten bereiterr zu dürfen, auf den Schultern vom Platze. Mit neuen Erfolgen beim Kampf gegen Italien fährt Prenn u.m nach Paris, um dort Deutschland im entscheidnngsvollen Kampfe gegen Amerikas Beste im Tennis zu vertreten. Alle Zeitungen feierten seine neuerlichen Siege wiederum als deutsche Siege. Nieumnd, auch die nationalsozialistischen Blätter, wagte es, Prenns Leistungen für Deutschlands sportliches Ansehen geringer zu bewerten. Der „Völkische Beobachter" vom 19. Juli 1932 schreibt: „Prenn, der in seinen letzten Trainingsspielen einen ganz vorzüglichen Eindruck gemacht hat und in der Vestsorm seines Lebens zu sein scheint, macht auch in Mailand wieder einen glänzenden Eindruck. Er erscheint noch im Pullover und .ift die Ruhe selbst, während de Stefanie einen etwas nervösen Eindruck macht. In prächtigem Spiel kann der Deutsche mit 6 :1, 6 :5,1:6, 6 :2 den italienischen Meister besiegen und damit Deutschland eine klare 2:0- Führung verschaffen." Der Jude Daniel Prenn wird auch in dem schweren Kampf gegen Amerika ein würdiger Vertreter des deutschen Tennissports sein. A. U. Sühne für den Tod des Händlers Hopp Das Schwurgericht in S ch n e i d e m ü h l verurteilte am 18. Juli den Händler Karl Schmidt aus Stegers (Kreis Schlochau) wegen Körperverletzung mit tödliche m Ausgange zu drer Jahren Gefängn i s. Der Angeklagte, der im braunen Hemd und hakenkreuzgeschmückt erschienen war, hat im Dezember vorigen Jahres in Stegers den jüdischen Händler Hopp derart körperlich mißhandelt, daß er an den Folgen der Tat in Berlin verstarb. Der Angeklagte kümmerte sich als eifriger Nationalsozialist mehr um seine Partei als um seine eigenen Angelegenheiten. Kein Wunder, daß deshalb sein Geschäft zurückging und ihn sein jüdischer Konkurrent, dem von allen Seiten das beste Zeugnis ausgestellt wird, überflügelte. Von da an verfolgte der Angeklagte den jüdischen Händler mit Denunziationen, üblen Nachreden und hämischen Bemerkungen. Als er ihn eines Abends auf der dunklen Dorfstraße allein traf, stellte er ihn heimtückisch unter vier Augen in einem Hausflur. Mit den Worten: „Hab" ich dich, verfluchter Jude!" versetzte er ihm einen Schlag, der den Angegriffenen bewußtlos niederstreckte. Natürlich bekannte sich der Angeklagte nicht zu seiner Tat, die der Staatsanwalt m i t Recht als u n - deutsch und ruchlos bezeichnete. Der Verteidiger, der nationalsozialistische Rechtsanwalt Fiebing aus Flatow, versuchte die ganze Angelegenheit auf politisches Gebiet zu schieben. Aber alle Ausreden und Verdrehungen halfen nichts. Die Jndizienkette war, insbesondere auf Grund der eingehenden Gutachten verschiedener Berliner Professoren, lückenlos. Das Gericht erkannte den Angeklagten für schuldig und versagte ihm mildernde Umstände. In der Urteilsbegründung wurde ebenfalls die Verwerflichkeit der Tat gebührend gekennzeichnet. Am Montag, 18. Juli, abends, wurde der jüdische Kaufmann W o l l m a n n aus Breslau in Waldenburg i. Schles. auf dem Wege zum Bahnhof von einer Horde Nationalsozialisten überfallen und so schwer am Kopfe verletzt, daß er besinnungslos in die Privatklinik des Dr. med. Bohm in Waldenburg eingeliefert werden mußte. Wollmann ist von den Nationalsozialisten mit den Worten: „Da kommt wieder so ein verfluchter Jude!" angegriffen worden, ohne daß er bas geringste getan hatte, um seine Angreifer zu reizen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.