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Central-Verein-Zeitung · 1931-01-01 · Heft 1 (Januar 1931) · page 3

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1931
Issue
Heft 1 (Januar 1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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3 Uneinigkeit beim Zest -er deutschen Einheit Die Kriegerkameradschaft unb der Stahlhelm veranstalteten am 18. Januar tn Kaiserslautern eine Reichsgründnngsfeier. Am 13. Januar erhielt auch der N e i ch s b n n d jüdischer Frontsoldaten Ortsgruppe Kaiserslautern durch die Kriegerkameradschaft eine Einladung zu dieser Feier. Am Sonnabend, den 17. Januar, vormittags, wurde die Einladung durch die Kriegerkameradschast wieder zurückgezogen mit der Begründung, es Hütten sich „unüberwindliche Schwierigkeiten" ergeben. Gleichzeitig wurde durch Kriegerkameradschaft und Stahlhelm in der Presse die Zurücknahme der Eirrladung an den R. I. F. bekanntgegeben. Dieses unglaubliche Vorgehen gegenüber Frontkriegern anläßlich einer allgemeinen vaterländischen Kundgebung ist, wie man hört, auf eine Forderung der Nationalsozialistischen Partei zu Kaiserslautern zurückzusühren, deren Druck sich die sonst neutrale „Kriegerkameradschaft" bedauerlicher^ unb uubegreiflicherweise gefügt hat. Die Ortsgruppe Kaiserslautern des R. I. F. hat in der Presse eine Erklärung veröffentlicht, in der es heißt: „Als Bürger der Stadt, als Kameraden, die im Kriege mit der Waffe an der Front ihre Pflicht erfüllt haben, und im Andenken an die jüdischen Kameraden Kaiserslauterns, die int Weltkrieg gefallen sind, erklären wir, daß ein derartig unerhörtes Vorgehen unsere Ehre nicht berührt und sich bei jedem anständigen Menschen von selbst richtet." K.C. gegen numerus clausus Am 10. und 11. Januar fand in Frankfurt a. M. die siebente ordentliche Tagung des K. C. (Kartellkonvent deutscher Studenten jüdischen Glaubens) statt. Die Versammlung faßte eine Entschließung, in der sie ihrer Empörung darüber Ausdruck gibt, „daß in mehreren Studentenparlamenten Beschlüsse gefaßt wurden, bei den Staatsbehörden auf Einführung des numerus clausus für alle jüdischen Studierenden hinzuwirken. Alle gesitteten Kreise des deutschen Volks" — heißt es weiter — „müssen sich gegen ein derartiges Vordringen der Unkultur und des Ungeistes energisch zur Wehr setzen, in dem Bewußtsein, daß es deutschen Wesens unwürdig ist, in Deutschland geborene, in deutscher Kultur erzogene und im deutschen Wesen wurzelnde Studenten von deutschen Schulen auszuschließem Die - Übertragung von Valkansitten auf deutsche Hochschulen wäre eine nationale Schmach, der die Staats- und Hochschulbehörden entschieden Widerstand leisten müssen. Vielfach haben bei studentischen Kundgebungen die Chargierten akademischer Verbindungen von den jüdischen Korporationen eineil auffälligen Abstand gehalten, um. ihnen ihre Mißachtung zu zeigen. Hier handelt, es sich um eine Aechtung von jungen Mänüern, die lediglich ihrer Abstammung und ihres Bekenntnisses wegen mit tiefster Mißachtung behandelt-werden. Wir fordern entschiedene Abkehr von diesen Verfallserscheinungen akademischen Anstandes, weil wir uns bewllßt sind, daß dem deutschen Studenten jüdischen Glaubens auf deutschen Universitäten das gleiche Heimatrecht zusteht ivie allen anderen Kommilitonen. Den Kampf um unser ureigenes Recht als deutsche Studenten werden wir bis zum letzten Atemzuge führen und hegen die gewisse Erwartung, darin von allen deutschen Volksgenossen unterstützt zu worden." Dr. firtur Dinters Perspektiven Der Führer der „Geistchristlicheu Religionsgemeinschaft", Dr. D i n t e r, sprach am 10. Januar in den Berliner HvhenzoNernsälen über „Die deutsche Revolution". Obwohl Herr Dinier, wie er mit Recht beinerkte, nicht gerade übermäßiger Judenfreundschaft verdächtig ist, meint er doch: Wenn inan die Inden vertreibe, so werde das Schicksal Deutschlands nicht geändert werden, denn, so meint er, die „w e i - ßen Inden" würden Zurückbleiben. Außerdem sind fast alte Dinge in seinen Augen vollkomnien von jüdischem Geist durchtrünkt. So z. B. das „Judenchristenlum beider Konfessionen". Auch Luther ist, wie er ausführte, allzu sehr int Katholizismus stecken geblieben unb hat zu viel von dein — wie er sagt — „Jndenrabbi" — Paulus übernommen: etwa den Satz: „Es gibt keine Herrschaft, sie sei denn von Gott". Gleichsam als Lnther-Epigon will nun Dinier die Reformation dieses Reformators, der seine eigenen Gedanken nicht zu Ende geführt hat, vollenden. Und obwohl seit dem Anschlag der Thesen schon etwa 400 Jahre vergangen sind, — grimmer konnte kein mittelalterlicher Ketzer sich gegen den Katholizismus und den römischen I . . . cpriester — womit der Papst gemeint war — wenden als dieser Netter Deutschlands. Die planmäßige Vernichtung unseres Staates, so erfuhren wir, sei das Ziel des Papstes in diesem Kriege gewesen. Da mm Deutschland bekanntlich Oesterreichs Verbündeter war, müßte demnach der Papst die stärkste katholische Macht zu Fall gebracht haben!!! Der Kamvf Roms gehe aber weiter, und so sei B r ü n i n g auf Veranlassung des Papstes zum Reichskanzler von Hi n d e n b ur g ernannt worden! Und nun die positiven Forderungen: Man müsse ans dem entstellten Christentum die „arische Heilslehre" hervorholen, denn Christus sei Arier gewesen. Man glaubt, daß dies dcch eigentlich schon radikal genug sei. Weit gefehlt! In der Allssprache meldete sich ein Vertreter des „Germanischen Völkerringes" und forderte ganze Arbeit: „Herunter mit dem Kreuz!" lautete also seine Parole. Also in die Enge getrieben, meinte Herr Dinter, daß er eigentlich dasselbe wolle, daß aber aus „volkspsychologischen" Gründen an dem historischen Mort „Christentum" wohl doch festzuhalteu sei . . . Schließlich war noch die Forderung einer ausgesprochenen Ostorientierung bemerkenswert. Daß sie einige judenfeindliche Fanatiker auf den Plan rief, versteht sich von selbst: denn unmöglich, so erklärten sie, könne mau mit dem „jüdischen" Bolschewismus zllsammengehen, /vorauf Herr Dinter richtig erwiderte, daß der Bolschewismus nicht das Werk der Juden, sondern des Nichtjuden Lenin sei. Also auch hier hat er einiges gegenüber seiner früheren Darlegungen gelernt. Die zerstörten Synagogen haben offenbar Herrn Dinter bekehrt, und wir dürfen -also noch auf weitere Fortschritte hoffen. L. K. $ür dieLhre des jMschenSchlisilms „Enthüllte Talmudzitate" Wir wiesen in der Dezemver-Nmumer der „C.-V.-Zeitung" auf das im Philo-Verlage, Berlin W 15, erschienene Werk „Enthüllte Takmudzitale, eine Auswahl ans Gutachten, erstattet von Professor Michael G n t t m a n n und aus anderen Werken" gesammelt und ergänzt von Dr. Alexander Gnttmann, hin und gaben einige Proben aus diesem Werke wieder. Wir setzen nachstehend den Abdruck dieser „Enthüllten Talmndzita>te" fort. Vorurteilsfreie, objektive Leser mögen daraus erkennen, mit wie unwahrhastiger Tendenz die Judengegner den Talmud und das andere jüdische Schrifttum für ihre Zwecke mißbrauchen. Einem Israeliten ist cs erlaubt, einem Coi Unrecht zu tun, Weil geschrieben steht: Du sollst deinem Nächsten nicht Unrecht iunf und wird der Goi nicht gedacht (Sanh. 57a). Das Zitat stammt nicht aus dem Talmud, sondern ist aus Eisenmenger abgeschrieben, und auch dort (II, 691) gilt es nicht als Talmudzitat, sondern als eine den „Tossasot" entnommene Stelle. Da unsere Ausgaben die Stelle nicht enthalten, so sind wir nicht in der Lage, näher daraus einzugehen. Hingegen lassen wir hier die Kodisizierung des Maimonides folgen (Raub und Verlust I, 2): „Und es ist vom Thoragesetz aus verboten zu rauben. Und auch einen Nichtjuden, der Götzendiener ist, darf man nicht berauben, oder etwas zurückhalten: hat man ihn beraubt oder etwas von ihm behalten, soll man es zurückerstatten." Ebenso Schulchan Aruch (Choschen Ha-mischp. 359, I). In der Tosefta (eine frühtalmudische Quelle) heißt es (Baba Kamma 10, 15): „Beraubt jemand einen Heiden, so ist er verpflichtet, es. dem Heiden zurückzugeben. Schwerer ist der Raub an einen Heiden als der Raub an einen Israeliten, wegen der Entweihung des Gottesnamens." Das Verbot des Ranbens und Znrückbehaltens besteht also für jeden Fall, wie immer auch die Exegese zu Lev. 19, 13: „Du sollst deinen Nächsten nicht übervvrteilen und nicht berauben . . ausfallen sollte. Wer einem Israeliten Geld oder Gut stiehlt, muss 70 mal fasten (Tummele hametach). Es ist deutlich, dass cs bei einem Nichtisraeliten erlaubt ist. Die Folgerung ist falsch. Zunächst ist zu bemerken, daß der Zitator das Werk, ans dem das Zitat geholt ist, nicht einmal dem Namen nach kennt. „Tummek hametach" gibt es überhaupt nicht, aber dafür ein mystisches Buch „Emek Hamelech", das im Jahre 1651 erschienen und heute auch in größeren Bibliotheken kaum zu finden ist. Wir wollen aber darauf, daß das Buch henke kaum noch dem Namen nach bekannt ist, hier keine Rücksicht nehmen und nur sachlich untersuchen, ob aus dem asketischen Bnßkapitel, das für Bestehlung oder Beraubung eines Juden ein Fasten von 70 bzw. 40 Tagen vorschreibt,' gefolgert werden könne, daß die Bestehlung bzw. Beraubung' eines Nichtjuden gestattet sei. Unmittelbar danach folgt die Buße für das Zinsnehmen von einem Juden. Es werden hier noch mehr Fasttage verlangt und dazu die Verpflichtung, daß man auch von einem Nichtjuden keine Zinsen annehme. Zunächst gilt diese Verpflichtung für eill Jahr. Sollte es aber dem Juden möglich sein, sich ohne Zinsgeschäfke zu erhalten, so gilt diese Verpflichtung, auch vom Nichtjuden keine Zinsen 31t nehmen, fürs ganze Leben. — Folgt auch aus dieser Stelle, daß Raub und Diebstahl einem Nichtisracliten gegenüber gestattet sei? Wir können noch einen Schritt weiter gehen. Im selben Bußkapitel folgt auch ein Punkt über „Entweihung des Gottesnamens", ein bekannter Titel auch für jedes unehrliche Verhalten einem Nichtjuden gegenüber. Diese Sünde hält der Kabbalist für die größte, die man niemals genug sühnen kann. lieber das Problem „Geschlechtsleben" werden hauptsächlich folgende Stellen in judenfeindlichem Sinne ausgelegt bzw. ausgewertet: Das Schänden nichtjüdischer Frauen und Mädchen ist feeine Sünde.

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