Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 4 (April 1929)
- Date
- 1929-04-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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«ntrat -es Lntnü Vereins -eolsrkerj. W Strmtsvüryeriü-iscken VlaulrMSLv. vq Allgemeine Zeitung des Oudenturus Wir Ritualmvkdgerlichte entstehen. Don VoliDiviZMWent Sr. Woiß GrrW. Das Gespenst des Nitualmordes geht wieder um! Am 24. März wird in einem kleinen Ort Bayerns ein fünfjähriges Kind vermißt. Am Spätabcnd findet man es im Walde mit durchschnittener Kehle. Bevor die zur Aufklärung der Bluttat gerufene Polizei ein Ernüttlungsergebnis bekanutgibt, sind die Nationalsozialisten bereits 'mit ihrem Urteil fertig. Das blonde Kind ist dein „jüdischen Blutnwrd", dem „Nitualmvrd" zum Opfer gefallen. Der Nürnberger Nationalsozialist Streicher, neben dem Berliner Goebbels einer der übelsten antisemitischen Hctzapostel, verkündet die Mär von dem Nitualmvrd in seinem Leibblatt „Der Stürmer". Das Berliner Schwesterblatt „Der Angriff" schlägt in dieselbe Kerbe, freilich in etwas vorsichtigerer Form. „Die Zeit vor Ostern gilt allgemein als die Zeit, in der Ritualmorde häufig verübt werden . . .", so hieß es im Berliner Nationalsozialistenorgan. Der wahre Sachverhalt der beklagenswerten bayerischen Kindcrtragödie ist mir unbekannt, auch kenne ich nicht das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungstätigkeit. Ich kann daher zu dem neuesten „Rltualmord"falt nicht Stellung nehmen, da ich — im Gegensatz zu den nationalsozialistischen Federhelden — gewohnt bin, nur über Dinge zu reden und zu schreiben, von denen ich etwas Positives weiß. Die Kindestötung in Bayern gibt mir aber Beranlassung, aus meiner BerusSpraris einen Fall mitzuteilen, der ebenfalls Stoff zu Ritualmordgerüchten bot. Erst vor knapp zwei Jahren ereignete sich dieser Fall in Berlin. Er lehrt, wie schnell und leicht Ritualmordmärchen entstehen ... Bei der Berliner Kriminalpolizei erscheint die Stütze einer in Berlin wohnenden Ehefrau und erstattet Anzeige über „seltsame Leicheugerüche". Die Stühe lind ihre Brvtherrin (nennen wir die letztere Frau W.) hätten diese Gerüche seit etwa sechs Wochen, stets zur Nachtzeit, lvahrgcnvinmen. Hauptsächlich in den Morgenstunden von drei bis vier Uhr seien die Gerüche bemerkbar geworden, und zwar derartig stark, daß Hausfrau lote Stütze, die beide bei offenen Fenstern schliefen, wiederholt wach geworden seien. Die Kriminalpolizei geht sofort an die Besichtigung des Grundstücks. Frau W., die Stühe sowie die Pvrtierfrau werden zur Besichtigung hiuzuge^ogen. Als man im Hanskcller nichts Verdächtiges findet, weistFran W. darauf hin, daß die Gerüche vielleicht aus der Dampfheizung des nebenan liegenden Hauses stammen könnten. Sie fügt hinzu, daß sich dort Schulräume einer jüdischen Schule befänden, und deutet an, daß in diesen Räumen vielleicht Ri ttial morde begangen würden. Die Kriminalpolizei setzt sich inngehend mit dein Schuldiener, einem Christen, in Verbindung und stellt fest, daß die betreffende Dampfheizung, die sich unmittelbar neben den Wohnräumen des Schnldieners befindet, stets nur bis pachmittags 3 Uhr in Tätigkeit gesetzt wird. Die nächtlichen „Lnclengerttche,", über die Fran W. und ihre Stütze klagen, können also unmöglich von der Dampfheizung der Judenschule ausgehen. Daraufhin stellt die Kriminalpolizei zunächst ihre Ermittlungen ein und gibt der Anzeigenden auf, dem Polizeirevier sofort Kenntnis zu geben, wenn die Gerüche lvieder auftretcn, damit dann sofort der Sache nachgegangen werden kann. Wenige Tage später erscheint Frau W. wieder bei der Polizei und teilt folgendes mit: Am Nachmittag sei ihre achtzehnjährige Tochter zu ihr ins Zimmer gekommen und habe ihr aufgeregt erzählt, daß sie soeben in der über ihnen liegenden Wohnung K in der gewi innrer und Kinderschreien wahrgenommen habe. Dieses Gewinrmer habe sich „furchtbar mit angehört". Frau W. fügt hinzu: sie, ihre Tochter und ihre sämtlichen Hausangestellten hätten auch in deir letzten Tagen lvieder "den „furchtbaren, entsetzlichen Leichengeruch" wahrgenommen. Am stärksten sei er in der vergangenen Nacht gegen 254 Uhr gewesen. Sie (Frau W.) habe aufstehen und ihr offenstehendes Fenster schließen müssen, da es sonst in der Wohnung nicht mehr auszuhalten gewesen sei. Beim Herausseheu aus dem Fenster habe sie die Wahruehiuung gemacht, daß der Geruch ans der ü b e r i h r liegenden Wohnung komme. Und weiter erzählt Frau W. der Polizei: Vor etwa zwei Monaten, als sie gegen 2 Uhr nachts nach Hause gekommen sei, habe sie von oben her einen schrecklichen Kinder schrei gehört. Wörtlich sagt Frari W.: „Es hörte sich an, als ob dem Kinde bei diesem Schrei der Mund zugehalten lvurdc." Jetzt — so fährt Frau W. fort — komme ihr diese frühere Wahrnehmung im Zusammenhang mit den neuen Beobachtungen sehr verdächtig vor, um so mehr, als ihre Stütze schon öfters in der oberen Wohnung Kinder h e r u m l a u f e n gehört habe, anderseits aber durch Befragen der Porticrfrau fcstgeftellt sei, daß die Inhaber der oberen Wohnung keine Kinder hätten. Der Inhaber dieser oberen Wohnung sei ein Ausländer. Die achtzehnjährige Tochter lvird von der Polizei vernommen und bestätigt die Angaben ihrer Mutter: Sie habe tatsächlich in der oberen Wohnung ein „entsetzliches K i n de r g e sch re i" gehört. Ihr sei es vvrgekommen, als ob jemand gestöhnt habe. Auch die „ekelhaften Gerüche" habe sie selbst wahrgenommen. Die jetzt von neuem gehörte Stütze weiß noch mehr. Sie hat in der mysteriösen oberen Wohnung vor etwa acht Tagen Kinder h e r u m l a u f e n und W e i h u a ch ts l i e d e r singen gehört. Sie erzählt von neticm von den „scheußlichen Gerüchen". Eine weitere Hausangestellte der Frau W. bestätigt deren Angaben ebenfalls. Sie habe in der oberen Wohnung schon öfters Kinder herumlanfen hören und habe den Geruch — sie charakterisiert ihn als „süßlich" — ebenfalls wahrgenonuncn. Die Kriminalpolizei, die alle Erzählungen der Frauen mit der gebotenen''Vorsicht aufnimmt und insbesondere die Andctltnng über Ritualmordc von vornherein ins Reich der Phantasie verweist, geht jetzt den Dingen aus den Grund. Sie unterzieht die geheimnisvolle obere Wohnung einer Durchsuchung. Belastungsmaterial findet sich hierbei nicht, wohl aber kommt inan der Ausllärung des Falles schon einen ordentlichen Schritt näher. Der Wohnungsinhaber, tatsäch.