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Central-Verein-Zeitung · 1926-12-01 · Heft 12 (Dezember 1926) · page 1

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1926
Issue
Heft 12 (Dezember 1926)
Date
1926-12-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Monatsausgabe Dezember m6 wrymr des CmfralVertius tenffttterj StrmtsvürtzerlMlcden WauveuSL» Allgemeine Zeitung des Judentums Der Gchulchan aruch Son Ravvinev Dv. Dienemann (Offenvach a. WZ lieber den Sclustokam aruek, die Sammlung der jüdischen Gesetze, herrscht viel vorgefaßte Meinung und Unkenntnis. Von judcnfeindlicher Seite wird von ihm gesprochen als einem finsteren, mcnschcnhasferischen Buche, in dem den Juden von Religions wegen die Benachteiligung Andersgläubiger gestattet, womöglich gar zur Pflicht gemacht werde. Den Juden ist er, je mehr man dem Talmudstudium entrückt ist, mit Ausnahme der immer kleiner werdenden Zahl der talmudisch Unterrichteten, ein gänzlich unbekanntesBnch; eine kurze wicderhvlcndeDarstcllnng seiner Entstehung, seines Wesens und seiner Geltung, obgleich viclsach schon gegeben, erscheint daher wohl am Platze. Um seine Stellung im System der jüdischen Lehre zu verstehen, muß vorerst einiges über den inneren Sinn und die äußere Form des jüdischen Religivusgesetzes und seiner schriftlichen Formulierung gesagt werden. Das Judentum kennt nicht die Unterscheidung zwischen weltlichem Und religiösem Leben, sondern alle Bezirke des menschlichen Lebens gelten als der religiösen Idee unterstellt, alle Betätigungen des Menschen gelten als Dienst an Gott, als Mittel zur Heiligung des Namens Gottes. So ist also die Bibel nicht ein Buch der Religion in dein engeren Sinne, der »ach dem Sprachgebrauch diesem Worte innewohnt, sondern ein Buch der Anleitung für das ganze Leben in allen seinen Erscheinungsformen. Zu diesen Erscheinungsformen zahlen alle Zweige des Kulturlebens, darunter auch z, B., einen breite» Raum einnehmend, das Rechtswesen, insbesondere das, >vas man heute bürgerliches Recht nennt. Die Anleitung muß ihren Ausdruck finden in bestimmten Gesetzen. Soweit in der Bibel Gesetze formuliert sind, geben sie nur die leitende Idee tvieder, ohne die Anwendung der Idee aus die Eiuzclfälle auszuführen; so gibt z. B. das Sabbatgesetz einfach das Verbot der Arbeit, ohne den Begriff der Arbeit näher zu bestimmen. Diese nähere Bestimmung mußte auf dem Wege der an das Bibclivort auknüpsendm Ausdeutung gewonnen werden. Die Gesetze der Bibel setzen ferner in der Regel die Lebens-, Staats- und Gesellschaftsform der Zeit der biblischen Gesetzgebung voraus. Als göttliches Gesetz sind sie aber nicht für eine zeitlich begrenzte Lebensform bestimmt, sondern der in ihnen zum Ausdruck kommende Gedanke ist für die Ewigkeit gedacht »nd soll in allen zukünftigen Lebensformen gleichfalls bestimmend sein. Aendern sich nun die Formen des Lebens in ihren verschiedenen Bezirken, und solche Acnderung ist ja in stetem Fluß, so bleibt nichts anderes übrig, als aus dem Wortlaut des biblischen Gesetzes, wiederum aus dem Wege der Ausdeutung, Antriebe und Hinweise für die neuen Lebensformen zu gewinnen. Das war in Jahrhunderten die Arbeit der jüdischen Gesetzeskehrer. Es lag in der Natur dieser Deutung, daß in der Regel nicht feste Gesetzsormeln geprägt wurden, die aus die einzelnen zur Entscheidung stehenden Falle angewandt tvcrdcu sollten, sondern daß jeder zur Entscheidung stehende Fall in Beziehung zu dem ursprünglichen biblischen Gesetz oder zu anderen nach dem Sinne der Bibel bereits entschiedenen gebracht wurde! jeder neu besprochene Fall wurde daher gesetzschaffcnd. Solange eine im jüdischen Staatsleben derankerte oberste Behörde existierte, das Syncdrion, schuf sie in diesem Sinne gültige und bindende Gesetze, Nach der Auflösung des jüdischen Staates trat das in Jabne gegründete Lehrt,aus an die Stelle dieses autoritativen Shnedrions. Und tveun auch der Idee nach jeder einzelne Spruchbesngte mit seinem Spruch Recht schuf, so erhielt sich doch lange Zeit in einer ganz bewundernswerten Selbstdisziplin das Bewußtsein, daß bestimmte von der allgemeinen Anerkennung getragene Akademien und deren leitende Persönlichkeiten besondere gesetzgeberische Befugnis hätten. Jmincrhin begann eine Entwicklung, die dahin führte, daß bei mancherlei Fragen verschiedene Ansichten geäußert und begründet wurden, zwischen denen eine Wahl möglich war. Daher enthält auch der Talmud, das Buch, in den, das Ringen um die Anwendung der biblischen Gesetze auf das gesauste Leben seinen anerkannten schriftlichen Ausdruck fand, in der Regel nicht Gesetze und Entscheidungen, sondern die zu den ausgcworsenen Fragen geäußerten Meinungen und die daran sich anschließenden Erörterungen. Es lag in der Linie des Talmuds, nicht abzuschließc» und die Freiheit der Meinungsbildung nicht aufzuheben. So sehr damit die richterliche Freiheit erhöht war, so war doch damit ein Zustand einer gewissen Unsicherheit gegeben. Und je weiter die Zerstreuung der Juden über die Welt fortschritt, je mehr an den verschiedenen Teilen der Welt selbständige Zentren des jüdischen Lebens sich bildeten, um so mehr schritt diese Zersplitterung der Gesetzanwendung fort, sie erschwerte das Studium und drohte mitunter, die religiöse Einheit des Judentums zu zerreißen. Daher machten sich frühzeitig Bestrebungen geltend, abschließend die Summe aller gesetzlichen Entscheidungen zu ziehen und so eine einheitliche bindende Norm zu schassen. Den umfassendsten Versuch dieser Art machte im 12. Jahrhundert Mose den Maimvn, bekannt unter dem Namen Maimonides, gleich bedeutend und genial in allem weltlichen und philosophischen Wissen wie in Bibelkcmitnis. Schon aber war die Zersplitterung der Juden zu weit vorgeschritten, als daß sein Buch sich unbeschränkte Autoritüt hätte erringen können. Teils wurden, trotz aller Anerkennung im ganzen, einzelne Entscheidungen als anfechtbar bemängelt, teils machte , fiel, grundsätzlichcr Widerspruch geltend gegen die Absicht, die Entschei- - düng abschließend festzustcllen und dem richterlichen Ermessen des,,... späteren Spruchbefugtcn zu entziehe,, und sogar dogmatisch die Lehre ^. des Judentums bindend festzulcgcn. Drei bis vier Jahrhunderte später trat jedoch erneut das Bedürfnis nach Zusammenfassung der vorhandenen Entscheidungen und Wfassung eines für alle gültigen Gesetzbuches hervor. Mancherlei trug dazu,best den Wunsch danach rege werden zu lassen. Neue VerhältnM.Me?D schwerten die glatte Uebertragung früherer Entscheidungen auf diemEanftauchendcn Fragen, die schweren Verfolgungen, denen die Judemaus- _ gesetzt waren, ihr Hin- und Hergehchtwerden und die damit verbunderst,^ Erschwerung aller geistigen Lebenshaltung, — eine Erschwerung^-die" durch die entsetzliche Verarmung noch erhöht wurde, — Iießc'nstdenF Wunsch nach einem Buche, in dem man ohne allzu große MühEe Aus dem Luhatltr Die Kunst, Frieden zu schließen. Von Dr. G. v. Frankenberg, M.d.L. (Äraunschweig). ' Lärm um Ford. Von L.A.Ät-aller. planmäßige jüdische Verderbertatigkeit. Von Or. M. G. Luders, M. d. 31 6127

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