Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 11 (November 1926)
- Date
- 1926-11-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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$2 zu Bodenfcfjncllcn? Sollen die Sachverständigen, die Schlachthofticrärzte und -dircktoren, ju auch die Ticrschntzvereine, diese — sozusagen — „Volksentscheide" unter sich fort scheu darüber, ob dar- Schachten Tierquälerei sei oder nicht? lind glaubt der ruhige Beurteiler wirtlich, das; in Gutachtensammlnngen- und aus Bercinsznsa»uuenkünstcu> diese Frage mit dem Stinrmzettcl entschieden wird? Wenn sich, wie eine abgebrauchte Redewendung kündet, nicht einmal die „Gelehrten einig sind", dann . . ja dann sollen ersichtlich die Politiker und die Abgeordneten berufen sein, für lange Zeiten durch Majoritäten zu entscheiden, ob das Schächten eine humane oder eine barbarische Töinngsart ist. IV. Und solche Tierquälerei wird der jüdischen Religion unterstellt, von der Ituiversitätsprosesjor Heinrich E v r u i l I kein Jude, ihr Schuüssler! - ein ausgezeichneter Kenner der jüdischen Religion, soweit sie sich in der Bibel austut, an-n'agt: „ ... Der Israelit erkannte dein Tier eine Seele zu und sah auch in ihm ein Geschöpf Gottes . . ." lind können die folgenden Worte „Ticrqnälcr" gesprochen haben, könnten ihre Rachlvnnnen heule solche Worte Hochhalte»? „Verbinde nicht dein Ochsen das Maul beim Dresche»." (/>. Buck, Vcoses 25,4.) „Und ich werde Gras airf deinem Felde für dein Vieh geben, und du ivirst essen und satt werden", schreibt die Bibel (5. Buch Moses 11,15.) Dazu der Talmud (Gitlin- «>2n): „Dies lehrt uns, daß man nichts csien darf, bevor man dem Hans-Vieh das Futter besorgt hat." Oder >vie ist s mit einem Ausspruch ans einem jüdischen Sitteiwuch des Mittelalters, rin Dutzend Beispiele sind leicht in einer Wnuttc ansznzählen. — dem Seter mitldol: „Vucdi ,sol iiim-r nil umlerbnimiz sein über behemos sTiere), er sol sic nil überladen oder übertreiben, im’ sol sie nit buugcr lassen leide." „ . . . Vergesset nicht," schrieb Samson Raphael Hirsch, einer der großen Bannerträger der gesetzcstreucn Judenheit unserer Tuge, in einem seiner Hauptwerke. „daß der Bube, der sich mit roher Lust an dem Zappeln eines gcqältcn Tiere? ivciden kann, auch bald gegen Menscheuschmcrz stumpf sein tvird." (Weitere Belege „Die Lehren, des Judentums", Band II, S. V. Auch in diese betrübende Frage spielt der Humor hinein. Der Münchener Tierschutzverein stellt anscheinend auj Grund seiner biblischen und talmndischen Fachkenntnisse m einer Eingabe an de» bayerischen Landtag fest, daß, falls ein staatliches Sehächtvcrbvt erlassen würde, damit der „Fall höherer Gewalt" gegeben sei, „die von der Einhaltung der religiösen Vorschrift entbindet". Wie sagt ein Spaßvogel heute noch bisweilen: „Da staunt der Fachmann, und der Laie wundert sich!" Aber genug des Scherzes! Ernsthaft: Man denke, der jüdische Literatnrvcrein in Fstadt träfe in einer öffentlichen Eingabe die Feststellung, daß ein altehrwürdiges Gebet der katholischen Kirche in dem oder jenem Falle gültig sei. Welche Maßunhinen werden wohl die katholischen Instanzen voll gewaltiger Empörung treffen? Wir hoffen, die meisten Mitglieder des Münchener Ticrschutzvcreins würden solcher Ungeheuerlichkeit gegenüber ihren Zorn in dir bilderreichen Figuren kleiden, die gerade die bayerische Sprache so vorzüglich und anschaulich besitzt. Die mannhafte und in ihrer Logik so bestimmte und bestimmende „Vorstellung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden und der bayerischen Nabbiuerkonserenz zur Schächisrage" schreibt kurz und gewichtig: „D a r ü der, was jüdisches Religionsg e s e tz i st, n n d über die Verbindlichkeit seiner Vorschriften haben a l l e i n d i e religiösen I n - . st a n z e n des I n d e n t n in § z n entscheide n." Vb Hätte» doch ernsie Schächtgegner einer losen Zusammenkunft verschiedener führender Rabbiner Deutschlands, die jüngst in Berlin stattfand, beigewohnt! Mit wie unwiderstehlichem sittlichen Ernst die Schächtsrago dort besprochen >onrdc! Welch gewaltige Erregung in diesen Männern auch nur die Möglichkeit arislöstc, cs köimte überhaupt jemals z» einer Anfhebung des rituellen Schächlcus kvnnnerr. Wahrlich! Es ist unmöglich, daß sich rin gewissenhafter Schächtgegner darüber klar geworden ist, welche Gewissensgual für den gesetzesirermr Juden die Unmöglichkeit bedeutet, sein Vieh ritiiell schlachten zu lasien. Würde er diese nicht zu schildernde Pein klar erkenne», er ivandrlte sich. Und Hand in Hand schritte er mit den Deutschen jeden Glaubens und jeder Partei, die cs weit von sich weisen, d e r T o r t n r d e s religiösen Gc >vissen 8zwa n ges iin de ntsche n Vater 1 ande den Weg zu bereiten. In diesem Sinne geht der Kampf gegen ein Schächtverbvt alle Parteien, auch die Rechtsparteren und ihre Freunde im Lande, an. „Alle Bewohner des Reiches genießen volle Glaubens- und Ge w i ssen 8 fre ih ei t. Die n n g e st ö r t e R c t i g i v n 8 ü b u n g wird durch die Verfassung gewährleistet und steht unter staatlichem Schutz. Die allgemeinen Staatsgesctz« bleiben hiervon unberührt.' So sichert die neue R ei ch sv e rf a s s n n g die Gewissensfreiheit und ReligivnSübuug (§ 135), und ähnlich hält es schon das A l l g e in c i n e L a n d r c ch t von 1794: „Die Begriffe der Einwohner vom Gott und götilichen Dingen, der Glaube und der innere Gottesdienst können nicht Gegenstand von Z w a » g s g e s e P e n sein. Jedem Einwohner im Staat muß eine vollkommene Glaubens- und Gew i s s e n 8 f r e i h e i t gestattet werden." So soll cs sein! Sv »ins; es bleiben! Der Dank ües Deutschen Volksrats Posen. Eiu Brief <m Bcriholv Haase. In der Oklobcrnnmmer der „C. B.-Mvnatsausgabc" haben wir den ausführlichen Bericht Berihvld H a n s e s über die Stellungnahme der überwiegenden Mehrheit der deutschen Juden i n b c m K n ut p s » m die Pos euer Heimat veröffentlicht. Wir sind heute in der Lage, das Dankschreiben wieder,zngebcn, das der Deutsche Volks rat in Posen an Dr. Hanse für seine Mitarbeit in dem Deutschen VollSrat gerichtet hat. Dieses Dokument bcivcist mit besten, U'ic die deutschen Juden auch i» dieser schtvcrstcn Zeit, für ihr Vaterland cingetrelrn sind, »nb ividerlegt beweiskräftig die Be; schuidigungeu, die zum Teil im Anschluß au das Kollenschersche Buch jetzt gegen den Pvsener Inden erhoben Ivordcu sind. Ter Brief lautet: Pose», de» 22. November 1019. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! Wir haben von der Niederlegnng Ihres Amtes als Avrsitzender des RechtSanSschnsses und Mitglied des Beirats Kcuntnis genommen. Bon manchen Freunden und Mitarbeitern mußten wir in diesen Tagen Abschied nehmen, aber Ihr Scheiden löst besondere Empsindimgcn aus. Bewegten Herzens lasen wir Ihre schonen tiefempfundenen AbschicdSworte und Ihre nnspvrnciidcii ZnknUftkwüusche. Sic verlassen uns in dein Augenblicke, >vo unser deutsches Schis? seine Fahrt in ungewisse Ferne aniretcn soll. Zeigt cs sich als glückhaftes Schiss, erweist es sich seetüchtig und erprobt cS sich im Kampfe, dann ist dies nicht z»m wenigsten Ihnen zu verdanken, der Sie als Erster Hand an dies Werk legten und es rüsten halsen. Niemals werden wir es vergessen, daß Sic mit wenigen deutschen Männern in ernstester Zeit und unter Mißachtung persönlicher Gefährdung dem bedrohten Dcntschtmn Halt und Stütze zu geben bersnchtcn. Ihre hervorragende» Kenntnisse, Ihre von heißer Liebe zum deutschen Vaterland getragene unermüdliche Schaffenskraft haben Sic nnscrcr Arbeit geliehen. Sie narren Haupt und Herz des von Ihne» geleiteten Ausschusses, dessen Tätigkeit hier und wiederholt an anderer Stelle verdiente Anerkennung fand. Ihr kluger Rat, Ihr sachverständiges Urteil. Ihr politisch geschulter Blick werden uns im Beirat, Ihre Persönlichkeit, die uns Vorbild niid Ansporn war. wird im? im Kreise nnscrcr Freunde und Miknrbeitcr fehlen. Ersiillt es Sie mit freudigem Bewußtsein, Ihre Persönlichkeit in den Dienst der gemcinsanie» deutschen Sache gestellt z» haben, so ist rS uns Freude und Stotz zugleich, das; Sie unsere Tätigkeit gniheistcn und einer der ltnserigen waren. In der letzten Beiratssitznng, au der Sic teilnahme», wiesen Sic »ns unsere Znkmistsansgaben und die Wege dazu. Ihre Worte klingen uns nach, und iven» ans unserer Arbeit später Früchte reifen, so werden Tic crlenuen, daß diese ans dem von Ihnen gestreuten Samen aufgegangcn sind. Möge Ihnen die neue Tätigkeit am neuen Ort Glück und Freude bringen, wir ivcrdcn hier bemüht sein, unsere Aufgabe», deren Größe Sie »ns mit eindrucksvollen Worten aufs neue zeigten, in tiefem VcrantwortnngSgcsühl und nach bestem Können zu ersüllen. In der Ueberzeugung, daß Sie uns gern gestatten werden, Ihren Rat und Ihre Unterstützung gegelvnmsalls auch ivciter in Anspruch zu nehmen, sagen wir Ihnen, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, herzlichst Lebewohl. Mit vorzüglicher Hochachtung Deutscher Bvtksrat Posen, gez. llnterschrist.