Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 11 (November 1926)
- Date
- 1926-11-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Monatsarrsgabr November 192H lenk-ar MELn mrtzm» des lLntnüVerrins deutscher VLtter sürstrutsctilum un-lluorMum.ME' /Xllgsmeine Leitung des Judentums Gegen den Gewissenszwang! Zu den jüngsten Vestredungen der EchSchigegner. ✓ Von Dr. Alfred Wiener. Der Gerechte weiß, wie seinem Bieh zumute ist; deS Frevlers Regung ist grausam. (Spruche Salomonis XII, 10.) Die Berliner Katholiken aller politischen Richtungen haben Hn diesen Tagen hell nnd vernehmlich ihre Stimme erhoben. Vor den Türen einer Kirche sollte ein Freibad eingerichtet werden. Und gegen den unvermeidlichen Lärm der 3000 Badenden kehrte sich — wer begriffe es nicht? — die fromme Hingabe der Beter und Beterinnen im Gvttcshause. Die in ihrer heiligen Kirchenrnhe Gefährdeten wurden einmütig von allen Katholiken Berlins in ihrer Ablehnung und sicher auch von den Katholiken im Reiche unterstützt. Ein anziehendes, nicht ungewöhnliches Bild katholischer Einigkeit, sobald eS gilt, Storungen der Religionsübung zuvvrzukoiiiinen. Diese notwendige Geschlossenheit gegen einen erstrebten, weit schwereren Eingriff in die Neligionsübung wird das deutsche Judentum aller religiösen Richt n n g e n ebenfalls Herstellen. Die S ch ä ch t g e g n e r sind seit langem in verschiedenen deutschen Staaten rastlos am Werk, damit der Gesetzgeber das Betäuben vor dem Schlachten befehle. Anträge ans die Einführung dieser Schlachtmethode, also eines S ch ä ch t v e r b o t e s, liegen den Landtagen in Preußen und Thüringen, in letzter Zeit auch in Braunsrhw eig, vor. Jn> Bremen drangen die Schächtgegncr nicht durch. In Bayern erreichten sie mit Hilfe der sozialdemokratischen Stimmen einen Antrag an die Staatsregierung, dem Landtag alsbald einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, der das Betäuben der Tiere vor der Schlachtung anordnet, also ein Schächtverbot darftellt. Ob der einzelne Bundesstaat überhaupt die gesetzliche Befugnis hat, das rituelle Schlachten zu verbieten, ist fraglich und höchst unsicher. Eine Kriegsverorduung von 1917 läßt das Gegenteil erkennen. Daß sogar die Justizkommission im Reichstag des kaiserlichen Deutschlands einst der festen Meinung war, eine Regelung irgendwelchen rituellen Schlachtens sei nur Rcichssache, beweist ihr Antrag an das Plenum: „L a n d e s r e ch t l i ch e B e st i m in '» n g e n, welche in die r i t u e l l e n B o r s ch r i f t c n einer R e l i g i o n s g e s c l l s ch a f t über d a S Schlachten von Tieren eingre ifen, sind u n z u l ü s stg." n. Nur wer die Augen absichtlich zudrückt, wird übersehen können, daß als die Wortführer a n f der Bühne, als die Akteure hinter der Bühne bei allen dem Schächtverbot dienenden Bestrebungen Völkische sich betätigen. Niemand wird bezweifeln, daß auch viele Schächtgegncr die völkische Einstellung für sich ablehnen, daß ernste Gründe einer vermeintlichen Tierschntznotivendigkeit solche in ihrem Verhalten bestimmen. Aber die erdrückende Mehrzahl der Schächtfeinde schwang und schwingt mehr oder minder sichtbar da^mtzM! krenzpamer. Vor dem Kriege und in diesen Zeitläusen. Wie sind so gerecht, auch unter den Völkischen manchen für einen überzeugten Gegner des SchächtenS zu halten, der ans Gewissensvorschrift handelt. Der Ueberzahl solche Gewissenhaftigkeit zuzubilligen, daran hindert lange nnd unaufhörliche Erfahrung. Wem eine rote Brille aus der Nase sitzt, der sieht Mensch und Vieh, Baum und Strauch, Feder nnd Buch. Wasser und Schiff nur rot. Und wer den Juden, tvie es der Völkische unserer Tage tut, der Ausgeburt aller Scheußlichkeiten gleichstellt, jüdische Religion und Sittcnlehren weitaus minderwertiger einschätzt als etwa die tierischen Regungen des Geringsten unter den Pygmäen im australischen Busch -- der ist von vornherein, bewußt oder unbewußt, so von grenzenlosem Haß gegen alles, was jüdisch ist, erfüllt, daß er blindwütig mit der Keule daraus losschlägt, gleichgültig, ob dieses Etwas Talmud oder Kriegstätigkeit, Purimfest oder Schächten heißt. Soviel Diplomat allerdings ist der Völkische Sou, um sich für diesen Keuleuschlag. aus das rituelle Schlach- , gezielt, die zwar dünne, aber weithin leuchtende Papierhülle „Tierschutz" gern — unnal sie ungemein wirksam ist — gefallen zu lassen. Die Nichtvölklschcn unter den Schächtgegnern sollten diese Tatsachen nicht leicht wägen. Die „gewaltige Massenbewegung", die angeblich ohne ein Schächtverbot keine Stunde Seelenfriedens mehr findet, schrumpft unter der Lupe des nüchternen und gerechlen Beobachters stark, sehr stark zusammen. III. Wenn Physiologen von Weltruf wie du BoiS-Reymond (Berlin), pathologische Anatomen wie Rudolf Birchow und Aschoss (Freiburg), Anatomen wie W a l d e y e r lind H e r t w i g, Hygieniker wie R u b e n e r (Berlin) und v. Gr über (München), Dozenten an tierärztlichen Hochschulen wie D a m m a n n , E s s e r, B o i t, B a n g (Kopenhagen) — lvcnn diese Wegbahner deutscher Wissenschaft und noch ein paar hundert Tierärzte und Schlachthofdirektoren sich gegen ein Schächtverbot offen aussprechen und die rituelle Schlachtung als durchaus humane Tötungsart anerkennen — soll die möglicherweise größere Zahl anders urteilender Gutachter die Wagschale für das Schächtverbot „Du sollst kein falsches Zeugnis geben!" Don Kaplan F. Mdel (München). Hört den ernsten Kritiker! Warnung von Herbert Culmberg — Antwort von Max Osboin. Die deutsche Musik und . . .? Don Pfarrer Lir. Dr. Hans Hartmann (Foche bei Solingen).