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Central-Verein-Zeitung · 1926-04-01 · Heft 4 (April 1926) · page 4

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1926
Issue
Heft 4 (April 1926)
Date
1926-04-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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23 deutschen Jvden. Das zeigen anch die - Elieschließungszahlen in Hessen -im Verlauf der Jahre 1911 bis 1924. Es fanden Eheschlicßimgen statt: ' Ja den Bei der Bei den Jahren Sesamlbevölkrrrmg Juden 1911-1914 37 861 626 1915-1918 22 689 169 1919—1922 66 897 1140 1923-1924 23 005 293 Tie drei ersten Zeiträume umfassen je vier Jahre, der lctzlezwei Jahre: vergleicht man die Zahlen der ersten beiden Abschnitte von 1911 biS 1914 und 1915 bis 1918, so find die Ehen bei der ganzen Bevölkerung Hessens um rund 40 v. H. zurückgegangen, in doppelt so starkem Umfange dagegen bei den jüdischen Hessen, eine Erscheinung, die auch für das ganze Deutsche Reich zutrisst und bei allen Betrachtungen über jüdische Bcvvlkerungsvorgänge in Tcntschland nicht unbeachtet gelassen werden darf. Z a h l d c r I n d e n in Hessen. (Tabelle zn S. 227.)- Siiidie u. Provinz! Stadt Darmstadt . „ Oifenbach . . Mcbtitj. Starlcnburg Stadt ffiicfjcit .... Stadt Mainz «ehr. 5i!:ciiihcifcn\'_ Abnahme am Geburtenam Zunahme 1.12.10 geboren gestorb. Uberschuß 16. 0,25 gegen 1! 1998 424 363 61 1 646 - St 515 260 255 1 682 — 6' 929 1 113 - 184 4 666 - 7] 928 1 241 - 313 4 715 — 81 591 705 —114 2 738 — I! Ebenso veröffentlicht das badische statistische Landesamt, daß die dortigen Israeliten im Zeitraum der letzten 15 Jahre von 1910 auf 1925 um rund 2000, das sind 7,7 v. H., abgcnomnien haben, wahrend zn gleicher Zeit sich die Evangelischen um 74 000, das sind 9 v. H„ und die Ilatholikcu um rund 79 000 oder 6,2 v. H. ver- Tic größie Abnahme der siidi'chen Eiinvohucr ist bisher in dem kleinen Schmunbni'g-Lippe sestzustcllen, wo sie sich auf 21,7 v. H. gegenüber U'IO stellt, 1925 ivurdcn 50 Israeliten weniger gezählt Für diesen auffallend starken Rückgang der jüdischen Bevölkerung in den genannten Gebieten läßt sich eine Anzahl möglicher Gründe angeben, aber bevor nicht die allgemeinen Zahlen für Deutschland vorliegcn, sehen wir von ihrer Erörterung ab. Nur das eine sei hervorgehobcn, daß von einer Vermehrung der Inden in Deutschland, wie sie in den Tpaltcn der völkischen Presse seit Jahren verkündigt wurde, nach den amtlichen Zahle n iv i r k » I i ch n i ch t die Rede fein k a u n. Tr. Fttlins Rothholz. Aufhebung eines Zehlurtrils. , Das Revisionsurteil in Lachen Marburg—Fritsch. Das Lbcrlandesgericht in Hamburg beschäftigte sich am 15, 'April d, I. mit der Revision der Herren Max Warb ii r g u n d Tr. Melchior (H a m b u r g) gegen das befremdliche Urteil des Landgerichts Hamburg in Sachen gegen Fritsch vom 25. Januar d, I, Es kam zu folgendem Urteil: „Tic Revisionen des Angeklagten Fritsch und des Privatklägers Tr, Melchior werden aus deren Kosten zurückgcwicsen. Ter Revision des Herrn Warburg wird bezüglich der beiden Artikel „Ter heimliche Kaiser" und „Wer ist an der Niederlage schuld" st a t! g e g c b e n. Das Urteil wird in diesen Abschnitten mit seinen tatsächlichen Feststellungen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückgcwiescn." Tamil endet der v i c r t c A k t e i n e s p o l i t i s ch e n S ch a n - spicls, in dem die eine Partei, Herr Fritsch, wahrlich keine Heldcnrolle spielt. Es verlohnt sich, che die Begründung des Urteils mitgcteilt wird, ganz kurz diese vier Akte zu skizzieren. 1. Akt: Theodor Fritsch, der berüchtigte Herausgeber des „H a m m e r", veröffentlicht im Jahre 1921 den gefälschten Brief eines russischen Revolutionärs, in dem die Persönlichkeit Max Marburgs mit der Finanzierung der bol sche>v i st i schc n B ewegu ng im Zusammenhang gebracht tvird, Herr Marburg klagte, fand sich jedoch 1922 Au einem Vergleich mit Theodor Fritsch bereit, in dem dieser seine Betz a lt p t u ii g c n mit b e m Ausdruck des Bedauerns z n r ii d n a h m, Veröffentlichung des Vergleichs in mehreren Blättern versprach und die Rosten trug. Ter Fall Marburg- Fritsch schien abgeschlossen. 2. Akt: Im Mai 1923 erscheinen im „Hammer" zwei Aussätze, „Der heimliche Kaiser" und „W c r i st a n d c r N i c d erläge schuld?" In diesen Artikeln stellte Fritsch Behauptungen auf, die durch den Vergleich als erledigt zn betrachten ivarcn, und erte aus. daß Max Warburg als Exponent des jüdischen Weltitals sein Verhalten eingerichtet habe. Dieses — und damit anch Warburg — regiere Deutschland und die Welt. Herr Mar Marburg erhob deswegen für sich, und wegen eines Handzettels, der ähnliche Gcdankenzüge enthält, dabei aber angebliche Tatsachen behauptet, die auch für den Mitinhaber des Hauses M. M. Warburg u. Co., Tr. Melchior, , beleidigend sein mußten, - gemeinsam P r! v »t k l a g e. Am 4. und" zember 1924 kommt es zur Hauptverhandlur.D . „ dem Einzelrichter, in Hamburg. Das Urteil lautet däKD daß Theodor Fritsch wegen der beiden erwähnten Artikel eine Skrase, von zwei Monaten Gefängnis, wegen des Handzettels, bei dem die? Frage der Verjährung zu verneinen sei, gleichfalls z» zwei Monaten' Gesängnis, zusammengezogen zu drei Monaten Gefängnisverurteilt wird. 3. Akt: Fritsch legt Berufung ein. Warburg und Melchior^ gleichfalls, lieber ein Jahr dauert cs, ehe cs voni 15, bis" 18, Januar zur Berufnngsverhandlung kommt. Das mit tLpannnng erwartete Urteil ergeht am 25. Januar und lautet — daß in zwei Punkte» der Angeklagte f r e i z u s p r e ch c n sei, nämlich wegen der Beleidigungen im Handzettel, da hier Verjährung vorliege, und wegen des Aussatzes „Der heimliche Kaiser", da dem Angeklagten der Schutz des § 193 StGB,, d. h, Wahrnehmung berechtigter Interessen, zuzubilligen sei! Lediglich wegen des Auf. satzes „Wer ist schuld an der Niederlage?" war eine Strafe zu verhängen. Man glaubte, mit 10 0 0 Mark Geldstrafe den Ausgleich zwischen Schuld und Sühne gesunden zu haben. — Die Privatkläger legten Revision ein. Eine Kritik dieses Urteils haben zahllose Zeitungen, anch die „§. V.-Zeitung" in Nr. 5 und 6, veröffentlicht. V crni ch t e n d c r als alle diese "Darlegungen find jedoch die Ausführungen des Senats p r ä s i d e n t e n D r. G r i e s e b a ch vom Strafsenat d e s H a m b u r g c r O b e r l a n d e s g e r i ch t s bei der Begründung des Revisionsurteils. Wir sind im 4. Akt: Dr. Gricicbach stellt fest, das; eine Revision der beiden Privatklügcr betreffs Beleidigung durch die Handzettel wegen Perjährung zuiückzuweiscn ist, und führte aus, das Urteils in dieser Sache sei zwar kurz und mager: doch zur Aushebung dieses Urteils liege kein Grund vor. Anders liege cs bei den Artitcl» „Ter heimliche Kaiser" und „Wer ist schuld an der Niederlage". „In dem Urteil der Strafkammer I wurde sestgestellt, das; Beleidigungen auf Grund der 88 185 und Ikü erfolgt , sind. Doch ist nicht zu ersehen, wie nun die Bcleidigmigcn aus die beiden Eesetzesvvrschriften zu verkeilen sind. Tie Strafkammer l bejaht die Anwendung des 8 193: das Tberlandesgcricht kann hier nicht mitmache». Ausfällig ist zunächst, das; in dem Urteil Wnbrnng berechtigter Interessen nberhaupt nicht vorkommt. Es fehlt hier an scharfer Tcjinition. Bei der Auslegung dieses Urteils kommt jeder bcdeutertde Mensch, der im vssentlichcn Lebe» sicht, in die Gesahr. verächtlich gemacht und in der össentlichen Meinung herabgesetzt zu werden. Darin bestehen für die Allgemeinheit »roste Gefahren: dem, inan mutz mit der Möglichkeit rechnen, Vas; bedeutende und wertvolle Menschen die Tefsentlichkcit scheuen und sich nicht mehr hcrbeilasseii werden, sür die Allgemeinheit zu wirken. Tie Strafkammer I hat ein« etwas „graue" Ausführung gebracht über den Begriff „Zeilgcschichtc", die nichts anderes darstelle, als eine Erörterung über das Recht der Kritik, über vermeintliche 'Ansstände. Was nun „Wahrung berechtigter Interessen" anlangt, so ist sie in der heutigen Rechtsprechung strittig, denn es gibt verschiedene Auslassungen darüber. Die Strafkammcr r hat steh im Urteil der larckten Auffassung, die cS gibt, an ne ich! offen. Ter Strafsenat lehnt insolgcdessen hier die Anwendung des 8 183 ab. Es bleibt die Frage übrig: Was ist in den beiden Artikeln beleidigend? Beleidigend ist die Behauptung, das; Max Warburg während des Krieges zwei Verbindungen unterhalten habe: eine nach New Jork, die andere nach dem Großen Hauptquartier, und das; ihn; vorgewvrfen wird, er habe die Verbindungen in gewinnsüchtiger Absicht nusgenutzt. Beleidigend ist jerner die Behauptung, das; Mar Warburg dahin gearbeitet habe, die Bcsetz'.mgsfrist der Rheinlands zu verlängern. Im „Dativ Expreß", dem diese Behauptungen entnommen sind, bcsindet sich der Nachsatz, das; Marburg im Interesse seines Vaterlandes die Verlängerung anstrebc, und datz er auf die Veruneinigung der Engländer und Franzosen hinarbcite. Weiter besteht die Vermutung, das; eine fälschliche Heranziehung des 8 493 auf das Llrafinasr einen Einfluß ausseübt hat." So hatte das Gericht, wie eingangs bereits mitgcteilt, zn erkennen. Der fünfte Akt tvird sich also; Landgericht Hamburg abspiclen. nicht ferner Zeit vor dem _ Hg- Gottfried Merzbacher. In Mönchen starb!nr 80. Lcbeu-iahr der bedeutende Geograph und Alpinist Professor Dr. Gottfried M e r z b a ch e r. Obwohl seinem Wunsche gemäß die Stunde der Bestattung , nicht öffentlich betanntgemacht worden war, fand sich ein stattliches Traucrgesolge von Vertreter» der Behörden und der gelehrten Körperschaften ein. um die Verdienste des Hingeschiedenen zu ehren. Merzbachcr stand im kaufmännischen Berus, und erst in vorgerückten Jahren konnte er sich, von seiner Forschung zuwcndcn. Erstbesteigungen i„ den Alpe», bahnbrechende „ schungsreiscn im Kaukasus und in Innerasicn verschafften ihm einen angesehenen Namen und als äußere» Erfolg die Verleihung des Ehrendoktors durch die phiiofophiichc Fakultät in München und die Berufung aus einen geographischen Lehr st u hl. Geheimra! v. D r p g a l s I ,) feieric de» Verstorbenen als de» ersten Kenner Asiens und hob hervor, wieviel ihm die wissenschaftlichen Instiluic Münchens zu danken habe», denen er lehtwillig feine ansehnliche Bibliothek und die auf seinen Reisen mit groben, wissenschaftlichen Berstandnis zusammsngelragenen Sammlungen hinterließ. Auch ein Vertreter des D ° n t s ch . O e st e r r e i ch i l ch e n A I p e II l> e r e i n » rühmte ihm, als Milbcgrilndcr der Sektion Baycruland, „ach, daß er „ein Mann der alpine» Tat" gewesen sei. Es gehört zu den Ironien des Lebens, daß dieselbe Sektion auf das Wort ihres Gründungsmitgliedes nicht gehört Hai, als er vor zwei Jahren au läßlich des Kampfes um die Sektion D o » a u l a » d „< i 1 E » t, » i ° b e n h - i t sich gegen das Here, „trage II pol,tilck>°r Treibereien tu de» Alpe »verein wendete. Wir deutschen Juden gedenken mit Stolz Niid Wehmut dieses selbstlosen Gelehrten, dem auch an seiner Bahre bezeugt: wurde, daß er mit glühender Liebe an seiner deutsche,, Heimat hing und unentwegt an die Miedergesundung des deutschen Volkes glaubte, und der; mit unerinüblicher Schaffenslust bis in die letzten Tage sciiies Lebens wirkte.»

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