Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1848)
- Date
- 1848-05-28
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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ncuuzehnten Iahrhunderts. er IsrgeNt Eiue Wochenschrift für Fortschritt und Wefornr im ZnVen t h u m. R e d i g L r t von Br« M. Heß, Großherzogl. Weimar'schem Land-Nabbiuen zu Eisenach ©r. S. Holdherm, Rabbiner der Reformgenossenschast in Berlin. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 3 Anzeigen für die gespaltene Zeile 6#* Diejenigen, welche Berlin näher sind als Eisenach und Frankfurt a. M., wollen ihre Beiträge an den Mitredakreur vr. Holoheim senden. Vchriktcn zur Recension sind an die Lerlagshandlung zu adressiren. Nr. LS. Sonntag den L8. Mai LX» Jahrgang. Ueberblick. Haupt-Artikel: Bottsgenossenschait und Rcligionsgenossenschaft. (Fortsetzung.) — Geschichte des TageS r Vom Main. Kirche und Staat. — Wiesbaden. Adressen an Hergenhahn und Dresel. — Leipzig. Aufruf an die Mitglieder aller Religionsbekenntnisse. — Leipzig. Der kirchliche Verein für alle Religionsbekenntnisse. — Dresden. Thcilnabme für den allgemeinen kirchlichen Verein. — Noch ein Wort über vre Ausgleichung des ConfliktS des Lebens mit der Lehre durch die Rabbincroersaminlung. (Schluß.) VoLksgenoffenschaft und Neligionsgenoffenfchaft. »Mil Rücksicht auf die literarische Fehde zwischen vr. Einhorn und Pros. Delitzsch.) (Fortsetzung.) Wir wollen uns durchaus nicht täuschen, und gestehen cm, daß das ganze historische Judenthum von der Idee eines partikulären Bündnisses und einer besonder» Auscrwähltheik Israels getragen worden, und deßhalb an seiner Unfreiheit festhalten mußte, und suchen für unsere Berechtigung zur Freiheit keine andern Nechtsritel als die in ihr selbst liegen. Indem wir der Idee eines Bündnisses zwischen Gott und Israel zu Gunsten des älteren Bündnisses zwischen Gott und der Menschheit absagen, statt der Auserwähltheit Israels die Auserwädlthett der Menschheit setzen, sehen wir ohne Besorguiß alle Conftquenzen deS historischen Judenthums mit seiner Unfreiheit der Ueberzeugung und des Gewissens zu Grabe gehen, und wie wir keinen andern Verpslichtuttgsgruud als die Ebenbildlichkeit Gottes für den Menschen anerkennen, so kennen wir für ihn auch kein anderes Gesetz, als daS der Heiligkeit. So lange eine Volksgenossenschaft eristirte, gab cs ein heiliges Volk und ein heiliges Volksgesetz; für die Religionsgenoffenschaft giebt es nur ein den Menschen heiligendes Gesetz, das der Sittlichkeit, wie Gott sittlich, heilig ist. In dieser Stellung, welche das altorthodore und das reformirte Judenlhum zu einander einnehmen, kennen sie beide gegen einander gerecht sein. Das reformatorische Bewußtsein siebt und gesiebt es ein, daß eS nach den Begriffen des historischen, wesentlich auf dem Bündniß zwischen Gott und Israel beruhenden. JudenthumS kein Anrecht auf dasselbe haben könne, und indem es sich resignirt, von den Anhängern der Orthodorie alS Nichtjuden betrachtet zu werden, vindicirt eS für sich