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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-05-21 · Heft 21 (21.5.1848) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 21 (21.5.1848)
Date
1848-05-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für Fortschritt nnd Refornr im Irrdenthnm. R e d i g i r t ZSL'. M. Heß, Großhcrzogl. Weimar'schcm Land-Rabbincn zu Eisenach DL'. S. Holdhekm, Rabbiner der Nesormgenosscnschaft in Berlin. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 3 «tf. Anzeigen für die gespaltene Zeile 6#; Diejenigen, welche Berlin näher sind als Eisenach und Frankfurt a. M., wollen ihre Beiträge an den Mitre« dakicur Dr. Hold he im senden. Schriften zur Necension sind an die Verlagshandlnng zu adressiren. Nr. LL. Sonntag den LL. Mai LGLG. LX. Jahrgang. U eberblick. Haupt-Artikel: Volksgenoffcnschakt und NeligionsgenossensLasr. — Geschichte des Tages: Ungarn. Resormbcwegungen. — Sravcnhage ii. Reform res jüdischen EicS. — Baicrn. Die Einancipatienosrage. — Berlin. Parlamenlswahlen. — Berlin. Eine csteireichische Wochenschrift. — Noch ein Wort üb'er die Ausgleichung des Ecnflikls des Gebens >ml der Lehre durch die Nabbinkrversammlung. Volksgenossenschaft und Neligionsgenossenschaft. i Mil Rückücht auf die literarische Fehde zwischen vr. Eichhorn und Prof. Delitzsch.)*) Die Unterscheidung zwischen den religiösen und politischen Elementen im Iudentbum, zu der wir in unserer Autonomie der Rabbiner den wissenschaftlichen Grund gelegt, hat uns in ibrer weiteren konsequenten Entwickelung und Durchführung dahin geführt, gegen das Princip der Auöerwähltheit Israels, gegen die Vorstellung eines besonderen engern und einigern Bündnisses zwischen Gott und dem israelitischen Volks stamme zu prorestiren. Auf diesen Gedanken *) Dieser Aufsatz war lange vor den neuesten Zeilbewrgungcn geschrieben, dürste aber gerade durch sie an Interesse gewonnen Palen. Die Redaktion. der Auscrwähltheit waren nicht nur alle politischen volkstümlichen Institutionen gebaut, er war nicht nur der Urgrund aller Rcchtsvcrbindlichkeit gegen das Eeremonialgesetz als ein ausschließlich heiligendes für DaS ausschließlich von Gott geheiligte Volk, sondern die ganze religiöse Anschauung von dem Verhältniß zwischen Gott und Menschen war von diesem Gedanken cigenthümlich modificirt und bestimmt, indem man sich dieses Verhalrniß nur auf Israel eingeschränkt dachte und,die übrige Menschheit eine erecptionclle Stellung zu Gott einneh« men ließ. Zn sofern diese Grundanschauung in der talmndischcn Doctrin ihre Verarbeitung und gesetzliche 'Ausprägung erhielt, wurde conscquent auch dir Humanit ä t S i v e e der Bibel auf das Verhält» iß verJudcn zn einander eingeengt, und so groß und hehr diese Idee uns innerhalb dicftr Schranken entgegenkrikt, so empörend ist für unser Sittlichkeitsgefühl diese Schranke selbst. — Alles, was sich uns als Consequenz des Princips

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