Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 15 (9.4.1848)
- Date
- 1848-04-09
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2566751-2567071-2567086--3079-2570999- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
115 der Nichtiude ein todeswürdigcr Sünder ist. Das Judcnlhum will nun aber in seiner jetzigen Entwicklungsphasc diesen geschlossenen Kreis öffnen und die Mcnschcnheiligkeit an die Stelle der Geblüts-Heiligkeit setzen; cs spricht sonach für seine Bekenner keine anderen Privilegien, keine anderen religiöse Pflichten, Rechte und Zähigkeiten mehr an, als die, welche dem Menschen als solchem zukommen, und so kann denn natürlich nur noch das Band des freien Bekenntnisses zu seinen ewigen Wahrheiten seine Glieder als eine besondere religiöse Gemeinde zusammeubalten. Hiemit hoffe ich, die Mißverständnisse von Seiten der Freunde ein für alle Mal beseitigt zu haben, bin jedoch gerne bereit, ruhigen und wissenschaftlichen Entgegnungen auch ferner Rede und Antwort zu stehen. Auf das Geschrei unwissender Zeloten hingegen, wie cs in einem Blatte widerballt, dessen Correspondenren zu einer wissenschaftlichen Beurthcilung dcö Gegenstandes durchaus nicht befähigt sind, steht mir nur stillschweigende Verachtung als Antwort zu Gebote. Ter hel- Lenmüthige Anführer dieser Schreier zu Rostock bat bereits schweigen gelernt, und die Missionsgesellschaft zu Dresden wird sich wohl einen anderen, geschickteren Agenten bei gegenwärtiger Gcschästsstockung erwählen müssen. Professor D. wollte mir den Brand ins Haus werfen und bat ihn in seiner Verblendung nur in sein eigenes geschleudert. Schließlich habe ich nur noch berichtigend binzuzufügen, daß cs meine Schuld nickt ist, wenn Holdbeim gerade nicht an die talmudische Stelle, welche die Festtage für die mcssianische Zeit und nickt erst für die der Todlcnaufersichung verschwinden läßt, sich erinnert und daher den in meiner Entgegnung ausgestellten Satz, daß der Talmud den dereinstigen Untergang des Cercmonialgesetzcs verkündet, einen falschen nennt, indem er mir. mit der Interpretation des tob niäiD etwas Neues zu sagen glaubt. Ucbrigens hätte er leicht cinsehen können, daß selbst in dieser Annahme der Ileberflüssigkeit des Ccremonialgesctzcs für die höchste Stufe der Heiligkeit, wie sie nach der talmudischen Lehre zur Zeit der Todtenauserstchung ftattfindet, mit jenem talmudischen Princip, worauf die Ansicht von der ewigen Verbindlichkeit des Ceremonialgesetzes sich gründet, in geradem Widerspruche steht, und ferner nicht vergessen sollen, daß meine Erwiederung selbst jenen Satz als mit der ganzen sonstigen religiösen Anschauungsweise des Talmuds unverträglich hinstcllt und lediglich in der Absickt anführt, Prof. D.'S Verwechslung des Richtglaubens an die ewige Verbindlichkeit eines Gesetzes mit der Läugnnng der göttlichen Gcoffcnbartbeir desselben zu widerlegen, wofür natürlich schon der schwächste Schimmer der Idee eines dereinstigen Unterganges des Ceremonialgesetzes, der sich innerhalb des talmudischen Judenthums zeigt, genügen mußte. Einhorn. N. S. So eben kömmt uns die Crilik des Herrn Wechsler in Nro. 8 dieses Blattes zu Gesichte. Diese verwechselt nicht nur mit Holdheim den eigentlichen Standpunkt des Erlasses mit dcm talmudischen, sondern greift auch aus völliger Unvertrantheit mit der ralmudiscken Ansicht hinsichtlich der Bedingungen des Judescins unsere Motivirnng auf rabbinischem Boden an und will mit Delitzsch den Leugner der ewigen Verbindlichkeit des Zeremonialgesctzes im Rainen des Talmuds ans der jüdischen Gemeinde ausgeschlossen wissen. Wir bedauern, cs gegen unseren wackern Collcgcn öffentlich aussprechen zu müssen, daß demjenigen, in dieser Beziehung wenigstens, nur einige Brocken und Brosamen des Rabbinism zugefallcn sein müssen, welcher behaupten kann, blos „abgcfallcnc Brocken und Brosamen aus dem Rabbinism," nicht aber die zentnerschweren Felsen dcr Halacha versperren dem Inden den Austritt ans dem Judcnthnm, und der jüdisch ortbodore Theil müßte gegen den grundsätzlichen Uebertretcr des Beschncidungsgcbots erclusiv werden und ihm die Theilnahme an der Glaubensgemeinschaft verweigern. Rach dem ganzen Geiste des rabbinischcn Iudcnthums hieße eine solche Ausschließung eine Treulosigkeit gegen das Judenthum begehen, wie sehr auch Wechsler gegen diesen Schimpfnamen eifern mag. Geschichte des Tages. Die Indenfrage in Schweden. (Schluß.) Aber mit dieser Bestimmung von rer Liebe zum Baterlande, wie sie von Gott besohlen wird, noch nicht zufrieden, erklären sie die politischen und LandeSgesrtze, welche vielleicht dem Gehorsam