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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-11-07 · Heft 45 (7.11.1847) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 45 (7.11.1847)
Date
1847-11-07
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die KenrrtrnH und Reform des israelitischen Lebens. Redigirt und herausgegeben Dr* M. Heß, Großherzogl. Weimar'fchem Land-Rabbiiien zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 3 *ß. Anzeigen für die gespaltene Zeile 6^5 Nr. 45. Sonntag den 7. November 1847. Till. Jahrgang. Ueberblick. Haupt-Artikel: Prinzipien-Entwurs für die Genossenschaft für Reform im Judenthum. Versuch von Retz enstei'n. (Schluß) — Geschichte des Tages: Vom Main: DerEid, moreJudaico.— Bon der holländischen Grenze: Cultus-Reformen. — London: Die Wahl Rothschilds. — Paris: Der christliche Staat. — Homiletisches — Die rechte Verbreitung der Reform. Prinzipien - Entwurf für die Genossenschaft für Reform im Judenthum. Versuch von A. Reben st ein. (Schluß.) tz. 2. „Wir wollen: positive Religion!" Als Angehörige einer positiven Religion sprechen wir die Rothwendigkeit aus: Institute zu gründen, die das religiöse Bewußtsein der Einzelnen, wie das der Zusammengehörigkeit größerer Gemeinsamkeiten fördern, und bei diesen Instituten ein Ceremoniel festzuhalten das ihnen durch seine Gemeingültigkeit, Feierlichkeit, wie den wichtigsten Lebensereigniffen der Einzelnen, eine religiöse Weihe verleiht. Wir erklären daber als nothwendig: 1) die Verbindung der Einzelnen zu Gemeinsamkeiten (Gemeinden, Genossenschaften, u. s. w.). 2) Die Einrichtung von Gottesdiensten die geeignet sind, die Glaubens - und Pflichtenlehren dem Einzelnen immer mehr und mehr nahe zu bringen, wie die Abfassung von Gebeten und Betrachtungen für die häusliche Erbauung. 3) Die Feier von gemeinsamen Festen und Sabbathen. 4) Die Feststellung einer, unfern Begriffen von Gott und Wahrbaftigkeit entsprechenden, Eidesnorm. 5) Die Einrichtung von Instituten für den gemeinsamen Religionsunterricht. 6) Die Aufnahme der Jugend in den Gemeinde-Verband durch eine öffentliche, gottesdienstliche Feierlichkeit. 7) Die Feststellung von religiösen Ehegesetzen: a) Verbotene Eben; b) Religiöser Zuspruch bei Einsegnung der Ehe; o) Religiöser versöhnender Zuspruch bei beabsichtigter Auflösung der Ehe durch Scheidung. 8) Die feierliche Ramenertheilung neugeborner Kinder im Gotteshause, und Gebete um Segen für die Wöchnerin beim ersten Besuche des Gottesd,'--^ hex.

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