Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 39 (26.9.1847)
- Date
- 1847-09-26
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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ZLS reim'aunj begründete Vorschriften zu betrachten" und vemgemäß von rer Nabbiuerversammlnng für nicht mehr verbindlich zu erklären seien, so wie die levitischen Neinigkeitsgesetze außerhalb der Tempelzcit ihre Verbindlichkeit verloren haben. Gegen diese Behauptung erlaube ich mir hier einige Einwendungen, für deren etwaige Beseitigung man im Interesse der Wissenschaft und der praktischen Reform herzlichen Dank wissen würde. 1) Diese Annahme setzt voraus, daß die körperlichen (levitischen) Verunreinigungen unabhängig von Tempelbetretung und Berührung der Heiligthümer an und für sich biblisch verboten seien — weil, wenn wie nach dem Talmud nur die Betretung oder Berührung in Unreinheit verboten, die Verunreinigung an sich aber erlaubt wäre, die Speisen in Bezug auf Unreines nicht levitisch verboten sein könnten;— dann aber müßten ja diese selbstständigen Neinigkeitsgesetze auch nach der Tempelzeit in Kraft bleiben? Es wäre Willkühr, einerseits gegen die talmudische Auf« fassung die Unreinheit an sich für biblisch verboten zu erklären, und doch anderseits mit dem Talmud die erleichternde Consequenz aus dessen Voraussetzung zu ziehen, daß wann kein Tempel mehr vor. Händen, auch kein Reinigkeitsgesetz mehr Anwendung finde. 2) Herr Einhorn sagt selbst (S. 150 d. Iahrg.), d^ „das Verbot, ein Aaas und Zerrissenes zu essen, das die Schrift mit der Heiligkeit Israels in Zusammenhang bringt, seinen letzten Grund in der Verschlechterung habe, wozu die thierische Natur mittelst ihrer Gemeinschaft mit der Zsraeliten-Natur diese entwürdigt und verunreinigt." Nun aber stellt die Schrift auch das Verbot, von den unreinen Thiercn zu essen, mit dem des Aasge-' nusses überall in Verbindung (Lev. 11, 40. 41. Dtr. 14, 21) und bringt jenes nicht minder mit der Heiligkeit Israels in Zusammenhang (Lev. 11, 44. 20, 26. Dtr. 14, 2); wie kann also dessen Grund sein, „körperliche Verunreinigung zu verhüten"? Und müßte nicht, wenn sein Grund und Zweck ist, der moralischen Verschlechterung vorzubeugen, auch nach dem Eüöschen der levitischen körperlichen Reinigkeits - Gesetze seine Geltung noch fortdauern? 3) Daß Gen. 7, 2. 8. 8, 20 dreimal zwischen reinen und nicht reinen Thieren unterschieden wird, beweist, wie auch im vormosaischen Zeitalter ohne Rücksicht auf körperliche Unreinheit, von welcher da noch keine Rede, gewisse Thierarten als unrein gegolten, und wie deren mosaisches Verbot, an ein älteres Herkommen sich anschließend, auf einen tiefem Grund sich stütze, und nicht im Verbote lcvitischer Verunreinigung begründet sei. 4) Bei den Spciscgesctzen Lev. 11. und Deuter 14. finden wir nirgends (mit Ausnahme des Aasvcrbotcs) die Bestimmung über die Dauer der durch den Genuß der verbotenen Thiere entstehenden Unreinheit und die Art der Reinigung, welche Bessinmung doch bei dem Berühren und Tragen des Aases und allen andern ReinigkeitZgesetzen so genau und vollständig vorgeschrieben sind. Ständen die verbotenen Speisen mit den levitischen Reinigkeitsgesetzcn in gleichem Verhältnisse, so dürften bei ersteren jene Vorschriften nicht durchweg fehlen. Eben so dürften dann Lev. 5, 2. 7, 21. unter den aufgezählten durch körperliche Verunreinigung, die durch den Genuß unreiner Thiere nicht ausgelassen sein. Es kann demnach das bei jenen Speisegesetzen oft wiederholte: „es sei euch unrein," nicht im Sinne leiblicher Unreinheit verstanden werden, und iss.somit das: „Von ihrem Fleische sollt ihr nicht effeg^ndHr Aas nicht berühren, sie seien euch unrein" (Lev. 11, 8.)W^falls nicht in solchem Sinne in Bezug auf den Geysiß des «Mm» Fleisches zu fassen. 5) Herr Dr. Einhorn führt als „sichern Beleg" füt seine Auffassung die Stelle an (Levit. 11, 43.): „Macht euch nicht zum Abscheu durch irgend ein kriechendes Thier, und verunreinigt euch nicht daran, daß ihr unrein würdet durch sie.A^Wohl, sagt er, heißt's auch Levit. 18, 30. rbx kn , allein dort bedeutet der Ausdruck HND1D eine sittlichWWreinheit, hier aber handelt es sich um körperliche Unreinheit, welche durch ein Reinigungsbad immer wieder aufgehoben wird und läßt auf biblischem Standpunkte durchaus Nichts auf das etwaige Vorhandensein einer psychischen Unreinheit schließen." Es will mir nicht klar werden, wie Solches aus diesem Verse sicher zu folgern sei. Gerade dieser Vers beweist am meisten, daß cs sich auch auf biblischem Standpunkte bei den Speisegc-' setzen um eine psychische, moralische Unreinheit, und nicht um eine körperliche handele. Eben die Parallclstelle Lev. 18, 30., wo Einhorn die moralische Bedeutung der Unreinheit zugestehen muß, würde uns schon auf den gleichen Sinn hier .führen, statt ohne weiteren Grund den ganz gleichen Ausdruck mit Einhorn im entgegengesetzten Sinne zu verstehen. Zu dieser moralischen Bedeutung der Unreinheit nöthigen hier aber auch die Worte: nx ILpWN b* „macht eure Seelen nicht zum Abscheu", welcher Ausdruck statt des etwaigen DDIBG HX'nks* „verunreinigt euren Körper nicht", die physische Verunreinigung deutlich ausschließt, daher auch bei den körperlichen Reinigkeitsgesctzen nicht vorkommt. Dasselbe bestätigt auch die Hinzufügung: 23 DPDlMI 223 INDüD tfk „verunreinigt euch nicht daran" re., indem X22 mit darauffolgendem 3 (außer das. 16, 32) überall eine geistige Unreinheit bezeichnet. (Schluß folgt.) Verlag der Z. E. Hermann'schen Buchhandlung iu Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe in Offendach.