Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 34 (22.8.1847)
- Date
- 1847-08-22
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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272 bergischer Rabbiner in seiner Predigt von einem Manne gesprochen, an dessen Grab der Geistliche weiter nichts sagen konnte als: N. N. Geboren am Bodensee, Gestorben an Bauchweh. (Schluß folgt.) Motivirter Antrag *) vom Provinzial-Rabbiner Gosen, die Wicdergestattung der Leviratsehe und weitere Beschränkung der Chaliza betreffend. Wenn in einer Zeit, wo der Israelit kein Gut, kein Grundeigenthum erwerben konnte, daher weder der eitle Grund der Liviratsehe: Das Andenken des Bruders auf sein Erbgut zu erhalten, noch der Andere: Daß die Frau vom Gute ihres Mannes nicht vertrieben werde, mehr vorhanden war, in einer Zeit ferner, wo das Heirathen der Schwägerin, durch die allgemeinen Landesgesetze jedem Einwohner untersagt war, man endlich der Chaliza den Vorzug gab und die Leviratsehe mit Recht in den Hintergrund stellte; so ist cs nicht einzusehen, warum in dem gegenwärtigen Zeitpunkt, wo in dem kinderlosen Sterbefalle der Männer bei einem großen Theil entweder das - Gut entfremdet oder die Wittwc davon vertrieben wird /'in einem Zeitpunkt, wo das Heirathen der Schwägerin vom Staate wieder möglich gemacht worden, und ins Besondere da, wo ein gerichtliches Ehcprotokoll oder^eine Civiltrauung zwischen dem Schwager und seiner Schwägerin bereits vorhanden ist; die Leviratsehe nicht wieder für zulässig erklären, dem Israeliten nicht seine Heirathserlaubniß erweitern und auf den mosaischen Standpunkt dergestalt wieder herstellm soll; daß wenn der unverheirathete Schwager und die Wittwe seines kinderlos verstorbenen Bruders sich heirathen wollen ihnen dieses zu gestatten, und daß im andern Fall dagegen die Chaliza statt haben müsse. Ich erachte cs umsomehr als einen Fortschritt, dicseEhe nicht nur zuzulassen, sondern der Chaliza auch wieder vorzuziehcn, da die Pietät für den kinderlos verstorbenen Bruder und die Erhaltung des Verwandschaftsbündnisses mit seiner Frau, so wie die Sorgfalt, sie von dem Besitze nicht zu entfernen, zu den wahren Zierden des Mosaismus gehöret; daher es in keinem Thcile als ein Fortschritt im Zudenthum angesehen werdenkann, dieses oder irgend ein jedes andere göttliche Gebot als eine *) Von dem Grundsatz wain KD’Dn1?’“! ausgehend, halte ich cs für angemessen, die Motive auf das Allernöthigste zu beschränlen, da der Gegenstand nach allen Seiten hin schon so sehr bisher beleuchtet worden ist. Schande, oder gar nach Nr. 8 S. 11 des Protokolls der dritten Rabbinerversammlung (die nicht aus Blutsverwandschaft son, dern einer Verschwägerung herrührende Verwandschaft) als Blutschande zu erkären. Da nun übrigens die Chaliza dem nt^X P’nn üb L"br nuinn gegenüber ebensogut bei einer HD3’ als der m bei nm zu einer anderweitigen Verhcirathung erforderlich ist; so sehe ich nicht ein: Wie eine Rabbinerversammlung competent sein kann, ein 1*6 aufzuheben. Hat es nun inzwischen die Erfahrung gelehrt, das manche verabredete Heirath sich um deswillen wieder zerschlagen hat, da die Eltern des Bräutigams cs nicht zugeben. daß bei einem kinderlosen Sterbefalle das Grundeigcnthum entfremdet werden soll, und Eltern der Braut cs nicht nachgeben wollen, dass ihre Tochter den Besitzstand Verlässen müsse, und zur Beseitigung dieser in der. Regel bei alley Ehepakten, w^>on UeberHragung eines Grundeigenthums die Sprache sein soll, vorkommenden Collision, kein anderes Mittel vorhanden ist, als die Rückkehr zu dem mosaischen Gesetze; so sehe ich um so weniger ein, warum wir in unserem deutschen Vaterlande, da wo die Staatsgesetze das Heirathen seiner Schwägerin gestatten, bei diesem Falle uns davon trennen sollen. (Schluß folgt.) Literarische Anzeige. Bei A. Büchting in Nordhausen erschien und ist in allen Buchhandlungen zu haben: Die Gebete der Zsracliten am Neujahrs- und Dersöhnung'sfeste in deutscher Sprache hebräischem Texte aller Haupt- und Pflichtgebete. Neu übersetzt von Moritz Frankel und IPr. <§. Kleefeld. üfteue Ausgabe, gr. 8. 42 Bogen. Elegant geheftet. I Preis 1 Thlr. 10 Sgr. — 2 fl. 30 kr. Verlag der Z. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck vonFried. Krähe in Offenbach.