Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 29 (18.7.1847)
- Date
- 1847-07-18
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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SST meu Hai: Wenn demnach in der Ordnung nach Weise der Aegypter die Monate zu 30 Tage gezählt wurden, blieben für den fünf, ten und den elften der Rest bis zur Nachtgleiche, was auf die Bestimmung der Feiertage in keiner Rücksicht eine Störung verursa. chen und unbehindert problematisch bleiben kann. Der rabbinische Kalender hat ja sogar 6 Ordnungen von Zähren, in denen die Zahl der Monatstage sich ändern; Jahre von 353 bis 365 Tage, sogar Jahre, wie 1845, wo das Pessachfest 33 Tage nach der Nachtgleiche, und 30 Tage nach dem Vollmond des Monat Abib gefeiert werden, wo sämmtliche Feiertage mit jedem Cyclus weiter ins Jahr vorrückcn. (Wenn, wie sich erwarten läßt, der gemäßigte Fortschritt es an der Zeit finden wird, seine Fühl- oder Spürfäden einzuziehen, um sich unbedenklich mit der Rabbinerver. sammlung zu einem *]1DD p D’a, oder Sanhedrin zu geriren, wird cS gemeinschaftliche Pflicht sein, Einrichtungen zu treffen, daß das Pessachfest sich nicht mehr der Herbstnachtgleiche nähere, wie der scharfsinnige Gelehrte, Rabbi Chaim Stonimsky sagt: O'a'iL i:«n (:?:) bsnvr> pio 1118 unra n\i ibi (5 pag. 105 nan mp) mjrapn iid hi nua6 «fDlpaa jm« yyh) Jacob Bentuga. Unterstützung der Synagoge. (Aus dem Herzogthum Nassau.) — Im Jahre 1842 hatte unsere erleuchtete Landesregierung die israelitischen NeligionSschulen förmlich unter ihre Aufsicht gestellt, nachdem sie früher die von den Gemeinden anzustellenden .israel. Religionslehrer einer Prüfung bei ihren betreffenden Geistlichen unter» warf. Mehrere dieser Lehramtscandidaten wurden noch von Dr. Geiger geprüft, welcher die erste Anregung zur religiösen Kultur unserer Glaubensgenossen im Herzogthum gegeben. Nachdem derselbe 1835 das Herzogthum verlassen hatte, wurden dem Unterzeichneten in einer Reihe von sechs Jahren einige fünfzig solcher Lehramtscandidaten zur Prüfung überwiesen. Die meisten dieser Herren waren Nichtnassauer, die in ihrem Baterlande zu keiner annehmbaren Stelle gelangen konnten, oft aber auch ohne alle Vorbildung sich in das jüdische Lehramt warfen. Der Unterfertigte hat darum in seinen officiellen Jahresberichten an die hohe Landesregierung auf diesen Uebelstand mehrmals hingewiesen und eine öffentliche Anstalt zur Heranbildung inländischer Jünglinge für den isr. Religionslehrer¬ und Vorsängerdienst beantragt, nachdem er bereits während seines Aufenthattes in Wiesbaden mehrere dergleichen Jünglinge «nentgeldlich für diesen Beruf vorgebildet hatte. Als nun 1844 von unserer hohen Landesregierung vier Rabbinatsbezirkc im Herzogthum eingerichtet und besetzt wurden, 'erließ dieselbe an die sämmtlichen Bezirksrabbiner die Aufforderung, „daß sich dieselbe die Heranbildung isr. Religionslehrer fortan — wie solches bisher theilweise schon geschehen — angelegen sein lassen.,, Der Unterzeichnete, der auch in seinem neuen Rabbinatssitze einige inländische Jünglinge zu diesem Zwecke um sich sammelte, legte darauf der herzoglichen Landesregierung einen Studienplan für eine solche Anstalt vor und stellte sogleich den Antrag, daß unbemittelte Lehramtsaspiranten zu ihrer allgemeinen Bildüng die Realschule unentgeldlich besuchen sollten, was von unsercr humanen Landesstelle auch sogleich bewilligt wurde, und so verstrichen zwei Jahre, ohne daß jedoch an den übrigen Rabbinatssitzen auch inländische Jünglinge zu diesem Berufe herangebildet wurden. Ende des vorigen Jahres zog unsere Landesregierung aus den Rabbinaten Erkundigungen über den bisherigen Fortgang dieser Versuche, sowie über die Vermögensverhältnisse der Aspiranten und den Kostenpunkt einer auch musikalischen Ausbildung derselben — behufs des Vorsängerdienstes ein;' worauf sie endlich der diesjährigen Ständeversammlnng in dem Jahresdudget des Herzogthums und zwar in dem Specialetat No. 16, wo die Ausgaben an Stipendien aufgeführt sind, (ad 4), 500 fl. zur Ausbildung der isr. Religionslehrer in Aussicht nahm. Der Ausschußbericht in No. 8 der diesjährigen Landtagsverhandlungen äußerte sich nun über diesen Punkt folgender Maaßen: „Den Posten 4, die Verwendung von 500 Gulden zur Ausbildung der isr. Religionslehrer betreffend, wollen wir zwar um so weniger beanstanden, als es nicht zu verkennen ist, daß Billigkeit die Unterstützung bevorwortet, weil zur Ausbildung christlicher Religionslehrer auch zuweilen Unterstützungen aus der Landessteuerkasse gegeben werden; außerdem aber auch, daß der Staatspolizeizweck die Ausbildung der isr. Religionslehrer fordert, und dieses eine Sache ist, von welcher im hohen Grade der künftige religiöse und normalische Zustand der isr. Bevölkerung des Herzogthums abhängt. Nur können wir nicht umhin zu bemerken, daß diese Anforderung nicht im Budget des Centralstudienfonds erscheinen sollte, indem diese Fonds seine Einkünfte nur für gesetzlich auf ihm ruhende Lasten zu verwenden hat, worunter wir die fragliche Unterstützung um so weniger zählen können, da eS keine höhere Lehranstalt ist, für welche sie erfordert wird. Unseres Darfürhaltens dürfte der Posten geeigneter in Cap. V. Tit. I. Lit. D. in einer besondrn Rubrik der Eregenzetats der Herzoglichen Landesregierung so lange aufzuführen sein, als wir eine solche Unterstützung für nöthig erachten werden. (Schluß folgt.) Verlag der I. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe in Offendach.