Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 27 (4.7.1847)
- Date
- 1847-07-04
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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210 mit voller Zuversicht hingeben; eS bürgt uns dafür der Genius der Freiheit, der besonders über Preußen, unserm thcuern Vaterlande, seine schirmenden Flügel ausgebreitet hält, es bürgt uns dafür die zu einer gewaltigen Macht erstarkte öffentliche Meinung, es bürgt aber vor Allem der Geist unserer Landesrepräsentanten, unter denen wir nicht nur viele intelligente auf der Höhe der Bildung stehende Männer, sondern auch, was mehr sagen will, viele bedeutende Charaktere zählen. Wir glauben es nun eben so sehr Ihren geehrten Lesern, wie unserm eignen Dankgefühle schuldig zu sein, wenn wir hier einige Männer namentlich aufführen, welche sich in dieser Angelegenheit am eifrigsten und thätigsten bewiesen haben: es find die DD. SSeit und Sachs; Dr. Geiger aus Breslau, der bei seinem Hiersein auch durch eine Predigt im Reformtempel am ersten Pfingstfeiertage viele Herzen erfreute. Es sind ferner die DD. Zacobi aus Königsberg und Rießeraus Hamburg; endlich find noch hervorgehoben Hr. Dr. Stern von hier und Hr. Commercienrath Oppenheim aus Köln, deren rastloser Eifer von allen Seiten besonders gerühmt wird. In eignen Druckschriften haben ihr Votum in dieser Sache bald mehr bald minder ausführlich unter Andern abgegeben: Hr. Dr. Veit: „der Entwurf einer Verordnung über die Verhältnisse der Juden und das Edikt vom 11. März 1812." Dr. Rießer: „Sendschreiben? israelitischer Preußen an die Mitglieder des vereinigten Landtages", welches von einer großen Anzahl Juden unterschrieben denselben zugesandt wurde; Hr. Dr. Stern: „die Verhältnisse der Juden, Beleuchtung des betreffenden Gesetzentwurfs vom Standpunkt des bestehenden Rechts";*) endlich Dr. zur. utr. Honigmann aus Breslau: „das gute Recht der Preußen, jüdischen Mekenntniffes, Beleuchtung u.s. w.";**) die letzten beiden Schriften ringen um die Palme des Sieges. Literarisches. Ueber das preußische Iudengesetz liegen uns zweiSchriftchen vor, das eine von E. Waller, unter dem Titel: „Welche Motive können dem neuen Iudengesetze zu Grunde liegen?" und im Berlage von L. Weyl in Berlin, zeigt zwar von keiner höheren Auffassung der Sache, ist aber durch seine populäre Darstellung und recht konkrete und schlagende Argumentation doch eine werthvolle Gabe; das andere hingegen unter dem Namen „Sendschreiben israelitischer Preußen an den vereinten Landtag" (Leip¬ *) Diese drei Brochüren sind als Manuscript gedruckt und also im Buchhandel nicht zu haben. •*) Diese Schrift ist, wie ich höre, verboten worden. zig bei S. Wigand) läßt bald die Feder des vortrefflichen Rießer verrathen; denn das tiefe Rechtsgefühl, der ächt durchdachte Sinn, die Würde und edle Begeisterung, welche die Sprache dieses Kämpfers auszcichnet, tritt uns auch hier auf das Wohlthuendste entgegen. „Wir wollen", heißt es da in Beziehung auf die Organifirung der Juden zu besondern bürgerlichen Gemeinden, „keine eigene Bürgergemeinde in der großen Bürgergemeinde bilden, wir wollen keine eigenen Stadtverordneten, so wenig wie wir die nach Z. 35 uns zugedachten Schievsmänner für die unter uns vorfallenden Streitigkeiten wollen; wir wollen Nichts, was uns außerhalb des religiösen Gebietes von unfern christlichen Mitbürgern trennen könnte. Es findet fich" — heißt es weiter — „in den Motiven eine große Menge von Gehässigkeit und Geringschätzung gegen eben diese jüdische Nationalität rc. und käme also hier der seltsame Contrast heraus, daß was im Gesetze gepflegt und gefördert, in den Motiven vielfach dem Haffe und der Verachtung preisgegeben wird. Was uns anlangt, so wessen wir die wohlgemeinte Förderung, wie den Haß zurück, überzeugt, daß Beide auf irrigen Voraussetzungen beruhen. "Den durch die ganzen Motive arkonartig hindurchgehende Satz, daß die öffentliche Meinung nicht für weiterer Rechtsgewährung an die Juden sei, setzt R. die Anträge der Provinzialstände auf Emanzipation der Juden und die Erwählung derselben zu Stadtverordneten entgegen und spricht zuletzt die Hoffnung aas, der vereinigte Landtag werde neben den übrigen Wünschen des Landes auch die Bitte um Anwendung des Grundsatzes voller Gewissensfreiheit auf die Rechtsverhältnisse der Juden vor die Stufen des Thrones bringen; eine Hoffnung, die gewiß alle rechtsgläubige Preußen mit dem Verf. theilen werden. Bekanntmachung. Die hohe Genehmigung von Seiten des Großherzogl. Badischen Ministern zur Abhaltung der vierten Versammlung deutscher Rabbiner ist dahier eingetroffen, und am Heutigen uns offiziell notificirt worden. Da nun der von der dritten Versammlung zu Breslau zur Eröffnung der Sitzungen auf den 5. Juni c. anberaumte Termin nach den Statuten nicht mehr einzuhalten ist, der Ausschuß aber fich nicht für kompetent hält, selbst einen andern Termin hiefür zu bestimmen, so ergeht hiermit die dringende Bitte an Alle, welche fich an der bevorstehenden vierten Versammlung zu betheiligen gedenken, im Laufe des kommenden Monats Juli uns ihre Ansicht in Betreff der ihnen geeignet scheinenden Zeit unter Adresse des zuerst Unterzeichneten zu kommuniziren, worauf wir nicht versäumen werden, eine bestimmte Bekanntmachung über den Termin der Eröffnung ergehen zu lassen. Zugleich stellen wir die Bitte, die resp. Anträge an die vierte Rabbinerversammlung Behufs statutenmäßiger Berichterstattung baldmöglichst an uns gelangen zu lassen. Mannheim, 24. Juni 1847. Der Ausschuß für die vierte Rabbinerversammlung: Wagner, Vorsitzender. A. Adler. S. Adler. Formstecher. Stein. Verlag der I. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.