Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-05-23 · Heft 21 (23.5.1847) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 21 (23.5.1847)
Date
1847-05-23
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2566751-2567098-2567120--2668-2570613
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

168 und kirchlichem Boden entstehen, and es wird zur Thorheit, Alle für alle Zeiten in dieselben Fesseln menschlicher (also veränderlicher) Vorschriften schlagen zu wollen. — 2«' die Freiheit erzeugt Verschiedenheiten und Gegensätze; aber es ist einer der größten Zrrthümer, daß Freiheit blos trenne, auflöse, zerstreue und nicht mit verdoppelter Kraft auch einige und verbinde. Uebereistimmung aus Zwang ist keine wahre Ucbereinstimmung, sondern Furcht und Zeichen der Knechtschaft, Gleichgültigkeit, Heuchelei und Schmeichelei. Deßhalb sagt schon Hilarius von Pöitiers dem Kaiser Konstantius: Die Ruhe der Kirche kann auf keine andere Weise wieder hergestellt, ihre Zerrissenheit auf keine andere Weise geheilt werden, als wenn Alle, frei von aller Knechtschaft ganz nach ihrer Ueberzeugung leben können. Wo nun die Menschen eben dadurch, daß sie sich zu einer echten Persönlichkeit erheben, zu verschiedenen Ansichten undlleberzeugungen komme, wird eine Duldung, (oder vielmehr die Freiheit) derselben schlechterdings nothwcndig, und eine Landeskirche, welche (was unausbleiblich erscheint), die eine oder die andere Partbei, daS eine ober das andere Bekenntniß begünstigt und hervorhebt, ist allemal von Uebel." Wir in Bayern können dieses bestätigen,, denn wir laborirm heute noch und werden es wohl noch viele Jahre, an den übl/n Folgen, welche die Begünstigung der orthodoxen Parthei fiir die' Entwicklung des Zudenthums hatte. Mit welchen Zndivivuen find während dieser Zeit Rabbinats- und Schulstellen besetzt worden; welcher armselige Geist der Heuchelei und Scheinheiligkeit hat sich vieler sonst wackeren Männer bemächtigt! mit welchem Trotze und maßlosem Fanatismus ist die begünstigte Parthei gegen jeden aufgetreten, der sich nicht ganz ihnen anschloß. Doch hören wir H. v. R weiter: „Freilich, fährt er fort, zeigt sich dies keineswegs sogleich in vollem Maße; aber von höflichen Weisungen, kleinen Verweigerungen, Weitläufigkeiten, Beschwer« lichkeiten und Zurücksetzungen, von Fragen nach Glauben unddogmatifirender Gesinnung, vom Vorziehen beim Anstellen, Befördern und Belohnen, zeigt die Kirchengeschichte in gerader Linie und fol« gerechtem Fortschritte wenigstens die Möglichkeit bei den Tyraneien und Freveln des 30 jährigen Krieges anzulangen. Principio obsta! — Nicht minder ist für uns und unsere kirchlichen Zustände folgende Stelle sehr treffend anwendbar: „Klagen über Unglauben, geistige Armuth und Dürftigkeit des inner» Lebens ertönen durch alle Zahrhunderte, und bei der Gebrechlichkeit der menschlichen Natur, niemals ohne allen Grund; genauere Be« trachtung aber zeigt, daß Unglaube gewöhnlich Folge ist des Aber« glaubens, Gleichgültigkeit Folge ungebührlicher Ueberreizung, Empörung Folge der Dummheit oder Tyrannei. Ja, diejenigen Zeiten, welche sich die frömmsten nannten und ihre Rechtgläubigkeit zur Schau trugen, zeigen meist die widerwärtigsten Auswüchse, und dogmatische Zänkereien vertreiben Sittlichkeit und Liebe nur zu oft aus den Köpfen und Herzen. Angeblich sehr rechtgläubige Katholiken standen an der Spitze aller Auto da fes und angeb. lich sehr fromme, ja heilig genannte Puritaner brachten Karl I. aufs Blutgericht." Noch wollen wir eine Stelle wiedergeben, die Herr v. R. aus Friedrichs Werken anfijhrt: falscher Religionseifer entvölkert die Landschaften, Duldung hingegen ist eine zärtliche Mutter, welche sie pflegt und zur Blüthe bringt." Möchten diese Worte von allen Fürsten und Staatsmännern beherzigt werden! — Die zweite Brochüre, aus der ich Einiges mitzutheilen für geeig« net finde ist: „Religionsfreiheit." Dem vereinigten Landtage Preußens, von Wislicenus. In dieser heißt es S. 8: „Duldung erfahren kleine Religionsparteien meistens wohl, und wo das nicht geschieht, da bezeichnet man es als offenbare Barbarei." Aber Duldung ist noch kein Recht, und sie zu gewähren noch keine Gerechtigkeit. Sie ist nur da, wo der Unterschied zwischen blos „ge« duldeten" und „öffentlich aufgenommenen Religionsgesellschaften" nicht besteht. Schon die Vorenthaltung gewisser Rechte um des Glaubens willen ist ein Druck. Gleichheit des Rechts fiir jedes Bekenntniß ist allein wahre Gewissensfreiheit, ist allein Gerechtigkeit. Oder wäre es etwa keine Bedrückung des Gewissens, wenn der Beamte sein Amt und sein Einkommen gefährdet sieht, weil er zu einer andern Religionspartei Übertritt, da doch vielleicht sein Amt mit Religion nichts zu thun hat? oder wenn Mitglieder ir« gend welcher Religionsgesellschaft zu Vertretern des Volkes nicht wählbar find oder nicht mitzuwählen haben? oder wenn blos ge. duldete Religionsgesellschaften keine Kirchen und keine Glocken haben dürfen?*) (Schluß folgt. *) Solche Beschränkungen von Seiten der Religionsgcnossenschaft beweisen recht deutlich, daß die gottesdienstlichen Handlungen von dieser nicht als etwas betrachtet werden, wodurch man Gott ehre, sondern wodurch man sich ehrt, denn sonst ist gar nicht einzusehen, da man doch weiß, daß Gott verehrt werden soll, warum diese Verehrung deßhalb eine minder feierliche sein soll, weil die Bekenner eine minder physische Macht besitzen; warum man die eigne Gottesverehrung durch besondere Begünstigungen auszeichnen will, da man doch wisse, daß jene denselben Gott verehren, wenn auch nicht auf dieselbe Weise? Läßt sich dieses anders erklären, als daß man mit seiner Religion stolz thun, etwas Bevorzugteres sein will, daß man selbstsüchtig Andern das nicht gönnt, was man sich als einen Vorzug anrechnet, folglich in der Gottesverehrung egoistisch ist. Darüber sollten die Männer einer herrschenden Kirche doch ein wenig Nachdenken. Literarische Anzeige. Die verehrlichen Käufer des hebräischen Lesebuchs von vr. M. A. Levy welche den dazu gehörigen Anhang nebst Wörterbuch noch nicht gratis nachgeliefert erhalten haben, belieben solchen baldigst in der betreffenden Buchhandlung nachzuverlangen, auch werden alle von jetzt ab in jeder beliebigen Buchhandlung des Jnunv Auslandes bestellten Exemplare obigen Lesebuchs vollstän« dig zu dem äußerst billigen Preise von 24 Sgr. ordinair geliefert werden Breslau, den 20. März 1847. Die Verlagshandlung E. C. Leuckart. Verlag der Z. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.