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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-05-16 · Heft 20 (16.5.1847) · page 8

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 20 (16.5.1847)
Date
1847-05-16
Page
– (sequence 8)
Language
German
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148 der Zustände hervorgegangen, und geben wir hier der Hoffnung Raum, daß eine bessere Einsicht wohl eine Abänderung hervorbringcn kann; so wissen wir bei dem zweiten Theile, die politischen Angelegenheiten betreffend, freilich nicht, welche Motive hier geleitet haben mögen. Das Edict vom 11. März 1812 war, wie es bis zum Jahre 1821 intcrprctirtwurde, eine völlige Emancipation gegen das, was uns hier geboten wird. Alle Gemeinde- und Staatsämter, mit denen eine obrigkeitliche Autorität verbunden, bleiben uns verschlossen, und nur an denjenigen Universitäten, deren Statuten nicht ausdrücklich das christliche Bekenntniß für die Doccnten fordern, dürfen Juden Privatdocentcn und außerordentliche Professoren der medieinischcn, nuturwissenschaftlichen und mathematischen Wissenschaften werden. Ein erstrebenswerthes Ziel eine außerordentliche Prdfessur, die in Preußen bei größcster Thätigkeit nicht einmal die Aussicht auf ein besetztes Auditorium gewährt, da außerordentliche Professoren nicht zur Prüfungscommission gehören und die Studirenden am liebsten die Lehrweise derer kennen lernen, die sie einst zu prüfen haben. Uebrigens zweifeln wir überhaupt, daß es eine Universität in Preußen giebt, die nicht ausdrücklich das-Taufzeugniß von ihren Docenten fordert und wir wissen aus Erfahrung, daß die Regierung sich nicht gern dazu versteht, zu Gunsten der Juden dergleichen Paragraphen, selbst auf den Wunsch einer Facultät, zu ändern. Und warum soll cs uns grave nur gestattet sein diese drei Wissenschaften zu lehren? Würden wir etwa in der Philosophie Maimonives und Mendelsohn an die Stelle Platos und Kants setzen? Würden wir talmudische Rechtsideen in die römische Jurisprudenz hineinschmuggeln? Gewiß wirthälen dies eben so wenig, als es uns cinfällen könnte, in der Philologie die Sprache des alten Joßippun vor der des Livius und seine Darstellungsweise vor der des Plutarch zu empfehlen. So ist denn unsere Hoffnung getäuscht worden und was uns noch Muth giebt, ist die leise Zuversicht, es werden die edlen steiheitbeseelten Männer, denen dieser Entwurf zur Berathung nun vorliegt, unser gutes Recht würdig vertreten, damit nicht einem Theile des Landes länger alle Menschenrechte vorenthalten werden, auf die er seine wohlbcgriindctcn Ansprüche hat. Wir wollen lieber in den alten Grenzen bleiben, als diese Erweiterung annehmen, die wie eine Gnade aussieht, und doch uns für eine gute Zeit alle Zukunft abschneidet. □ Jüdische Zustände. (Aus Galizien, im April. — Schluß, s. Nr. 19 d.Bl.) — Zwar bestreben sich bereits die frömmelnden Rabbis und ihre intriguanten Anhängsel, die überhaupt jeden Keim irgend welcher bessern Regungen zu ersticken suchen, auch diese Verordnung zu umgehen, indem sie die Anstellung eines zeitgemäßen Rabbiners der Regierung gegenüber als ihre finanziellen Verhältnisse übersteigend erklären und der Regierung den Glauben beibkingen wollen, als hätten ihre bisherigen alten Rabbis ihr Amt freiwillig und ohne Besoldung verwaltet. So hat kürzlich der Rabbiner zu M. bei Lemberg den Behörden auf die Frage, wovon er denn lebe, die Antwort gegeben, er habe eine Schwester in Lemberg, die ihm die zum Lebensunterhalt nöthigen Mittel schicke, in der Gemeinde aber ohne irgend welche Belohnung, sondern lediglich D’Ditf Dts6 als Rabbiner fungire, da die Gemeinde sonst wegen der ihr mangelnden Mittel ohne Religionslehrer gewesen sein würden. Allein wir vertrauen der Ein- und Umsicht der Regierung, daß sie das Wahre an der Sache durchschauen und die Jntriguen dieser Leute zu Schanden machen wird. Trotz dies wohlwollenden Geistes, der sich in den jüngsten Maßregeln der Negierung gegen die Juden kund giebt, können manche Beamten es nicht unterlassen, in ihrem Wirkungskreise die ihnen angcborne judenfeindliche Gesinnung zu äußern. So hat die Regierung die bisher übliche Beschränkung der Wohnungslocale in der Stadt Lemberg dem dortigen Gouverneur aufzuheben aufgetragen. Dieser wollte den Auftrag der Regierung ausführen, legte aber den Juden die Bedingung, die von ihnen gebauten, schönen Straßen zu verlassen auf. Die Juden protestirten gegen diese Zumuthung des Gouverneurs bei der Regierung, welche den Gouverneur dahin beschied, daß sie den Auftrag nur auf Erweiterung, nicht aber auf Beschränkung der den Juden bis jetzt eingeräumten Rechte gegeben habe. Alle diese Thatsachen, wie sehr sie auch an und für sich wichtig sein mögen, daß sie als das erste Stadium der Entwicklung, in welches die soziale Stellung der hiesigen Juden getreten ist, bezeichnet werden können, müssen wir doch als leise Anfänge zu einer weiter durchgreifenden Umgestaltung aller jüdischen Verhältnisse betrachten, die, wie uns die Zeichen der Zeit ahnen lassen, nahe bevorstehend sein dürfte. Verlag der I. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.

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