Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 20 (16.5.1847)
- Date
- 1847-05-16
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2566751-2567098-2567119--2652-2570596- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
OCR text
Der Zfrgelit des Neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kenntnis nnd Reform des ifraelitifcken Lebens. Redigirt und herausgegeben Dr. M. Heß, Großherzogl. Weimar'schem Land-Rabbinen zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 3 Anzeigen für die gespaltene Zeile 6 a/s Nr. SO. Sonntag den 16. Mai 1847. VIII. Jahrgang. U e h e r b l i ck Haupt-Artikel: Materialien für den Commissionöbericht über vie Sveisezesetze. (Schluß.) — Geschichte deS Tages: Frankfurt a. M.: Jüdische Zuüänve — Breslau: Der Gesetzentwurf über die Angelegenhe tca der MW in Preußen. — Galizien: Jüdische Zustände. (Schluß.) Materialien für den Commiffionsbericht über die Speisegefetze. *) Von D» Einhorn. Dritter Artikel. (Schluß.) Dieser Ansicht entgegenzutrcten.mußte das Inschlitt als Aas und Zerrissenes — und zwar im natürlichen Zusammenhänge mit dem Verbot des Opferinschlittes — ausdrücklich zum Speisegenuß untersagt werden. Daß endlich nachJbnEsra's Erklärung dieser ganze Vers als Eiuschaltsatz betrachtet und der darauffolgende V. 25 auf den V. 23, der das eigentliche Jnschlittverbot enthält, bezogen werden muß, kann derselben um so weniger Eintracht tbun, als auch der Talmud die betreffende Stelle nur vom Verbot des Jnschlitt's als eines Aases und Zerrissenen handeln läßt. (Vergl. Raschi zur Stelle und Cbulin 37 a).*) *) Hirsch verwickelt sich in einen argen Widerspruch, wenn er (S. Israelit Jahrg. VH. Nr. 20) die zwei sich einander aufhebenden Ansichten adoptirt, es sei Inschlitt blos in Bezug Zm Uebrigen scheint uns außerdem, daß die Bibel das Jnschlittverbot mit dem Opfercultus unläugbar in innigen Zusammenhang stellt. Folgendes noch ganz besonders gegen die rabbinische Ansicht zu sprechen. Ist es nämlich an nnd für sich selbst schon schwer zu begreifen, wie im Gegensätze zu einer groHentheils auch auf talmudischem Standpunkte anerkannten Reget das Inschlitt, wenn nicht gerade als göttlicher Amheil, sondern bei zerrissenen Thieren durchweg als Speise verboten, überhaupt noch zum Opfer und zwar als dessen edelster nnd in allen Fällen unentbehrlicher Tbeil fähig sein sollte, eine Schwierigkeit, welche die Gemara (Ebuauf Opfer und wieder das Inschlitt des Aases und ZerriffelMdMSfchließkich alks^nschlitt verboten, Aas nnd Zerrissenes Mer überhaupt z» eKa^erlaubt. Uebrigens widerspricht unsere obige AuAeinandersetzunM keineswegs unserer früher ausgkfprochen^ffBermuthung, »wjpM in der Wüste AaS und Zerrissenes bloch vom Priester gegessen werden durste, indem das in Rede Mende Verbots es Jnschlitts als eines Gefallenen und ZerrisseneKchß».fo-M0hl, wie die Stelle in Levit. 3, 17., auf Palästina sich beziehen kann.