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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-12-13 · Heft 50 (13.12.1846) · page 12

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 50 (13.12.1846)
Date
1846-12-13
Page
– (sequence 12)
Language
German
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SIS weiblichen Geschlechts mit allem Nachdrucke auszusprechen. Das Leben, das stärker ist als alle Theorie, hat in dieser Rücksicht freilich schon gar Manches gcthan; allein zur vollkommenen Gleichstellung fehlt noch sehr Vieles, und auch das Wenige, das bereits geschehen, entbehrt immer noch der gesetzlichen Kraft. ES ist somit unseres Berufes, die gleiche religiöse Verpflichtung und erechtigunz des Weibes, in so weit dicß möglich, als gesetzlich auszusprcchen. wozu wir ganz dieselbe B.fugniß haben, welche die Synode unter R. Gcrschom vor 800 Jahren bei ihren neuen religiösen Anordnungen zu Gunsten des weiblichen Geschlechtes in Anspruch nahm. Wenn der Talmud hinsichtlich des."I'llv-Gebots ausruft: "fi ’jn *6 ’IM "N naaj so wollen wir dicken Grundsatz in einem weit höher« Sinne, in Bezug auf das religiöse Leben, in Anwendung bringen und so-'unserer Religionsge« meine Kräfte zuführen, die ihr nur zu lange entfremdet blieben. Hingegen soll auch auf Seiten des Weibes jene religiöse Bevorzugung nickt mehr stattfinden, die der Talmud (Nidda 45 b) gegen die Ansicht des Rabbi Simon hinsichtlich des Beginnens der religiösen Mündigkeit dem weiblichen Geichlechte, weil bndemselben die geistige Reife früher eintreten soll, cinräumt, sondern für Knaben und Mädchen die religiöse Mündigkeit mit dem zurückgelegtcn 13. Lebensjahre beginnen. Die Commission legt sonach, hochgeehrte Herren, Ihrer Prüfung folgende Anträge vor; Die Rabbiner-Versammlung wolle das weibliche Geschlecht als religiös gleich verpflichtet und berechtigt mit dem männl.chen erklären und demgemäß al-s gesetzlich auesprechen: 1) Daß die Frauen auch zu solchen Religionshandlungen, welche an eine bestimmte Leit gebunden ,sind, in wie ferne diese Handlung für unser religiöses Bewußtsein.überhaupt noch Kraft und Leben besitzen, verpflichtet^ seien;, ' 2) daß das weibliche Geschlecht alle Wichten gegen Kinder,'in gleichem Maße wiei das 'männliche jp' erfüllen habe; 3) daß weder dem Ehrmrmne> noch dem Vater das Recht zu-. komme, eine religiös mündige Töchter oder Gattin von ihrem Gelübde zu entbinden; 4) daß von nun an die, in der religiösen Beeinträchtigung des Weibes begründete Benediktion ntSW ’JK'V wcgfalle; 5) daß das weibliche Geschlecht von Jugend auf zur Betheiligung am Religionsunterrichte und öffentlichen Gottesdienste verpflichtet und in letzter Beziehung auch zum Minjan zähle, und endlich 6) das für beiderlei Geschlechter die religiöse Mündigkeit mit dem Äter von 13 Jahren ihren Anfang nehme. Hinsichtlich dieser Vorschläge findet zwischen den Commissionsmi'tglicdrrn eine Meinungsverschiedenheit lediglich in Bezug auf den dritten Antrag statt, dem Herr vr. S. Adler deßhalb seine Zustimmung versagt, weil, wie er glaubt, die religiös mündige Tochter schon auf rabbinischem Standpunkte durch den Vater von ihrem Gelübde nicht (?) entbunden werden kann; die Berechtigung des Mannes aber, seine Gattin von einem Gelübde zu entbinden, lediglich auf der bürgerlichen Unselbstständigkeit des Weibes beruht, die mit religiösen Verpflichtungen und Befugnissen gar nichts zu schaffen hat. Hoppstätten, den 12. Mai 1846. Einhorn. S. A d l e r. A. A d l e r. Kurze Anzeigen und Kritiken. Kanzel-Vorträge über den Decalog von vr. Gotthold Salomon. Hamburg, B. S. Bercndsohn, 1846. Salomons Kanzelvorträge brauchen nicht erst einer Empfehlung; sie sind und bleiben Musterpredigtrn durch ihre edle Popularität, durch ihre geschickte Anwendung des Tertcs, durch die gefällige Einflechtung von Vibelstellcn. durch ihre lebensvolle Frische und durch ihre durchaus prakt-sche Haltung, wir meinen die Kunst, mit welcher der Vers, ganz abstrakte Religionswahrheiten auf das Leben in allen seinen Beziehlingen und Richtungen anzuwenden weiß. — Die vorliegenden Vorträge sprechen noch dadurch einen besondcrn Werth an, daß sie die Grundlage des israelitischen Glaubens und Lebens, die zehn Gebote, zum Gegenstand haben, und den reichen Inhalt desselben den Lesern vorführen. Dafür werden-bes^iders die Lehrer der Jugend dem Verfasser Dank wisi'-ftn, denen'durch diese Vorträge ein Schatz dargeboten ist, von welchem sie bei ihrem Unterrichte vielfältigen Gebrauch machen können, nicht minder aber werden auch alle übrigen Freunde des'denkgläubigen JudenthutNs sich mit dieser Gabe freuen, da sie durch dieselbe aufs Neue sich überzeugen, wie das, was der Herr selbst als den eigentlichsten und wesentlichsten Gehalt seines Bundes verkündete, nicht nur alles Fremdartige, mit der sittlich-religiösen Idee nicht Verwandte, ausschliebt, sondern diese auch in ihrem ganzen reichen Umfange, in allen ihren , Grundbezicbungen zu des Menschen Ringen, Streben und Hoffen entfaltet. (Schluß folgt.) Verlag der I. C. Hermann'schen Bue-.)anoinng m Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.

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