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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-11-08 · Heft 45 (8.11.1846) · page 12

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 45 (8.11.1846)
Date
1846-11-08
Page
– (sequence 12)
Language
German
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192 allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln auf. Zwar hat der Vater des unbeschnitten gebliebenen Knaben noch nirgends den Grund seines Verfahrens veröffentlicht, der doch möglicherweise in medizinischen, ästhetischen oder politischen Rücksichten bestehen konnte; allein es ist als wahrscheinlich anzunehmen, daß er dazu von je« uem allgemeinen Grundsatz des Reform-Vereins bestimmt wurde, «eil er notorisch zu ihm sich zählt. Jenes Prinzip stellt die Aus- Übung und Unterlassung dieses Gebrauchs, sowie jedes andern Jedwedem willkürlich anheim, ebenso wie die Befolgung aller andern Cärimonien Jedwedem fakultativ anheimgegeben bleibt, ohne daß man im Uebertretungsfalle aufhörte, Juve zu sein. Eben so wenig wie man durch Verletzung des Sabbathgebots oder der Speisegesetze als aus dem Judenthume geschieden zu betrachten sei, eben so gut verbleibe man innerhalb desselben, wenn man die Beschneidung unterlassen. Gegen dieses, obigem Faktum unstreitig zu Grunde liegende Prinzip dehnte nun die orthodore Partei ihre Maßnahmen auS, obgleich sie es zunächst bloß mit dem ersteren zu thun hatte. Sie mochte cs nun nur zu gut merken, daß die Bekämpfung dcsPrinzipes, welches in seinen Consequenzen zu einer vollkommenen Unabhängigkeit des Judenthums von seinem Cärimonial, zu seiner vollständigen Emancip ation von allem und jedem Formenwesen führen kann und muß, jetzt die Hauptsache bilve und daß man sich nicht bloß auf den einzelnen vorgekommenen Fall beschränken dürfe. Sie griff daher nicht bloß die Bcschneidungssrage, sondern die ganze Richtung des Reform-Vereins an und glaubte durch Unterdrückung des letztern, auch die erstere in ihrer Geburt zu vernichten. Ihr Verfahren hierbei war daher so, daß sie zwar den speziellen Fall verfolgte, doch nebenbei eigentlich gegen die Tendenz des Reform-Vereins ankämpfte. Das Rabbinat zu Frankfurt a. M. versuchte -nämlich zuvorderst, den angeblich widerspenstigen Vater durch Ucberredung zur Beschneidung seines Sohnes zu veranlassen; als dieses nichts fruchtete, drohte man ihm mit moralischen Zwangsmitteln, als Exkommunikation, Unzulässigkeit zum Eid; dann wollte man selbst ohne sein Wissen und wider seinen Willen, als pflichtgemäße Behörde im Religionseifer die Beschneidung am Knaben heimlich vollziehen und scheuete sich nicht, als Alles dieß mißlang, zu ihren Gunsten einen finanziellen Zwang gegen den Vater eintreten zu lassen; als alle die genannten Versuche vergeblich waren, rief man den Beistand der Landesbehörve, des hohen Senates, um Schutz und Einschreiten an, indem man ihm die Verpflichtung, in diesem Falle handelnd einzuzreifen, zumuthete; nachdem auch hier die Hülfe versagt und das Rabbinat mit seiner Beschwerde an den Gemeindevorstand, wie in allen übrigen Dingen, gewiesen wurde, welcher diese Angelegenheit zu Gunsten des angeklagten Vaters schlichtete, wollte man selbst an den deutschen Bundestag appelliren, damit er in dieser Gewissenssache intervenire, gleichsam als wäre er ein spanisches Jnquisitionstribunal für Orthodore und Ketzer. Vielleicht leitete die Jveenassociation vom Bundeszeichen auf den Bundestag, wie so oft Namenspiele die Schritte von Kabbalisten bestimmen. Während man auf diese Weise die Beschneidungsfrage in diesem Einzel falle, in welchem sie sich concret objektivirte, unausgesetzt verfolgte, suchte man schon früher sie selbst von einem allgemeinen Standpunkte aus, zum Gegenstände einer wissenschaftlichen Diskussion zu erheben. Es erschienen zuvörderst die bekannten Lätze indem Frankfurter Journal vom8. Juliv.I. als Rechtfertigung vor dem Forum der theologischen Kritik über das vom Reformvereine aufgestellte Prinzip über die Unverbindlichkeit der Beschneidung für die jüdische Gegenwart. Kurz darauf erschien eine Erklärung von Rießer, worin er seine gegen die Beschneidung gerichtete Ansicht frei und unumwunden anssprach. Als Demonstration gegen obige Sätze, so wie gegen die Tendenz des Reformvereins erließ das Rabbinat zu Frankfurt ein Rundschreiben, datirt vom 21. Juli 1843 an mehrere durch ihre Rechtgläub gkeit wohlbekannte Männer in Deutschland, um sie zu Gutachten über den vorliegenden Fall, über die Tendenz des Reformvereins und das in den oben genannten Sätzen ausgesprochene Prinzip in der Beschneidungsfrage zu veranlassen, in der sichern Voraussetzung, daß die Votirenven ganz im Sinne des Antrages zu Gunsten der Beschneidung stimmen werden. Auf die Charakteristik des auffordernden hebräischen Rundschreibens und der hierauf eingesandten rabinischen Gutachten müs. sen wir etwas näher eingehen. In dem erstern wird zuvörderst gesagt, daß es von jeher Sitte in Israel gewesen wäre, wenn von irgend einer Seite Verrath und Abfall seine Einheit bedrohten, wenn Grundsätze sich zu verbreiten ansingen, die von der rechten Bahn des Glaubens tzurch Jrrgänge und Abwege führten, die Ansichten derjenigen zu Rathe zu ziehen, welche auf die feste Burg des Glaubens vertrauend, sie nach Kräften zu vertheidigen gesonnen sind. Solcher Glaubenshelden bedürfe namentlich Israel in unserer Zeit, wo die von allen Seiten durchbrochenen Umzäunungen, das Eindringen ins Heiligthum nicht mehr zu schützen vermögen. Deßhalb sei es heilige Pflicht der treuen Hirten Israels, die verirrte Heerde wieder auf die rechte Bahn zu leiten und vor den drohenden Gefahren des Sturzes zu bewahren. (Fortsetzung folgt.) , Verlag der I. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.

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