Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-10-25 · Heft 43 (25.10.1846) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 43 (25.10.1846)
Date
1846-10-25
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2566751-2567017-2567061--2346-2570376
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kemrtniß nnd Reform des israelitischen Lebens. Redigirt und herausgegeben Br. M Heß, Großherzogl. Weimar'schem Lanv - Rabbinen zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang, ohne das Literaturblatt (von welchem jede Woche ein halber Bogen in groß Quart erscheint) 3 , mit demselben 5 Anzeigen für die gespaltene Zeile 6 Nr. 43. Sonntag den S5. Oetvber 1840. VII. Jahrgang. U e b e r b l i ck. Haupt-Artikel: Ueber die Verbindlichkeit der Speisegetze. — Geschichte des TageS: Frankfurt a. M.: Theologen-Versammlung. Rabbiner-Versammlung. — Breslau: Der zweite Festtag. — Aus Würtemberg: Verschiedenes. — Berlin: Predigerwahl bei der Reformgenoffenschaft. — Berlin: Jüdischer Vorschußverein. — Eröffnung eines Bildungs-Instituts für Töchter zu Soest in Westfalen. — Literarische Anzeigen. Inhalt des Literatur-Blattes: (Erscheint in der nächsten Nummer.) Ueber die Verbindlichkeit der Speisegosetze. \ Herr Oberrabbincr Dr.' Samuel Hirsch von | Luxemburg hat in No. 19. und 20. des „Israelit" von j d. I. einen Aufsatz über die Spcisegesetze (aus ei« ncm von ihm demnächst beranszugebenden Handbnche für Religionslchrer) veröffentlichet, welcher sich zwar in der Hauptsache mit der theoretischen Erklärung dieses Tbeiles der mosaischen Gesetzgebung beschäftigt, zum Schluffe aber auch aus der aufgestellten Theorie praktische Folgerungen in Betreff der fortwährenden Verbindlichkeit dieser Gesetze für unsere jetzigen Verhältnisse hcrleiret. Diese Folgerungen nun sind es, welche mich zu einigen Gegenbemerkungen veranlassen, die ich um so mehr hier mitzutheilcn mich veranlaßt sehe, als die Speisegesetze einen der wichtigsten Beratdungsgegenstande der nächsten Rabbinerversammlung ausmachen werden, weßhalb eine vielseitige Besprechung derselben von verschiedenen Standpunkten aus, zumal auch durch solche, welche an der Rabbinerversammlung wohl Theil nehmen möchten aber nicht können, nur erwünscht und der Sache der BZahrbeit wie des Fortschrittes förderlich sein muß. Herr S. Hirsch stellt am Schluffe seiner Abhandlung, nachdem er die symbolische Bedeutung der Speisegesctze i:n Allgemeinen wie im Besonderen dargerhan, die doppelte Frage: 1) Sind die Verbote in der ihnen von der Halacha gegebenen Ausdehnung noch fortwährend anwendbar und verbindlich? 2) Sind sie es wenigstens in ihrem reindiblischen Umfang? Mit der Beantwortung der ersten Frage, welche unbedingt verneint wird, erkläre ich mich vollkommen einverstanden, und alles, was Hr. Hirsch zur Begründung seines Ansspruchs: „Daß das fernere Verbindlich hallen dieser Verbote in dieser Ausdehnung nicht nur unmöglich, sondern auch religiös höchst gefähr. lich sei", eben so wahr als kräftig vorbringt, verdient

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.