Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 32 (9.8.1846)
- Date
- 1846-08-09
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit beS neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kenntnifr und Reform des israelitischen Lebens. Redigirt und herausgegeben Dr. M. Heß, Großherzogl. Weimar'schem Land-Rabbinen zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang, ohne das Literaturblatt (von welchem rede Woche ein halber Dogen in groß Quart erscheint) 3 «f, mit demselben 5 «f. Anzeigen für die gespaltene Zeile 6 a/t* Rr. Sonntag -en V. August 1.846. Vil. Jahrgang. lt c b c t b C i cf. Haupt -Artikel: Schreiben der Berliner Reformgenossenschaft an die dritte Rabbiner. Versammlung. — Geschichte des TageS: Breslau: Die dritte Rabbiner-Versammlung. —Aus Galizien: Jüdische Zustände— Mannheim: Entgegnung. (Schluß.) — Aus Mittelsranken: Reisebericht. (Forts.) — Literar. Anzeige. Inhalt des Literatnr-Blattesr Haleb und die Provence in der ersten Hälfte des 13ten Jahrhunderts. (Schluß.) — Gallerie berühmer Zsraeliten. — Liter. Anzeigen. Schreiben der Berliner Reformgenossene schuft an die dritte Rabbinerverfammlung. Berlin, den 10. Zull 1646. Zum zweiten Male bringen wir unfern Gruß der hochwürdigen Rabbinerversammlung, aber nicht wie im verflossenen Zahre, um derselben von unserm Bestehen Kunde zu geben, und eine Verbindung mit derselben anzuknüpfen, sondern, um durchs unsere Zuschrift zu bezeugen, daß wir uns dieser bereits angeknüpften Verbindung freuen, daß wir sie zu erhalten und zu einer immer inniger» zu erheben wünschten, damit ihre segensreichen Folgen für beide Theite immer sichtbarer hervortreten mögen. Wir haben uns in der gegenwärtigen Zuschrift nicht über das Wesen unserer Genossenschaft und über die Bestrebungen auszusprechen, für deren Verwirklichung wir zusammengetretcn sind. Wir haben durch unser Thun ein selbstredendes Zeugniß abgelegt von dem Geist, der unsere Handlungen leitet, so wie von dem Ernst, mit dem wir uns unserer Ausgabe hingeben. Wir dürfen auch von der Rabbinerversammlung kein Gutachten über die einzelnen Schritte fordern, die bereits von uns geschehen sind; denn, wie erfreulich uns auch die Zustimmung gewesen ist, welche einzelne Mitglieder derselben bereits öffentlich und feierlich in unserer Mitte ausgesprochen haben, so glauben wir doch in unserm gegenseitigen Interesse von Seiten der Gesammtversammlung auf eine solche verzichten zu müssen, damit die volle Selbstständigkeit beider Theite in keiner Weise gefährdet erscheine. Das Verhältniß zwischen der Genossenschaft und der Nabbinerversammlung kann und darf vielmehr nicht in der Uebereinstimmung gesucht werden, die sich zwischen den einzelnen Beschlüsse» jener und den einzelnen Handlungen dieser kund giebt, nicht darin, daß die Rabbinerversammlung die besonderen Schritte billigt, zu