Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 24 (14.6.1846)
- Date
- 1846-06-14
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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108 legten, ausschließlich begründet. Wenn ras Gebet im Hause nach , dem Ausdruck der j. Gemara Berachoth 5. 1 von einer eisernen Ringmauer umschlossen ist, die es nicht durchbrechen kann, um zum Himmel aufzusteigen (v. b. Gemara Berachoth 6, d), so muß in der Synagoge die Anwesenheit der Gottheit, die Residenz der Schechina, wie einst ün Tempel gedacht (b. Gemara Megillah a) und deren Raum, wie dem ves Tempels eine symbolische Hei^ ligkeit zugeschrieben werden. Aus dem Werthe aber, welchen die Rabbinen auf das „Gemeindegebet" TOS r6sn oder nt>sn in Vergleich mit dem „Privatgebet" “PiT legten und jenem besondere Kraft und Erhörung zuschrieben (b. Gemara Berachoth 8 »1 laßt sich die symbolische Bedeutung der Gemeinde in ihrer Beziehung zur Nation nicht verkennen, so daß schon aus diesen sprechenden Thatsachen die symbolische Bedeutung des rabbinischen Cultus überhaupt sich nicht mehr bezwe.feln läßt. Indeß glauben wir keinesweges, daß Zunz die ganze Wichtigkeit dieses Resultats für die Erforschung des inner» Wesens und Lebensprinzips des rabbinischen Cultus, welches nicht eigentlich und direkt in den Plan seiner Untersuchung gehört, gefühlt oder unsere Gedanken mit diesen Worten habe aussprechen wollen. Nur mußten sie sich ihm als vorliegende, wiewohl in ihrer eigentlichen Bedeutung nicht begriffene, Resultate von selbst darbieten, die er aber auch bald verläßt, um die Untersuchung auf diejeni. gen Punkte hinzulenken, um die es ihm eigentlich zu thun ist. Doch ist noch folgender Satz für unsere Ansicht bedeutsam: „Außerdem Gebete", heißt es das., „welches nur Ausdruck der andächtigen Empfindung ist, mußte also wohl irgend eine erhebende Selbstthätigkeit. durch welche die Versammlung sich ihrer bewußt wurde, die Bestimmung der Synagogen sein, und konnte, nachdem das Staatslebeu aufgehört hatte, diese Thätigkeit nur in der Erhaltung und Fortpflanzung der Gesetze und des Nationalglaubens bestehen, so daß Gebet und Belehrung vereinigt als Zweck und Inhalt des Gottesdienstes der Synagogen erscheinen dürfte." Dieser Satz, welcher als Fundameatalsatz für eine ganze Reihe von Untersuchungen anzusehen ist, scheint mir viel Unrichtiges und Halbwahres zu enthalten. Das Gebet kann freilich mit „Ausdruck der andächtigen Empfindungen" umschrieben werden; allein es ist nicht nur Ausdruck, sondern andächtige Empfindung selbst. Diese besteht wesentlich in dem lebendigen Bewußtwerden der engen und innigen Beziehung zu Gott, und da alle Religion wesentlich nichts Anderes ist, als ein dem Verhältniß des Menschen zu Gott entsprechendes Leben und Wirken, gemäß dem hierüber ge« offenbarten Willen Gottes, so bedarf die Versammlung, um sich ihrer bewußt zu werden, neben dem Gebete keiner andern erheben- , den Selbstthätigkeit, da in dem Gebete nicht minder wie in dem alten Opfereultus die wirksamste Veranlassung hierzu nothwendig und hinreichend enthalten sein muß. Wenn es also historisch gewiß ist, daß mit dem Gebete Belehrung vereinigt war, ja jenes zu dieser nur im untergeordneten Verhältnisse gestanden hatte, so kann der Grund hievon nicht der sein, daß Gebet nur Ausdruck der andächtigen Empfindung überhaupt ist und neben demselben eine erhebende Selbstthätigkeit der Gemeinde einher gehen muß. sondern der besondere Umstand, daß das Gebet bei den Rabbinen oder in dem rabbinischen Zeitalter nicht wesentlicher Selbstzweck, sondern nur ein symbolischer Reflex der untergegangenen Nationalinstitutionen, und wie diese ausschließlicher Zweck der Existenz Israels für Vergangenheit und Zukunft, so auch das Versenken in dieselben, das auf Wiederherstellung derselben gerichtete Bitten, Hoffen und Sehnen ausschließlicher Zweck alles Cultus war. Zunz ist eigentlich hier seinen eigenen Vordersätzen untren geworden und das die Bestimmung der Synagogen betreffende „also" in dem angeführten Satze ist, logisch betrachtet, erschlichen. Denn ist die Gemeinde Symbol der Nation, die Synagoge Symbol des Tempels, so kann nichts Anderes „Zweck und Inhalt" dieser symbolischen Nation und des symbolischen Tempels nämlich der Gemeinde und der Synagoge fein, als dasjenige, was Zweck und Inhalt der wirklichen Nation und des wirklichen Tempels gewesen, da die Symbolik jener Institutionen nur dann eine vollständige sein kann, wenn fie hinsichtlich ihres Inhaltes und Zeckes ihrem varzustellenden Urbilde gleich find. Um also die eigentliche Bestimmung der Synagogen oder den Zweck und den Inhalt des Gottesdienstes in denselben zu erforschen, hätte Zunz in das höhere Alterthum hinaufsteigen unv nach der Bestimmung der Nation unv des Tempels oder nach Inhalt und Zweck des mos. Cultus, in deren symbolischen Darstellung das eigentlich Heilige des rabbinischen liegt, fragen müssen. Wie aber die Bestimmung der Nation wenigstens in der rabbinischen Anschauung keine andere war als die übersinnlichen Wahrheiten und Lehren der göttlichen Offenbarung durch die theokratische Symbolik in aller Ewigkeit zu vermitteln und zur Darstellung zu bringen und der Inhalt und Zweck des mosaischen Cultus gleichfalls nichts Anderes gewesen sein konnte, als das Gefühl der besondern am Auserwählung beruhenden thcokratischen Gemeinschaft Gottes mit Israel lebendig zu erhalten: so können auch die Bestimmung der Gemeinde und der Synagogen wie der Inhalt und Zweck des in demselben stattfindenden Gottesdienstes wesentlich nichts Anderes als eine Fortsetzung des theokratischenVerhältnisses, welche Zunz mit den Worten: „Erhaltung und Fortpflanzung der Gesetze und des Nationalglaubens" umschrieben hat, gewesen sein. (Fortsetzung folgt.) Verlag der I. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.