Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 24 (14.6.1846)
- Date
- 1846-06-14
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kenntnis und Reform des israelitischen Lebens. Redigirt und herausgegeben »r. M. Heß, Großherzogl. Weimar'schem Land - Rabbinen zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang, ohne das Literaturblatt (von welchem ieve Woche ein halber Bogen in groß Quart erscheint) 3 «f, mit demselben 5 *f. Anzeigen für die gespaltene Zeile 6 a/i- Nr. 34. Sonntag den 14. Juni 1H46. VII. Jahrgang. Ueberblick. Haupt -Artikel: Ueber die Fortentwickelung des biblischen Judenthums. (Schluß.) — Geschichte des Lage-: Paris: Reformen in Frankreich. — Krakau: Jüdische Zustände. — Von der Oder: Candivat Friedmann. — Aus Oberfranken: Unterstützung des Jüdischen Cultus in Bayern. — Aus dem Fürstenthum Birkenfeld: Der jüdische Lehrerstand. — Breslau: vr. Geiger. — Lit. Anzeige. Inhalt des Literatur-Blattes: Die Prinzipien des rabb. Cultus und dessen Verhältniß zum Religionsbewußtsein der Gegenwart von vr. Holvheim. Zweiter Artikel. Neber die Fortentwickelung des biblischen j Judenthums. i. Ist das biblische Judentbum im Nabbinismus fortentwickelt worden? y (Schluß.) Aus allem Diesem geht nun die volle Gegensätzlichkeit des biblischen und des rabbinischen Zudenthums in der Hauptauffassung des Gesetzes hervor, aus welcher Gegensätzlichkeit die weiteren Widersprüche und Verschiedenheiten nothwendigerweise erwuchsen. Der Gott des biblischen Jndenthumö ist ein liebevoller Vater, welcher seinen geliebten Kindern Israel nur zu ihrem eigenen Besten Gesetze gibt. Hatte er von dem einen oder anderen seiner Gesetze voraussetzen können, daß es von den Kindern Israel auch ohne sein Geheiß eben so pünktlich geübt worden wäre, so würde er es nicht gegeben haben; denn nicht seine Herrschaft über Israel wollte er durch seine Gesetze bekunden, sondern nnr das Wohl desselben bezwecken. Aber der Gott des Rabbinismus erscheint uns wie ein orientalischer Despot, der nur seine Herrschaft, nicht aber das Wohl des Volkes allein im Auge hat, und dessen Gesetze daher nur in seinem Worte, nicht aber in der Vernünftigkeit und Zweckmäßigkeit die Quelle und den Halt haben. Vom Standpunkte des biblischen Zudenthums ist die Fortentwickelung des Gesetzes nicht nur möglich, sondern auch nothwendig; denn da das Gesetz nur das Wohl des Volkes, welchem es gegeben, bezweckt, so ist es auch an gewisse Verhältnisse und Zustände dieses Volkes mehr oder weniger gebunden, und muß daher, soll es anders seinen Zweck nicht verfehlen, mit diesen Verhältnissen und Zuständen wechseln oder sich entwickeln. Diese Gnrwickelung des Gesetzes hat auch wirklich innerhalb des biblischen Judenthums stattgefunden, wie wir im zweiten