Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-01-16 · Heft 3 (16.1.1848) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 3 (16.1.1848)
Date
1848-01-16
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2566751-2567071-2567074--2969-2570054
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

des IfTEellät ncintzehuten Jahrhunderts. Gine LÄschonschsift für Lrs KemsÄrrL WWv MsiÄvm vss ifVLZLrLsfchsst TsLesrs. Untee der Mitredaction von . S. Holdheim, Rabbiner der Rcformgcnossenschast in Berlin. Herausgcgeben von DL'. M. Heß, Großhcrzogl. Wcimar'schcm Land-Nabbincn Zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 3 «f. Anzeigen für die gespaltene Zeile 6#»: Diejenigen, welche Berlin näher sind als Eisenach und Frankfurt a. M., wollen ihre Beiträge an den Mitredakrcur Dr. Holdheim sen- ___ den. Schriften zurrtecension sind an die Verlagshandlung zu adressiren. Är. 3. SvmrLag den LG. Janu-?^ LH-L8. ZX. Jahrgang. Neberblicc. Hanpt-Artikel: Theologisch-medizinisches Bedenken über die fernere Zulässigkeit der Beschneidung unter den Juden. (Schluß.) — Geschichte VeS Tages: Vorn Main: Frankfnrlcr Zustände. — Schwerin: Die Judcnfrage in Mcklcnburg. — Hamburg: Senats - Bescheid. — Ostpreußen: Jüoi'che Zustande.— Bayern: Rückblick auf 1847. Dessau: vr. Löwenthal. — Aus dem Fürstcnthnm Birkenfeld: Berichtigung. — Hamburg: Literarische Notiz. — Litr. Anzeige. Zheolsgisch - Medizinisches Bedenken über die fernere Zulässigkeit der Veschneiönng unter den Juden. (Schluß.) - Eher trägt in manchen Fällen der Gesundheitszustand des Bcschneidcrs wesentlich dazu bei, daß die Kinder nach längerer oder kürzerer Zeit andauernden Siechtbum, ibr Leben auf bcjammcrnswerthe Weise ausyauchcn, indem derselbe nach talmndischcr Vorschrift, die geschnittene und gerissene Wunde gleich nachher mit seinem Munde aussauge» muß, wodurch sein, etwa mir einem ansteckenden ihicrischcn Gifte geschwängerter Speichel dem unglücklichen Kinde, im eigentlichen Sinne des Wortes eingcimpft wird. Es ist bekannt, daß in einer jüdischen Gemeinde Deutschlands eine Zeit lang, alle ncngcbornen Knaben mir Symptomen venerischer Ansteckung starben, weil, wie sich später ergab, der Beschncider mit venerischen Geschwüren im Munde behaftet war. Daß cs giftige Beschaffenheiten des Speichels geben könne, die sich freiwillig, ohne von Aussen übertragen morden zrt sein, erzeugen und von keiner der den Aerzten bisher bekannten Tyskrasiecn lwrrnhren, lehrte mich das Beispiel eines Mannes, dessen Arzt ich über dreißig Iabre gewesen bin, der zwar an einer, von Jugend ans deutlich ausgesprochenen Neigung zur tuberkulösen Lungen-Schwindsucht, aber sicher nie an irgend einer erkennbaren ansteckenden Krankheit gelitten hat, und dessen eigene Kinder, eine anderweitig ableitbare Anlage zur Skrophnlose abgerechnet, von Jugend auf stets ganz gesund geblieben sind. Unter zweihundert und zwei und sechzig Kindern, die dieser, bestimmt keinem Laster und keiner großen Leidenschaftlichkeit ergebene, übrigens sehr brave Mann beschnitten hat, sollen Vierzehn, von denen ich selbst eines auf gleiche Weise, unter großen Qualen sterben sah, mit allen Zeichen vergifteter Hautwunden, allen sorgfältigen wnndärztlichcn Beistandes ungeachtet, gestorben sein. Ein schlagender Beweis, daß cs, zuvor nicht

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.