Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 5 (31.1.1847)
- Date
- 1847-01-31
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2566751-2567098-2567104--2524-2569951- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
40 „Wir haben vor, die Frage: Ob und welche Abänderung der „über die Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen in „unserem Königreiche bestehenden Gesetzgebung zeitgemäß und „ein Bedürfniß sei, in reife Erwägung zu ziehen. Können wir auch nicht umhin einzugestehen, daß dieser Bescheid nicht sehr crmuthigcnd für die alsbaldige Erleichterung von dem bürgerlichen Drucke und aufBesreiung von der politischen Zurücksetzung Harrenden wirken konnte, so müssen wir doch von der andern Seite denjenigen entgegen treten, welche darin etwa gänzliche Abweisung der Bitten der Israeliten erblicken wollen. Es ist dies eine gewöhnliche Formel, womit höchsten Orts diejenigen Anträge der Stände, über welche die Staatsregierung noch zu keinem festen Entschlüsse gelangt ist, beschieden werden. Man will keine bestimmte Zusicherung erthcilcn, um sich die Hänve nicht zu binden, und um nicht, wie dies schon bisweilen vorgckommcn ist, aus eine unangenehme Weise an das gegebene Wort gemahnt zu werden. Daß man aber in den höchstcn^Regioncn nicht feindselig gegen uns gesinnt sei, wie wohl hie und da behauptet werden will, dafür liegen, unseres Bedünkcns, mehrcre Beweise vor. Unser König hat im Jahre 1831 die Bestimmung getroffen, daß ans den Taxen, welche für die Verleihung des Kammerherrntitels bezahlt werden müssen, ein allgemeiner Stipcudienfond gegründet werden sollte. Diese Taxe wurde bisher kapitalisirt und in diesem Jahre zuerst die Zinsen des gesammelten Kapitals im Betrage von 4500 ff. an Studirende der 3 Landesuniversitäten vertheilt. Nach dem ausdrücklichen Willen des Königs wurden auch Studirende jüdischer Confession zur Bewerbung zugelassen, und wirklich erhielten 3 auf der Universität München studirende Israeliten ein solches Staatsstipcnvium. Ebenso sind die jüdischen Elementarlehrcr den'christlichen in Hinsicht der außerordentlichen Unterstützungen, welche der König aus Rücksicht auf die bestehende Theuerung der Lebensmittel aus Staatsfonds bewilligt hat, ganz gleich gestellt. Zu bedauern ist nur, daß die zahlreichen Religionslchrer, die noch dazu sehr schlecht besoldet sind, an jenen Unterstützungen keinen Antheil erhalten, indem die Negierung, welche die Religionsschulen blos als Gemeindcanstalten betrachtet, es den Gemeinden allein überläßt, für die Subsistenz ihrer Lehrer zu sorgen. Es wäre daher aus diesem Grunde, sowie noch aus manchen andern Gründen, sehr zu wünschen, daß die Gemeinden, wenigstens die größeren, dahin wirkten, daß ihre Lehrer nicht blos Religionssondern zugleich Elementarlehrer wären, wie dies z. B. in Würtcmberg durchgängig der Fall ist. Die schlechte Besoldung der Religionslehrer und die geringe Aussicht aufBcförderung, da es der besseren Stellen nur wenige gibt, ist auch eine Veranlassung, daß nur wenige Jünglinge mehr sich dem Schulfache widmen, und daß selbst schon angestellte Lehrer hie und da ihren Dienst wieder «umgeben um einen andern Nahrungszweig zu wählen, so daß sich bereits Mangel an tüchtigen Schuldienstaspiranten verspüren läßt. In unserem Synagogenwesen haben sich während des verflossenen Jahres wenige Veränderungen von einiger Erheblichkeit zugctragen. Es fehlt uns bekanntlich an einer obersten Kirchenbehörve, welche das ganze Synagogen- und auch Schulwesen mit Umsicht und Kraft leitete. Und so ist denn jeder Rabbiner unumschränkter Oberhirt in seiner Gemeinde und Bischof in seinem Sprengel. (Die Hierarchiewiltcrer im Orient mögen mir diesen Ausdruck zu Gute halten, wenn ich sie versichere, daß es mit der Gewalt unsrer jüdischen Bischöfe durchaus keine Gefahr hat.) Er kann so viele Reformen und Verbesserungen im Kultus und der Liturgie vornehmen, als ihm beliebt — so lange die Gemeinde oder auch nur ein Theil derselben keinen Widerspruch dagegen erhebt. Geschieht aber dieses, dann beginnt eine Untersuchung und ein Prozeßverfahren, welches sich Jahre lang fortschleppt und wodurch der Friede und die Eintracht in ihrer tiefsten Grundlage erschüttert werden. Theils um diesen Widerwärtigkeiten vorzubeugen, thcils um sich keine Verweise, wenn nicht noch Schlimmcres, von der allerhöchsten Stelle zuzuziehen, lassen unsere Rabbiner auch die, welche ihre Liebe zum Fortschritte keineswegs verläugnen, dennoch Alles in statu guo und enthalten sich der von dem fortgeschritteneren Theile ihrer Gemeinden gewünschten Reformen. Am abschreckendsten wirkte in dieser Hinsicht das Beispiel der Gemeinde Fürth, der bei weitem bedeutendsten im ganzen Lande. Dort dauert der Streit eines Theiles der Gemeinde mit ihrem Rabbiner, von dem auch in weiteren Kreisen bekannten Zelotenführer W. H. angefacht und unterhalten, seit 15 Jahren und ist zur Stunde noch nicht ganz entschieden, indem die Dissidenten zwar mit ihrem Anträge, den Rabbiner von seiner Stelle zu entfernen, abgcwiesen worden sind, über ihren eventuellen Antrag jedoch, einen zweiten Rabbiner nach ihrem Herzen unv nach ihrem Sinne, und zwar auf Kosten der Gesammtgemeinde, anstellen zu dürfen, heute noch verhandelt wird. E r k l ä r u n g. Einem Correspondenten aus dem Herzogthum Nassau im No. 40 des Israeliten gefiel es, aus dunklem Versteck seine druta fulmina auf die vier Bezirksrabbiner des HerzogthumS zu schleudern. Eine Thatsache soll statt vieler die Anwendung dieses groben Geschützes rechtfertigen, die Thatsache nämlich „daß man den Lehrer in der Stadt I. min nncty mit Wimpeln anband, und deßhalb.(l) die Thäter, vor Gericht gefordert, angaben, daß das bei den Juden schon seit undenklichen Zeiten so geschehen und geschehen müsse." Da nur Eine Stadt I. in dem Herzogthum vorhanden ist, nämlich Jtzstein in dem Rabbi» natsbezirke des Unterzeichneten, so halte ich mich — nach amtlich eingezogener Erkundigung — zur Ehrenrettung dieser schmählich verleumdeten Gemeinde für verpflichtet, zu erklären, daß das ganze Faktum erlogen ist. Wiesbaden, den 13. December 1846. S ü s k i n d, Kreisrabbiner. Verlag der I. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.