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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-01-31 · Heft 5 (31.1.1847) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 5 (31.1.1847)
Date
1847-01-31
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kemitnisi und Reform des israelitischen Lebens. Redigirt und herausgegeben von Br. M. Heß, Großherzogl. Wcimar'schem Land-Nabbinen zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 3 *f. Anzeigen für die gespaltene Zeile Nr. 5. Sonntag den 31. Januar 1847. VIII« Jahrgang. Ueberblick. Haupt-Artikel: Offener Brief über die dritte Nabbinerversammlung. Vonvr.Holvheim.sSchluß.) — Geschichte des Tages: Vom Rhjein: Die deutsche» Nabbinervcrsammlnngen. — Pesth: Zustände in Ungarn. — Aus Baiern: Rückblick auf das Zahr 1846. — Erklärung. -Offener Brief über die dritte Nabbinerverfammlung Von vr. Holdheim. (Schluß.) Aber, wird mir entgegnet werden, hat doch der Talmud selbst den Grundsatz ausgestellt, daß die Rücksicht ans Lebenserbaltung den Sabbath oder das Arbeitsverbot an demselben verdränge, daß bei Lebensgefährlichen Krankheiten oder wo es sonst der Abwendung von Lebensgefahr gilt, das Arbcitsvcrbot nicht nur verletzt werden dürfe, sondern verletzt werden müsse: Bfcj mps oder natrn nx nnn nws: njao Ioma 85. Hat nun der Talmud selbst den Grundsatz legalisirt, daß die Sabbathruhe, obgleich diese ihm als ein heiliges Symbol gilt, dennoch vor einem Humanitäts- und Sittlichkeitsgesetz wie die Erhaltung des Menschenlebens ist, zurückrreten müsse, warum sollen wir nicht denselben auf den Staatsdienst, der nach unserer Religionsanschauung uns als ein weit höheres Gebot gilt als die Lebenserhaltung eines Individuums, von dessen sittlich möglicher Uebcrnahme die Lebenserhaltung unserer bürgerlichen Eristenz in der Gesellschaft abbangig ist, anwenden und auch auf t a l m ud i sch e m S t a n d p u n k t, d. h. mit Fcsthaltung der symbolischen Sabbalhbeveutung und deren Verbindlichkeit für die Gegenwart, behaupten dürfen: vor dem Staatsdienste müsse die Sabbatbrnhe weichen, oder der Staatsdiener dürfe und müsse seinen Dienst auch am Sabbath fortsetzcn? Hat nun der Talmud selber die Nothwendigkeit eingesehen, symbolische Gesetze der Bibel oder (Zeremonien, wenn sie mit Humanitäts- oder Rein-Sitklichkeitsgesetzen in Conflict treten, von diesen verdrängt werden zu lassen, mithin die höhere religiöse Bedeutung der letzter» anerkannt und ihre Kraft, jene zu verdrängen, zum allgemeinen Grundsatz erhoben, warum sollen wir rigoeö'er sein wie der Talmud selbst, warum, wenn wir seine eigenen Grundsätze für erweiterte Lebcnsverhalmisse und erweiterte Lebensanschauung zur Anwendung bringen, den Talmud verläugnen müssen? Diese Entgegnung ist mir in der That in der drit-

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